Hitlerputsch (1923) – Am 8. und 9. November 1923 versuchte die NSDAP unter Adolf Hitler und Erich Ludendorff, die Reichsregierung in Berlin zu stürzen. Ziel war die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie und die Errichtung einer nationalsozialistischen Diktatur. Der Putsch scheiterte, doch er machte Hitler und die NSDAP bundesweit bekannt. Die bayerische Regierung, insbesondere die konservative Bayerische Volkspartei (BVP), spielte eine ambivalente Rolle: Einerseits unterstützten einige konservative Kräfte die Putschisten, andererseits distanzierten sie sich nach dem Scheitern schnell von Hitler, um ihre eigene Verstrickung zu vertuschen.
Anklagen, Urteile, Rolle der Justiz und Haftbedingungen nach dem Hitlerputsch (1923/24)
1. Anklagen gegen die Putschisten
Die Putschisten wurden wegen Hochverrats (§ 81 des Reichsstrafgesetzbuchs) angeklagt. Der Vorwurf lautete auf den gewaltsamen Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung des Deutschen Reichs zu stürzen und eine Diktatur zu errichten. Adolf Hitler, Erich Ludendorff und weitere führende Nationalsozialisten (u. a. Hermann Göring, Ernst Röhm, Wilhelm Frick) sowie Mitglieder des „Triumvirats“ (Gustav von Kahr, Otto von Lossow, Hans von Seißer) standen im Fokus der Ermittlungen. Die Anklage bezog sich konkret auf:
- Die gewaltsame Besetzung des Bürgerbräukellers und die Geiselnahme bayerischer Regierungsmitglieder.
- Den bewaffneten „Marsch auf die Feldherrnhalle“ am 9. November 1923, bei dem 16 Putschisten und 4 Polizisten getötet wurden.
- Die geplante gewaltsame Übernahme der Reichsregierung in Berlin.
2. Der „Hitler-Prozess“ (Februar–April 1924)
Verlauf und Besonderheiten
- Zuständigkeit: Der Prozess fand vor dem Volksgericht München I statt – nicht, wie eigentlich vorgesehen, vor dem Reichsgericht in Leipzig. Die bayerische Justiz zog den Fall an sich, um die Verstrickung konservativer bayerischer Eliten (z. B. Kahr, Lossow, Seißer) zu vertuschen.
- Angeklagte: Hitler, Ludendorff, Göring (der sich durch Flucht nach Österreich der Verhandlung entzog), Röhm, Frick und weitere Putschisten.
- Strategie der Verteidigung: Hitler nutzte den Prozess als Propagandabühne. Er rechtfertigte den Putsch als „nationale Revolution“ gegen die „Novemberverbrecher“ (Weimarer Republik) und präsentierte sich als patriotischer Retter Deutschlands. Seine Reden wurden später in Mein Kampf aufgegriffen.
- Rolle der Justiz: Die Richter (u. a. Georg Neithardt) zeigten sympathisierende Haltung gegenüber den Angeklagten. Ludendorff, ein Kriegsheld des Ersten Weltkriegs, wurde freigesprochen. Die Urteile waren milde und politisch motiviert:
- Adolf Hitler: 5 Jahre Festungshaft (statt lebenslanger Haft oder Todesstrafe), mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung nach 6 Monaten.
- Erich Ludendorff: Freispruch („wegen seiner Verdienste im Weltkrieg“).
- Ernst Röhm, Wilhelm Frick: 15 Monate Haft (Frick wurde später begnadigt).
- Friedrich Weber: 5 Jahre Festungshaft.
- Weitere Angeklagte: Meist Freisprüche oder milde Strafen.
3. Haftbedingungen
- Festungshaft: Hitler und andere verurteilte Putschisten verbüßten ihre Strafe in der Festung Landsberg am Lech. Festungshaft galt als „ehrenvolle“ Haftform für politische Delikte und war deutlich komfortabler als Gefängnis:
- Privilegien: Eigene Möbel, Besuchserlaubnis, Möglichkeit zu schreiben und zu lesen.
- Hitlers Haft: Hitler diktierte in Landsberg Teile von Mein Kampf (wobei neuere Forschung bezweifelt, dass Mithäftlinge wie Rudolf Heß oder Emil Maurice direkt daran mitwirkten). Er erhielt zahlreiche Besuche von Parteigenossen und Sympathisanten.
- Vorzeitige Entlassung: Hitler wurde bereits am 20. Dezember 1924 nach nur 9 Monaten Haft entlassen – offiziell „wegen guter Führung“. Die bayerische Regierung begnadigte ihn auf Druck konservativer und nationaler Kreise.
Politische Folgen und Kritik an der Justiz
- Vertuschung konservativer Verstrickung: Die bayerische Justiz und Politik (BVP, Monarchisten) verhinderten eine Aufklärung der Rolle des „Triumvirats“ (Kahr, Lossow, Seißer). Keiner der drei wurde angeklagt, obwohl sie den Putsch zunächst unterstützt hatten.
- Propagandaerfolg für Hitler: Der Prozess machte ihn bundesweit bekannt und stärkte die NSDAP. Die milde Bestrafung wurde als Signal gewertet, dass die Justiz nationalistischen Umsturzversuchen wohlwollend gegenüberstand.
- Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags (1924–1928): Ein später eingesetzter Ausschuss deckte zwar die Verstrickung bayerischer Eliten auf, hatte aber keine rechtlichen Konsequenzen.
Fazit
Der Hitler-Prozess war kein Triumph der Rechtsstaatlichkeit, sondern ein Beispiel für die politische Instrumentalisierung der Justiz durch konservative und nationale Kreise in Bayern. Die milden Urteile und die privilegierten Haftbedingungen unterstreichen die Sympathien Teile der Justiz und Elite für die Ziele der Putschisten. Der Prozess wurde so zu einem Meilenstein auf dem Weg der NSDAP an die Macht – nicht trotz, sondern wegen der schwachen Reaktion des Staates.

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