in mutmaßliches Deepfake-Video sorgt in der niedersächsischen CDU-Fraktion für erhebliche Unruhe. Das Video, das offenbar das Gesicht einer Mitarbeiterin in eine KI-Montage einfügt, wurde bereits im Januar in einer internen WhatsApp-Gruppe verbreitet – und möglicherweise bewusst vertuscht. Nun prüft die Staatsanwaltschaft den Vorgang, während Fragen nach interner Aufklärung und Verantwortlichkeiten lauter werden.
Chronologische Übersicht der bekannten Vorfälle
Datum | Ereignis | Details |
17. Januar 2026 | Veröffentlichung des Videos | Das mutmaßliche Deepfake-Video wird in einer privaten WhatsApp-Gruppe mit Bezug zur CDU-Fraktionsmitarbeiterschaft geteilt. |
Januar 2026 (kurz nach Veröffentlichung) | Interne Reaktion | Ein Mitarbeiter fordert laut Medienberichten die Gruppenmitglieder auf, das Video zu löschen und Stillschweigen zu bewahren. Dem mutmaßlichen Ersteller wird eine Abmahnung erteilt. |
Bis 27. März 2026 | Verzögerte Information der Führung | Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann erfahren erst Ende März von dem Vorfall. |
Ende März 2026 | Übergabe an Staatsanwaltschaft | Die CDU-Fraktion informiert die Staatsanwaltschaft Hannover und übergibt Unterlagen. Die Behörde bestätigt die Prüfung, ermittelt aber zunächst nicht. |
Prüfung durch Staatsanwaltschaft (März/April 2026) | Erste Bewertung | Die Staatsanwaltschaft stuft das Video als „offensichtliche KI-Montage“ ein. Hinweise auf Beleidigung liegen nicht vor; möglich ist jedoch ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (Antragsdelikt). Noch keine Strafanzeige. |
Mitte April 2026 (Frist) | Ablauf der Antragsfrist | Bis Mitte April kann die betroffene Person noch Strafanzeige stellen. Erst dann könnte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. |
Die Chronologie wurde mittels verschiedener Quellen, wie NDR und SAT.1 erstellt.
Interessant ist bei der Berichterstattung, dass Sebastian Lechner (CDU) als Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag Niedersachsen und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann (CDU) erst so spät davon erfahren haben und heute nicht vor die Kamera traten. Statt offensiv mit dem Thema umzugehen, so typisch für die CDU, lieber schweigen oder schriftliche Stellungnahme.
Doch was letztlich viel schlimmer wirkt, durch die Einstufung der Staatsanwaltschaft wird aus dem Fall ein Antragsdelikt, das Opfer muss also eine Strafanzeige stellen. Egal welche Form der Gewalt vorliegt, man sollte immer versuchen, so eine Situation zu vermeiden. Warum?
Zunächst einmal, wenn ein Angestellter der CDU ein solches Video erstellt, deutet dies klar auf Nötigung hin. Der Mann wollte sich nicht nur lustig über die Mitarbeitende machen, er hat sie damit auch erniedrigt. Das sind übrigens Fakten, die man rein arbeitsrechtlich unter dem Begriff Mobbing einsortiert. Es ist eine Nötigung, da schon das Erstellen und Verteilen eines solches Videos durch den Täter eine bewußte oder unbewußte Weitergabe des Videos an das Opfers billigend in Kauf genommen hat, mit dem Ziel, sie zu erniedrigen. Auf Grund des Abhängigkeitsverhältnisses durch den Arbeitsvertrages und einer offensichtlichen Kultur der Frauenfeindlichkeit im Unternehmen der CDU hat er damit auch bewußt eine Änderung ihres Verhalten erwirkt, also eine Nötigung.
Dazu die Verwendung eines Fotos vom Opfer, das per se schon gegen Persönlichkeitsrechte des Opfers verstößt.
Die Darstellung in einem Bikini, dazu noch tanzend, ist durchaus sexualisiert. Man darf nicht vergessen, wie Frauen in der Gesellschaft dargestellt werden, sei es drum ein normales Produkt zu verkaufen. „Sex sales“ ist letztlich gegen die Menschenwürde und ist typisch für die Kultur der alten weißen Männer. Warum wohl sollten Kleidungsstücke für Erwachsene und Kinder, die möglicherweise auf bestimmte Menschen mehr den Blick auf den Körper lenken, mit Schaufensterpuppen erfolgen. Ich verstehe bis heute nicht, warum man solche Bilder noch in Reklame Blättern vorfinden kann – das ist nicht prüde, ich bin davon überzeugt, selbst ein harmloses Bikini-Bild wird von bestimmten Personen „anders“ gesehen.
Die Gesamtsituation zeigt ein echt mieses Bild von der CDU, bei der aktuellen Diskussion hat ja auch Friedrich Merz keine gute Figur gemacht. Es ist wohl der Kultur (Unternehmenskultur) in der CDU geschuldet, dass überhaupt ein solches Video erstellt und verteilt wird, und dann so dürftig damit umgegangen wurde.
Übrigens, es gibt Urteile gegen Mitarbeitende, die in „privaten“ WhatsApp-Gruppen für weniger Vergehen entlassen wurden und höchstrichterlich per Urteil festgestellt wurde, dass „private“ WhatsApp-Gruppen „öffentlich“ sind.
Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft kommt noch zu einer anderen Einschätzung oder die betroffene Mitarbeiterin hat einen guten Anwalt und genügend Mut, den alten weißen Männern endlich auch gerichtlich aufzuzeigen, dass die Zeiten vorbei sind, dass Frauen sich so etwas gefallen lassen.

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