Die Partei AfD (Alternative für Deutschland) wurde im Februar 2013 in Hessen (Oberursel) gegründet. Ursprünglich setzte sich die Partei vor allem gegen die Euro-Rettungspolitik und für eine stärkere nationale Souveränität ein. Zu den Gründungszielen gehörten die Kritik an der europäischen Währungsunion und Forderungen nach direkter Demokratie.
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Am 02. Mai 2025 wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Entwicklung ist besorgniserregend für die Demokratie, da rechtsextreme Parteien häufig Positionen vertreten, die Grundrechte und demokratische Prinzipien, wie Gleichheit und Meinungsfreiheit, gefährden. Die AfD steht zudem in der Kritik, gesellschaftliche Spaltung und Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen zu fördern.
Insbesondere konservative Parteien wurden in der Vergangenheit gelegentlich wegen einer Nähe zu rechtsextremen Parteien kritisiert. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise mitunter die CDU erwähnt. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen, dass die Reaktionen dieser Parteien auf Extremismus aus dem linken Spektrum teilweise unterschiedlich ausfallen können. Auf dieser Seite „Demokratie schützen“ werden historische Bezüge und aktuelle Beispiele dargestellt, um zu veranschaulichen, worauf bei einer Zusammenarbeit oder einem offenen Umgang mit extremistischen Parteien auf verschiedenen Ebenen geachtet werden sollte. Auch als Hinweis, dass historisches Wissen bei konservativen Politikern eher nicht vorhanden ist, wenn es um Machterhalt geht.
Soziale Politik als Unterstützung der Demokratie
Demokratie kann man sehr aktiv in der Politik schützen, durch eine ausgewogene soziale Wirtschaftspolitik. Wenn Konservative gerne die Kosten reduzieren und somit oft jene treffen, die nicht viel haben und gerne jene bezahlen lassen, die netto zu wenig Geld verdienen, denken Linke oft mehr an die sozialen Folgen. Ausgewogenes Handeln, Gerechtigkeit und direkte positive Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger fördert also auch die Demokratie. Hier ein paar beitrage dazu.
Weimarer Republik
Die Weimarer Republik ist Deutschland nach dem 1. Weltkrieg bis hin zur Machtergreifung der NSDAP. An den Ergebnissen der reichstagswahlen kann man ganz gut erkennen, wie sich die Stimmenanteile der NSDAP bis 1933 entwickelten.
Nach dem gescheiterten Putsch sieht man auch, dass die NSDAP bereits 1924 zu Wahlen antrat, dort begann auch der Prozess gegen die Putschisten (später auf der Seite).
Reichstagswahlen
Nach dem 1. Welkrieg wurde mit der Weimarer Republik auch die parlamentarische Demokratie eingeführt. Bei den Reichstagswahlen änderten sich die Mehrheitsverhältnisse gerade zum Ende der ersten Republik. Ergebisse in Prozent.
| Datum | KPD | USPD | SPD | Zentrum | BVP | DDP | DVP | DNVP | NSDAP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1/19/1919 | — | 7.6 | 37.9 | 19.7 | — | 18.6 | 4.4 | 10.3 | — |
| 6/6/1920 | 2.1 | 17.9 | 21.6 | 13.6 | 4.4 | 8.4 | 14 | 15.1 | — |
| 5/4/1924 | 12.6 | 0.8 | 20.5 | 13.4 | 3.2 | 5.7 | 9.2 | 19.5 | 6.6 |
| 12/7/1924 | 9 | 0.3 | 26 | 13.6 | 3.7 | 6.3 | 10.1 | 20.5 | 3 |
| 5/20/1928 | 10.6 | 0.1 | 29.8 | 12.1 | 3.1 | 4.9 | 8.7 | 14.2 | 2.6 |
| 9/14/1930 | 13.1 | 0.03 | 24.5 | 11.8 | 3 | 3.8 | 4.5 | 7 | 18.3 |
| 7/31/1932 | 14.6 | — | 21.6 | 12.5 | 3.2 | 1 | 1.2 | 5.9 | 37.4 |
| 11/6/1932 | 16.9 | — | 20.4 | 11.9 | 3.1 | 1 | 1.9 | 8.3 | 33.1 |
| 3/5/1933 | 12.3 | — | 18.3 | 11.3 | 2.7 | 0.9 | 1.1 | 8 | 43.9 |
Belegbar - nach dem Putsch nutzt man die Demokratie zur Errichtung einer Diktatur
Wir kommen nicht als Freunde, auch nicht als Neutrale. Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir. Jetzt seid ihr nicht mehr unter euch! Und so werdet ihr keine reine Freude an uns haben!
Joseph Goebbels
Der NSDAP-Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels zog nach den Reichstagswahlen am 20. Mai 1928 als einer von zwölf Abgeordneten der NSDAP in den Reichstag ein. In einem Leitartikel des „Völkischen Beobachters“ am 30. April 1928 hatte er folgendes geschrieben:
„Wir sind doch eine antiparlamentarische Partei, lehnen aus guten Gründen die Weimarer Verfassung und die von ihr eingeführten republikanischen Institutionen ab, sind Gegner einer verfälschten Demokratie, die den Klugen und den Dummen, den Fleißigen und den Faulen über einen Leisten schlägt, sehen im heutigen System der Stimmenmajoritäten und der organisierten Verantwortungslosigkeit die Hauptursache unseres ständig zunehmenden Verfalls. Was also wollen wir im Reichstag?
Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns aus dem Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahm zu legen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. Wir zerbrechen uns darüber nicht den Kopf. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren.
Wenn es uns gelingt, bei diesen Wahlen sechzig bis siebzig Agitatoren und Organisatoren unserer Partei in die verschiedenen Parlamente hineinzustecken, so wird der Staat selbst in Zukunft unseren Kampfapparat ausstatten und besolden. Eine Angelegenheit, die reizvoll und neckisch genug ist, sie einmal auszuprobieren. Wir werden auch in den Parlamenten verparlamentarisieren? So sehen wir aus! Glaubt einer von euch, dass wir, wenn wir in das Plenum des hohen Hauses einmarschieren, gleich mit Philipp Scheidemann Brüderschaft trinken? Haltet ihr uns für so miserable Revolutionäre, dass ihr fürchtet, wir würden vor einem dicken, roten Teppich und einer wohltemperierten Schlafhalle unsere geschichtliche Mission vergessen?
Wer ins Parlament geht, kommt darin um! Jawohl, wenn er ins Parlament geht, um auch einer zu werden. Geht er jedoch hinein mit dem zähen und verbissenen Willen, auch hier seinen bedingungslosen Kampf gegen die zunehmende Verlumpung unseres öffentlichen Lebens mit der ihm angeborenen Rücksichtslosigkeit fortzuführen, dann wird er nicht verparlamentarisieren, sondern er bleibt das, was er ist: ein Revolutionär […].
Joseph Goebbels Beitrag (siehe oben) zeigt deutlich das Ziel der NSDAP, die Demokratie von innen heraus zu zerstören und somit eine nationalsozialistische Diktatur in Deutschland zu errichten. Dabei war schon sehr früh erkennbar, zum Beispiel im Buch “Mein Kampf” von Adolf Hitler, dass es um Macht, Lebensraum und Unterdrückung geht. Die Menschen in Deutschland waren nur Werkzeuge, und keineswegs Lebewesen.
Ganz ähnlich geht die AfD vor, sie nutzt die Demokratie, blendet die Menschen, verbiegt die Wahrheit und nutzt die Gelegenheit, um Stimmen zu gewinnen und Bundestag wie auch die Länderparlamente zu erobern. Nicht, um die Lage der Wählerinnen und Wähler zu verbessern, es geht ihnen um die Macht, und um die Demontage Deutschland und der Demokratie.
Hitler-Ludendorff-Putsch
Der Hitler-Ludendorff-Putsch, auch bekannt als „Marsch auf die Feldherrnhalle“ oder „Hitlerputsch“, war ein gescheiterter Umsturzversuch der Nationalsozialisten in München am 8. und 9. November 1923. Hauptbeteiligte waren Adolf Hitler, der Vorsitzende der NSDAP, und der ehemalige General Erich Ludendorff, ein prominenter Militärführer aus dem Ersten Weltkrieg. Unterstützt wurden sie von weiteren Parteimitgliedern, wie Hermann Göring und Rudolf Hess, sowie von paramilitärischen Verbänden wie der SA.
Das Ziel des Putsches war es, die bayerische Regierung zu stürzen und anschließend die Macht in ganz Deutschland zu übernehmen, um eine nationalistische Diktatur zu errichten. Die Putschisten wollten mit Gewalt gegen das demokratische System der Weimarer Republik vorgehen und einen autoritären Staat schaffen. Der Putsch scheiterte jedoch nach einem Marsch durch München und einer Schießerei an der Feldherrnhalle, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen. Hitler wurde verhaftet und später zu einer Haftstrafe verurteilt.
Aufarbeitung in der Weimarer Republik
Die juristische Aufarbeitung des Hitler-Ludendorff-Putsches im Frühjahr 1924 war ein aufsehenerregender Prozess vor dem Volksgericht in München, der vielfach als Justizskandal gewertet wurde. Hier sind die zentralen Aspekte:
Der Prozessverlauf
- Beginn: Der Prozess begann am 26. Februar 1924 und endete am 1. April 1924.
- Ort: Verhandelt wurde in der Kriegsschule in der Münchner Blutenburgstraße.
- Angeklagte: Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Wilhelm Frick, Ernst Röhm, Friedrich Weber, Hermann Kriebel, Heinz Pernet, Wilhelm Brückner und Robert Wagner.
- Anklagepunkt: Hochverrat wegen des gescheiterten Putschversuchs vom 8./9. November 1923.
Prozessführung und politische Dimension
- Richter: Vorsitzender war Georg Neithardt, der den Angeklagten mit auffallendem Wohlwollen begegnete.
- Hitlers Auftritt: Hitler nutzte den Prozess als Bühne, um sich als patriotischer Märtyrer zu inszenieren. Seine Rede wurde von der Presse ausführlich dokumentiert und trug zu seiner Popularität bei.
- Justizkritik: Die Milde des Urteils wurde bereits damals als Versagen der Justiz kritisiert. Die Rolle konservativer bayerischer Eliten (Kahr, Lossow, Seißer) blieb juristisch unbehelligt.
Urteile und Haftstrafen
- Adolf Hitler: Verurteilung zu fünf Jahren Festungshaft wegen Hochverrats.
- Mitangeklagte: Die meisten erhielten ebenfalls milde Strafen oder wurden freigesprochen. Ludendorff wurde trotz seiner Beteiligung freigesprochen.
- Haftdauer: Hitler verbüßte nur etwa neun Monate seiner Strafe und wurde am 20. Dezember 1924 vorzeitig entlassen.
Haftbedingungen in Landsberg
- Ort: Festungshaft in Landsberg am Lech.
- Zelle: Hitler erhielt die Zelle Nr. 7, zuvor belegt von Anton Graf von Arco auf Valley.
- Privilegien: Die Haftbedingungen waren ausgesprochen komfortabel:
- Besuchsrecht und Korrespondenz mit Anhängern.
- Möglichkeit zur politischen Arbeit: Während der Haft schrieb Hitler den ersten Band von Mein Kampf.
- Freundlicher Umgang durch das Personal und Bewunderung durch einige Wärter.
Diese juristische Aufarbeitung trug wesentlich zur politischen Rehabilitation Hitlers bei und zeigte die Schwächen der Weimarer Justiz gegenüber republikfeindlichen Kräften.
Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland sollte man meinen, dass die Justiz heute besser aufgestellt sein sollte. Hier einmal Informationen der aktuellen Zeit.
Aktuelle und abgeschlossene Urteile gegen AfD-Mitglieder
- Björn Höcke (AfD Thüringen)
- Tatvorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
- Konkreter Fall: Höcke benutzte wiederholt die SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Urteil: Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu Geldstrafen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile am 20. August 2025 als rechtskräftig.
- Relevanz: Höcke gilt nun als vorbestraft.
- Felix Alexander Cassel (Junge Alternative NRW)
- Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht.
- Kontext: Er fuhr 2019 bei einer Wahlkampfveranstaltung mit dem Auto in eine Gruppe von Gegendemonstranten.
- Urteil: Sieben Monate Haft auf Bewährung, 500 Euro Schmerzensgeld.
- Status: Trotz Verurteilung weiterhin politisch aktiv.
- Weitere Fälle
- Laut einer CORRECTIV-Recherche wurden mindestens 28 AfD-Mandatsträger wegen Gewalt, Volksverhetzung oder ähnlicher Delikte verurteilt. 14 davon sind weiterhin im Amt.
NSU-Komplex: Juristische Aufarbeitung
- NSU-Hauptprozess (2013–2018)
- Angeklagte: Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben u.a.
- Urteil: Zschäpe wurde 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Wohlleben erhielt zehn Jahre wegen Beihilfe zum Mord.
- Kritik: Viele Unterstützer blieben unbehelligt. Die Rolle staatlicher Behörden (z. B. V-Leute) wurde nur begrenzt aufgeklärt.
- Nachwirkungen
- Weitere Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer laufen oder wurden eingestellt.
- Der NSU-Komplex bleibt juristisch und politisch umstritten, insbesondere hinsichtlich der Aufklärung durch Untersuchungsausschüsse.
Politisch-juristischer Kontext
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2025 die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz.
- Diese Entscheidung könnte laut Juristen ein Baustein für ein mögliches Parteiverbotsverfahren sein – auch wenn das Bundesverwaltungsgericht selbst davor warnt, voreilige Schlüsse zu ziehen.
Gegen die Demokratie zu sein, Gewalt als Mittel der Machtergreifung oder Terror einzusetzen, fällt also nicht nur auf fruchtbaren Boden, die juristische Aufarbeitung von de facto Hochverrat findet auch in der Bundesrepublik von heute eher weniger statt.
Reichsbürger - Bewegung
Der aktuell laufende Prozess gegen die sogenannte „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß ist einer der bedeutendsten Terrorverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Hier die wichtigsten Punkte:
Der Umsturzversuch
- Ziel der Gruppe: Die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland sollte gewaltsam beseitigt und durch eine neue, monarchisch geprägte Verfassung ersetzt werden.
- Geplante Aktionen:
- Eindringen in den Bundestag.
- Festnahme von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.
- Einsetzung von Heinrich XIII. Prinz Reuß als provisorisches Staatsoberhaupt.
- Struktur: Die Gruppe hatte einen „Rat“ und einen „militärischen Arm“, teils mit ehemaligen Bundeswehrangehörigen.
Juristische Aufarbeitung
- Prozessbeginn: Der Hauptprozess läuft seit 2024 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
- Anklagepunkte: Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, teils auch Verstöße gegen das Waffengesetz.
- Angeklagte: Neun Personen, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und mehrere Ex-Militärs.
Parallelverfahren
- „Vereinte Patrioten“: Eine Splittergruppe plante u. a. die Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und einen großflächigen Stromausfall.
- Urteile: Das OLG Koblenz verurteilte im März 2025 fünf Mitglieder zu mehrjährigen Haftstrafen.
- Neue Festnahmen: Im April 2025 wurden weitere Unterstützer in Bayern und Oberösterreich verhaftet. Ihnen wird die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.
Dieser Fall zeigt, wie weitreichend und organisiert Teile der „Reichsbürger“-Szene agieren – und wie ernst die Bundesanwaltschaft solche Umsturzpläne inzwischen nimmt.
Nun könnte man meinen, in der heutigen Zeit geht es auch mit dem Verbot der AfD schneller, aber da haben Demokraten die Rechnung ohne die CDU gemacht.
Gesichert rechtsextremistisch - die AfD
Die bundesweite Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 2. Mai 2025 markiert einen juristisch und politisch bedeutsamen Schritt. Hier sind die zentralen Punkte:
Wie es zur Einstufung kam
- Langjährige Beobachtung: Seit 2021 wurde die AfD als „Verdachtsfall“ geführt. In mehreren Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) galt sie bereits als gesichert rechtsextrem.
- Gutachten des BfV: Das neue Gutachten umfasst über 1.000 Seiten und dokumentiert systematische Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
- Kriterien: Ausschlaggebend waren u. a.:
- Völkisch-nationalistische Ideologie.
- Relativierung des Nationalsozialismus.
- Delegitimierung demokratischer Institutionen.
- Kontakte zu extremistischen Gruppierungen wie „Der Flügel“ oder „Junge Alternative“.
Juristische Lage
- Stillhaltezusage: Das BfV hat die Einstufung vorerst ausgesetzt, um einem möglichen Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zuvorzukommen. Die Einstufung bleibt aber bestehen – sie wird nur bis zum Abschluss des Verfahrens nicht aktiv verwendet.
- AfD-Reaktion: Die Parteispitze (Weidel, Chrupalla) spricht von „politischer Instrumentalisierung“ und inszeniert sich als Opfer staatlicher Willkür.
Politische und mediale Reaktionen
- Konservative Reaktionen:
- CDU/CSU: Führende Unionspolitiker begrüßen die Einstufung, warnen aber vor einem vorschnellen Parteiverbot.
- Konservative Wähler: Erste Umfragen zeigen, dass die Einstufung insbesondere bürgerlich-konservative Wechselwähler verunsichern könnte – ein Risiko für die AfD, die in dieser Gruppe wachsen wollte.
- Medien: Öffentlich-rechtliche Sender wie ZDF und ARD prüfen ihren Umgang mit AfD-Vertretern neu. Es gibt keine generelle Ausladung, aber eine stärkere journalistische Einordnung.
Bedeutung der Einstufung
- Rechtlich: Die Einstufung erlaubt dem Verfassungsschutz eine tiefere Überwachung, etwa von Kommunikation und Finanzen.
- Politisch: Sie könnte mittelfristig Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren sein – auch wenn dies juristisch äußerst anspruchsvoll ist.
- Gesellschaftlich: Die Einstufung verschärft die Polarisierung und zwingt Medien, Parteien und Institutionen zu klareren Positionierungen.
Das Ende der Weimarer Republik - Ermächtigungsgesetz
Mit der Reichstagswahl vom 14. September 1930 erreichte die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) erstmals ein zweistelliges Ergebnis, da es keine 5% Hürde gab, ist der Anteil schon beachtlich groß, zumal die NSDAP erst zwei Reichstagswahlen zuvor erstmals im gesamten Reichsgebiet angetreten war.
Berlin. 23. März 1933. Kroll Oper. Rechts und links SA-Angehörige in paramilitärischen Uniformen. Der Deutsche Reichstag war am 27. Februar 1933 abgebrannt, so trafen sich die Abgeordneten in der umgebauten Kroll Oper, ein Provisorium und am Ende des 23. März 1933 bereits wieder ohne diese Funktion.
Der 23. März 1933 ging in die Geschichte ein und flankierte die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland. Das Ende der Republik. Schon vor dem 23. März 1933 waren die Weichen für den Niedergang der Demokratie gestellt. Die Nationalsozialisten haben gemeinsam mit der Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) schon im Frühjahr 1933 zahlreiche antidemokratische Gesetze erlassen: “Verordnung zum Schutz von Volk und Staat”, die Grundrechte wie Presse- und Meinungsfreiheit sowie Versammlungsfreiheit wurden einschränkt, die Aufhebung der Reichstagsmandate der KPD, deren Parteiverbot, der Boykott gegen jüdische Geschäfte, Ärzte und Anwälte und das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”, das Oppositionelle und Juden aus dem öffentlichen Dienst ausschloss.
Auf der Tagesordnung des Reichstages stand am 23. März 1933 die Debatte über das “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”. Das wird gemeinhin als “Ermächtigungsgesetz” bezeichnet.
Dabei war da schon der Reichstag nicht mehr der gewählte Reichstag. Die KPD war verboten und die Sitze der KPD waren annulliert worden. 81 Abgeordnete der KPD waren auf der Flucht, im Gefängnis oder bereits umgebracht. Die SPD, eigentlich 120 gewählte Abgeordnete, war mit 94 Abgeordneten anwesend, die anderen waren bereits auf der Flucht oder Tod. Die KPD war also als Opposition ausgeschaltet, die SPD dezimiert.
Das Ermächtigungsgesetz benötigte eine 2/3 Mehrheit im Reichstag, die Koalition von NSDAP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) verfügte zwar über eine einfache Mehrheit, man benötigte also auch die Stimmen der verbliebenen Parteien und deren Abgeordneten, um das Parlament abzuschaffen. Man benötigte vor allem die 73 Stimmen des katholische Zentrum (Deutsche Zentrums Partei). In allen oppositionellen Parteien gab es vereinzelnd Kritik, doch die Abstimmung war am Ende deutlich:
- Deutsche Zentrums Partei: 73 von 73 Stimmen
- Liberalen Deutschen Staatspartei: 5 von 5 Stimmen für das Ermächtigungsgesetz, darunter der spätere Bundespräsident Theodor Heuss
- Bayerischen Volkspartei (BVP): 19 von 19 Stimmen für das Ermächtigungsgesetz.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll, Zustimmung.
Name | Partei |
Theodor Heuss | Deutsche Staatspartei (DStP) |
Hermann Dietrich | DStP |
Eduard Dingeldey | DStP |
Ernst Lemmer | DStP |
Ludwig Kaas | Zentrum |
Heinrich Brüning | Zentrum |
Andreas Hermes | Zentrum |
Alois Wurm | Zentrum |
Joseph Joos | Zentrum |
Franz von Papen | Zentrum (parteilos 1933) |
Karl Friedrich Stellbrink | Zentrum |
Adam Stegerwald | Zentrum |
Otto Lenz | Zentrum |
Friedrich von Payer | Zentrum |
Alfred Hugenberg | DNVP |
Franz Gürtner | DNVP |
Gottfried Treviranus | Konservative Volkspartei (KVP) |
Hans Luther | parteilos |
Paul Reusch | Wirtschaftspartei |
Otto Schmidt | Wirtschaftspartei |
Friedrich Hildebrandt | CSVD |
Wilhelm Külz | DStP |
Johannes Bell | Zentrum |
Karl Jarres | DStP |
Rudolf Wissell | DStP |
Lediglich die verbliebende SPD Fraktion stimmte mit 94 Stimmen gegen das Ermächtigungsgesetz. In seiner Rede vor dem Parlament sagte Otto Wels, damaliger Vorsitzender der Sozialdemokraten: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“ Nach den unrühmlichen Zustimmungen zu den Kriegskrediten im 1. Weltkrieg war ich danach mit der Sozialdemokratie endgültig versöhnt. 94 mutige Menschen, umrahmt von Braunhemden, wohlwissend, was jetzt kam.
Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.
Otto Wels, 1933
CDU und ihre Brandmauer
Die CDU ist zwar kein Rechtsnachfolger für die konservativen Parteien in der Weimarer Republik und betont eine “Brandmauer”… und doch stimmte die CDU auf verschiedenen Ebenen gemeinsam mit der AfD.
Die Liste konzentriert sich auf formale Abstimmungen, nicht bloß inhaltliche Nähe oder Debatten.
Bundestag (Bundesebene)
- Migrationspolitik – Bundestag, 29. Januar 2025
- CDU/CSU-Antrag zur Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze
- Mitstimmende Parteien: CDU/CSU, FDP, AfD
- Ergebnis: Mehrheit mit 348 Stimmen, darunter 187 Union, 80 FDP, 75 AfD
- Reaktion: Scharfe Kritik, u.a. von Angela Merkel, da erstmals eine Mehrheit mit AfD-Stimmen zustande kam
Landesebene
- Thüringen – Ministerpräsidentenwahl, 5. Februar 2020
- FDP-Politiker Thomas Kemmerich wurde mit Stimmen von CDU, FDP und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt
- Reaktion: Bundesweite Empörung, Rücktritt Kemmerichs nach wenigen Tagen
- Folgen: Debatte über Brandmauer zur AfD, Rücktritt von CDU-Landeschef Mike Mohring
- Sachsen-Anhalt – Rundfunkbeitrag, Dezember 2020
- CDU-Fraktion verweigerte Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags
- AfD stimmte ebenfalls dagegen
- Ergebnis: Beitragserhöhung scheiterte
- Reaktion: Kritik an CDU wegen faktischer Abstimmungsgleichheit mit AfD
- Brandenburg – Haushaltsanträge, mehrfach seit 2019
- CDU und AfD stimmten vereinzelt gemeinsam für oder gegen Haushaltsanträge
- Kontext: Oft technische oder finanzpolitische Themen, keine Koalition
- Sachsen – Innenausschuss 2023
- CDU und AfD stimmten gemeinsam gegen einen Antrag der Grünen zur Polizeireform
- Reaktion: Kritik an CDU, aber keine formale Zusammenarbeit
Die Fakten sprechen für sich.
Wannsee-Konferenz vs. Potsdamer Konferenz
Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942
Ort und Anlass
- Veranstaltungsort: Villa am Großen Wannsee 56–58 in Berlin.
- Einberufen von: Reinhard Heydrich, Chef des Reichssicherheitshauptamts (RSHA).
- Ziel: Koordination der „Endlösung der Judenfrage“ – also der systematischen Ermordung der europäischen Juden.
Teilnehmer
15 hochrangige NS-Funktionäre und Ministerialbeamte, darunter:
- Reinhard Heydrich – Vorsitzender der Konferenz.
- Adolf Eichmann – Protokollführer, zuständig für die Organisation der Deportationen.
- Vertreter aus:
- Reichsministerium des Innern
- Auswärtigem Amt
- Reichskanzlei
- Generalgouvernement (besetztes Polen)
- SS und Gestapo
Inhalte der Besprechung
- Heydrich informierte über den bereits begonnenen Holocaust in Osteuropa.
- Ziel war die Deportation aller Juden Europas in Vernichtungslager im Osten.
- Eine vorbereitete Liste nannte 11 Millionen Juden, die betroffen sein sollten – aus Ländern wie Frankreich, Belgien, Ungarn, Rumänien, aber auch England und Spanien.
- Diskussion über:
- Wer als „Jude“ gilt (nach Nürnberger Gesetzen)
- Umgang mit „Mischlingen“ und „jüdisch Versippten“
- Zuständigkeiten der Ministerien
- Technische und organisatorische Abläufe
Das Protokoll
- Verfasst von Adolf Eichmann.
- Sprachlich stark euphemisiert: Begriffe wie „Evakuierung“, „Sonderbehandlung“ oder „Lösung“ verschleierten den Massenmord.
- Das Protokoll wurde nach dem Krieg gefunden und ist eine zentrale Quelle zur NS-Bürokratie des Völkermords.
Historische Bedeutung
- Die Konferenz war kein Beschlussorgan, sondern diente der Koordination und Einbindung der Verwaltung.
- Sie zeigt, wie Ministerien und Beamte aktiv am Holocaust beteiligt waren.
- Der Völkermord war zu diesem Zeitpunkt bereits im Gange – etwa durch Erschießungen durch Einsatzgruppen und erste Gaskammern.
Potsdamer Konferenz vom 25. November 2023
Die sogenannte „geheime Potsdamer Konferenz“ vom 25. November 2023 war ein Treffen rechtsextremer Akteure in der Villa Adlon am Lehnitzsee in Potsdam, das erst im Januar 2024 durch eine Recherche von Correctiv öffentlich bekannt wurde.
Hintergrund und Inhalte des Treffens
- Veranstaltungsort: Villa Adlon, Potsdam.
- Teilnehmer: Mitglieder der AfD, CDU, ÖVP, Werteunion, Identitären Bewegung sowie Unternehmer und Aktivisten aus dem rechten Spektrum.
- Zentrale Figur: Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung, stellte einen sogenannten „Masterplan zur Remigration“ vor.
- Kernidee: Drei Gruppen sollten Deutschland verlassen:
- Asylbewerber
- Ausländer mit Bleiberecht
- „Nicht assimilierte“ deutsche Staatsbürger – letztere durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Anpassungsdruck“.
- Ziel: Laut einem späteren Aussteiger aus der Szene lief das Konzept auf „ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen“ hinaus – freiwillig oder unfreiwillig.
Enthüllung und Folgen
- Die Recherche von Correctiv basierte auf Einladungen, Filmaufnahmen und Aussagen von Teilnehmern.
- Die Veröffentlichung löste im Januar 2024 eine massive Protestwelle gegen Rechtsextremismus aus – rund eine Million Menschen demonstrierten bundesweit am Wochenende des 20./21. Januar.
- Politische Konsequenzen:
- Diskussionen über ein AfD-Verbot
- Parteiordnungsverfahren in der CDU
- Debatten über presserechtliche Fragen und die Rolle investigativer Medien.
Bewertung durch Behörden
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigte den Teilnehmerkreis und die Inhalte des Treffens.
- Die besprochenen „Remigrationsforderungen“ reihen sich laut Bundesregierung in bekannte rechtsextreme Vernetzungsbestrebungen ein.
Struktur des Masterplans
- Zielgruppen der „Remigration“:
- Asylbewerber: Menschen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden.
- Ausländer mit Bleiberecht: Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus.
- „Nicht-assimilierte“ deutsche Staatsbürger: Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die laut Plan als „nicht integriert“ gelten – etwa aufgrund von Sprache, Kultur oder Verhalten.
- Vorgehensweise:
- Für die ersten beiden Gruppen wird eine forcierte Rückführung angestrebt.
- Für die dritte Gruppe sollen „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hoher Anpassungsdruck“ geschaffen werden, um sie zur Ausreise zu bewegen – auch gegen ihren Willen.
- Umsetzungsideen:
- Einrichtung einer Expertenkommission, die juristische, logistische und ethische Fragen klären soll.
- Vorbereitung auf eine politische Machtübernahme durch eine „patriotische Kraft“ (implizit: die AfD), um den Plan gesetzlich umzusetzen.
- Nutzung von „freiwilliger Rückkehr“ als rhetorisches Mittel, obwohl die Maßnahmen auf Zwang hinauslaufen.
- Ideologische Grundlage:
- Der Plan basiert auf dem Konzept der „ethnokulturellen Homogenität“ – also der Vorstellung, dass ein Staat nur stabil sei, wenn alle Bürger einer gemeinsamen ethnischen und kulturellen Identität angehören.
- Die Idee der „Remigration“ ist ein zentraler Bestandteil rechtsextremer Ideologie und wird seit Jahren von der Identitären Bewegung propagiert.
Bewertung und Kritik
- Der Plan wurde von Aussteiger Erik Ahrens als „ethnische Säuberung“ bezeichnet – eine Einschätzung, die auch von Verfassungsschutz und Politikwissenschaftlern geteilt wird.
- Juristisch wäre eine Umsetzung mit dem Grundgesetz unvereinbar, insbesondere mit Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz).
- Die Vorstellung, deutsche Staatsbürger aufgrund mangelnder „Assimilation“ auszuweisen, ist völkerrechtlich nicht haltbar und erinnert an autoritäre und rassistische Regime.
Die Nationalsozialisten waren nach dem Ermächtigungsgesetz bereits auf dem Weg Völkermord zu industrialisieren.
Liste der Opfergruppen unter der NS-Herrschaft (1933–1945)
Opfergruppe | Ermordet | Inhaftiert / Verfolgt | Bemerkungen |
Juden | ca. 6.000.000 | Millionen entrechtet, deportiert | Holocaust, systematische Vernichtung |
Sowjetische Zivilisten | ca. 7.000.000 | – | Kriegsverbrechen in besetzten Gebieten |
Sowjetische Kriegsgefangene | ca. 3.000.000 | – | Verhungert, erschossen, misshandelt |
Sinti und Roma | ca. 200.000–500.000 | Zehntausende deportiert und interniert | „Porajmos“ – NS-Völkermord an Roma |
Menschen mit Behinderung | ca. 200.000 | Zehntausende zwangssterilisiert | „Euthanasie“-Programm („Aktion T4“) |
Homosexuelle | ca. 5.000–15.000 | ca. 50.000 verurteilt | §175 StGB, KZ-Haft, Misshandlungen |
Zeugen Jehovas | ca. 1.000–2.000 | ca. 10.000 inhaftiert | Verfolgung wegen Wehrdienstverweigerung |
Politische Gegner (KPD, SPD, Gewerkschaften) | Tausende ermordet | Zehntausende inhaftiert | Konzentrationslager, Schauprozesse |
Zwangsarbeiter (v.a. aus Osteuropa) | Hunderttausende durch Arbeit getötet | Millionen verschleppt und versklavt | Lebensbedingungen oft tödlich |
KZ-Häftlinge insgesamt | ca. 1.100.000 ermordet | ca. 5.000.000 inhaftiert | In über 40.000 Lagern und Außenstellen |
Hinweise
- Die Zahlen sind Schätzungen und können je nach Quelle leicht variieren.
- Viele Opfergruppen überschneiden sich (z. B. jüdische Zwangsarbeiter oder politische Gegner mit Behinderung).
- Die NS-Verfolgung begann bereits 1933 mit der Errichtung der ersten Konzentrationslager (z. B. Dachau).
Der genannte AfD – „Masterplan“ würde bedeuten in Zahlen, also Menschen:
Betroffene Gruppen laut AfD-„Remigrationsagenda“
Personengruppe | Geschätzte Zahl (BRD) | Vorgesehene Maßnahme | Bemerkung |
Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer | ca. 250.000 | Konsequente Abschiebung | Gilt bereits nach geltendem Recht |
Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutz | ca. 600.000–800.000 | Rückführung nach Ende des Konflikts | Besonders Syrer und Afghanen |
Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten | mehrere Zehntausend | Zurückweisung an der Grenze | Bezug auf Dublin-Verordnung und GG Art. 16a |
Ausländische Straftäter und Extremisten | mehrere Tausend | Vorrangige Abschiebung | Bei Gewalt-, Drogen-, Sexualdelikten |
Clan-Kriminelle und organisierte Kriminalität | nicht beziffert | Erleichterte Ausweisung | Unklar, wie definiert |
Menschen mit Migrationshintergrund (deutsche Staatsbürger) | Millionen | Inoffiziell diskutiert: „Remigration“ auch für Eingebürgerte | Laut Correctiv-Recherche und Flugblatt-Aussagen |
Fazit
Geschichte wiederholt sich natürlich nicht, Geschichte wird jeden Tag neu geschrieben. Das ändert aber nicht die Tatsache, dass es enorme Parallelen zwischen der NSDAP und der AfD von heute gibt und auch die heutige Bundesrepublik Deutschland zwar mehr Möglichkeiten hat, aber die Möglichkeiten nicht genutzt werden. Als Bremser eines Verbot Verfahrens steht die CDU der Demokratie im Wege. Die CDU ist zwar kein juristischer Nachfolger einer der konservativen Parteien in der Weimarer Republik, aber sie sind eben konservativ. Blind auf dem rechten Auge, eine potentielle Gefahr für die Demokratie.



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