Die Natur erwacht im Frühling zu neuem Leben – und damit beginnt auch die sensible Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für Wildtiere. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen daher eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Das bedeutet: Dein Hund muss im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern angeleint sein. Warum? Weil selbst das Aufstöbern von Jungtieren dazu führen kann, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen oder hochtragende Tiere gestresst werden. Auch bodenbrütende Vögel beginnen jetzt mit der Brutzeit und brauchen Ruhe.
Was sagt das Gesetz?
Die Leinenpflicht ist im Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz (NWaldLG, § 33) verankert. Ausnahmen gelten nur für:
- Blindenhunde
- Jagd-, Rettungs- oder Hütehunde im Einsatz oder in Ausbildung
- Polizei-, Bundesgrenzschutz- oder Zollhunde
Achtung: Verstöße gegen die Leinenpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro!
Was ist erlaubt, was nicht?
Erlaubt:
- Hunde in innerstädtischen Parks und Grünanlagen führen – hier gelten oft kommunale Regelungen, also informiere dich bei deiner Gemeinde!
- Deinen Hund auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen frei laufen lassen (wenn vorhanden).
- Rücksichtsvolles Verhalten: Halte deinen Hund auch in der Stadt im Blick, da Wildtiere auch dort Nachwuchs großziehen.
Verboten:
- Freilauf in der freien Landschaft (Wald, Wiesen, Felder, Gewässer) während der Brutzeit.
- Stören oder Belästigen von Wildtieren – das Bundesnaturschutzgesetz verbietet dies grundsätzlich.
- Offene Tore (z. B. an Weiden oder Wildgattern) nicht schließen – das kann zu Schäden führen.
Was gilt für alle?
Auch ohne Hund kannst du Wildtiere schützen:
- Vermeide Störungen in Hecken, Gebüschen oder hohen Gräsern – hier verstecken sich oft Nester.
- Keine Chemikalien einsetzen, die Insekten oder Vögel gefährden.
- Informiere dich über lokale Satzungen, da Gemeinden zusätzliche Regelungen erlassen können, wie zum Beispiel Baum- und Heckenschnitt.
Warum ist das wichtig?
Jede Störung kann für Jungtiere lebensbedrohlich sein. Wildtiere wie Feldhasen, Dachse oder Wildschweine sind in dieser Zeit besonders empfindlich. Auch Vögel, die am Boden brüten, brauchen Ruhe, um ihre Eier und Küken zu schützen.
Fazit: Mit ein wenig Rücksichtnahme kannst du dazu beitragen, dass Wildtiere ungestört ihren Nachwuchs großziehen. Informiere dich über die Regelungen in deiner Gemeinde und genieße die Natur – mit angeleintem Hund und offenem Blick für die Bedürfnisse der Tiere!
Hast du noch Fragen? Schau auf der Website des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vorbei oder wende dich an deine lokale Verwaltung.

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