Die InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in Auftrag gegeben. Die Studie wurde aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert und war Teil des Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, der im Dezember 2020 von der damaligen Bundesregierung beschlossen wurde. Sie wurde am 20.02.2026 vom BMI per Kurzmitteilung veröffentlicht, also nicht mit großem Bahnhof
Die Studie kam schon unter „schmerzen“ konservativer Politiker in Auftrag, der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollte sie nicht, die CDU und die CSU sind ja bekanntermaßen auf dem rechten Auge blind und der heutige Bundesinnenmister Alexander Dobrindt (CSU) sichert ja auch lieber Grenzen und kriminalisiert Demonstranten, die sich für Demokratie einsetzen.
Dabei beinhaltet die Studie nicht wirklich Neues, das war uns irgendwie schon bekannt und wenn man daran denkt, dass beispielsweise Soldat*innen als Bürger*innen in Uniform bezeichnet werden, ist es auch nicht schlimmer, als anderes: Bedienstete des Staates spiegeln den Querschnitt der Bevölkerung wider.
Schlimm ist nur, wenn man nichts dagegen macht, es ignoriert und verdrängt, dass Bedienstete des Staates der Bevölkerung eigentlich neutral dienen sollten und ihre Macht, die ihnen per Gesetz gegeben ist, nicht gegen die Bevölkerung einsetzen.
Und genau deshalb ist diese Studie wichtig, sie dokumentiert die Fakten und das kann man nicht ignorieren.
Die Studie ist der Abschlussbericht der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ unter der Leitung von Prof. Dr. Gert Pickel und Dr. Anne-Linda Amira Augustin. Die Studie untersucht Rassismus in deutschen Institutionen und Behörden und zeigt auf, wie rassistische Strukturen, Praktiken und Einstellungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Hier sind die zentralen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus dem Bericht:
Rassismus in deutschen Behörden: Formen und Auswirkungen
- Rassistische Ungleichbehandlung ist in Behörden weit verbreitet, sowohl gegenüber Personen im Kontakt mit Behörden als auch innerhalb der Belegschaft.
- Vorurteile und Stereotype führen zu pauschalen Zuschreibungen (z. B. „die Syrer“, „die Rumänen“) und beeinflussen Entscheidungen.
- Mikroaggressionen (z. B. abwertende Blicke, unfreundliche Behandlung) sind alltäglich und wirken strukturell.
- Rechtliche Bevorzugung bestimmter Gruppen (z. B. ukrainische Geflüchtete) zeigt Ungleichheiten in der Leistungsgewährung.
- Sprachbarrieren verstärken Diskriminierung, da Übersetzungsdienste oft fehlen oder unzureichend sind.
Institutioneller Rassismus: Strukturen und Mechanismen
- Handlungsspielräume von Mitarbeitenden können zu willkürlichen Entscheidungen führen, die rassistische Muster reproduzieren.
- Fehlende Transparenz über Entscheidungskriterien macht Diskriminierung schwer nachvollziehbar.
- Abwehrhaltung gegenüber Rassismuskritik ist weit verbreitet; viele Behörden leugnen das Problem oder bagatellisieren es.
- Beschwerdemöglichkeiten sind oft intransparent oder nicht bekannt, was Betroffene entmutigt.
Handlungsempfehlungen für Behörden und Politik
- Schutz vor rassistischer Diskriminierung
- Rechtliche Reformen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss auf das Staat-Bürger:innen-Verhältnis ausgeweitet werden, um Diskriminierung im Behördenkontakt zu sanktionieren.
- Beschwerdestellen: Interne und externe Meldewege für Rassismus müssen niedrigschwellig, anonym und transparent gestaltet werden.
- Dokumentation: Rassistische Vorfälle sollten systematisch erfasst und evaluiert werden.
Antirassismus- und Diversitätskompetenz
- Leitbilder: Behörden brauchen verbindliche Antirassismus-Strategien, die mit Mitarbeitenden entwickelt und regelmäßig überprüft werden.
- Schulungen: Verpflichtende Fortbildungen zu Rassismus, Diversität und unbewussten Vorurteilen (Unconscious Bias) für alle Mitarbeitenden.
- Empowerment: Rassistisch diskriminierte Mitarbeitende benötigen Schutzräume und Mentoring-Programme.
Diversität in der Belegschaft
- Einstellungsverfahren: Anonymisierte Bewerbungen und divers besetzte Auswahlkomitees sollen Diskriminierung reduzieren.
- Förderung: Rassifizierte Personen und Menschen mit Migrationshintergrund müssen gezielt rekrutiert und befördert werden.
Sprachliche Barrieren abbauen
- Übersetzungsdienste: Flächendeckende, qualitativ hochwertige Dolmetscher:innen-Angebote in Behörden.
- Mehrsprachige Formulare: Dokumente sollten in mehreren Sprachen und einfacher Sprache verfügbar sein.
Transparenz und Forschung
- Datenzugang: Forschende benötigen Zugang zu behördlichen Daten, um Diskriminierungsmuster zu analysieren.
- Monitoring: Regelmäßige Berichte über Entscheidungsprozesse und Rassismusvorfälle.
Zukunftsperspektiven
- Verstetigte Forschung: Rassismus in Institutionen muss langfristig untersucht werden, um wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
- Internationale Best Practices: Erfahrungen aus Ländern wie Großbritannien (z. B. Public Sector Equality Duty) sollten adaptiert werden.
Fazit
Die InRa-Studie zeigt, dass Rassismus in deutschen Behörden kein Einzelfallphänomen, sondern ein strukturelles Problem ist. Um dies zu ändern, braucht es rechtliche Reformen, verbindliche Schulungen, diversere Teams und transparente Prozesse. Nur so kann Vertrauen in staatliche Institutionen gestärkt und der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden.
Jetzt haben wir es also schwarz auf weiß und es ist die klare Aufforderung an die demokratischen Parteien in Deutschland etwas zu unternehmen. Denn das ist auch ein Schutz der Demokratie, wenn Bedienstete entsprechend geschult werden oder sogar aus dem Dienst entfernt werden.
InRa Studie 2026
Bildquelle:
Bild von Fabian Holtappels auf Pixabay

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