Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 verfehlte die AfD unter Ulrich Siegmund die absolute Mehrheit und ist somit nicht in der Lage, allein eine Regierung zu bilden. Dies markiert einen entscheidenden Moment, da die Partei trotz ihrer starken Position im Wahlkampf nicht die notwendige Unterstützung erhielt, um ohne Koalitionspartner regieren zu können.
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Ulrich Siegmund äußerte sich am 12. August 2026 klar zu der Frage, ob er notfalls auch mit einer Enthaltung des BSW im dritten Wahlgang ins Amt käme – ein Szenario, das BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht mit der Idee eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ selbst ins Spiel gebracht hatte. Ulrich Siegmund lehnte dies mit der Begründung ab, dass die erste AfD-geführte Landesregierung eine stabile eigene Mehrheit benötige und kein Arrangement mit fremden Stimmen. Wörtlich sagte er laut Welt (zitiert nach Weltwoche, 12.08.2026): „Wir schaffen es nur alleine.“
Im Wahlkampf hatte Siegmund stets betont, dass gerade die „Altparteien“ ihre Versprechen gebrochen hätten und die Bürger*innen dies satt hätten. Doch bereits kurz nach 18 Uhr am Wahltag (06. September 2026) räumte die AfD Bundesvorsitzende Alice Weidel gemeinsam mit Ulrich Siegmund eines ihrer zentralen Wahlversprechen ab: Statt auf einer absoluten Mehrheit zu bestehen, hieß es plötzlich: „Unsere Hand ist immer ausgestreckt.“ AfD-Chefin Alice Weidel unterstrich diesen Kurswechsel mit den Worten: „Das ist ein ganz klarer Regierungsauftrag.“ Dabei gibt es einen solchen „Regierungsauftrag“ grundlegend nur im Fall einer absoluten Mehrheit.
Am 10. September 2026 teilte das BSW mit: Das BSW möchte Gespräche mit der AfD über eine mögliche Zusammenarbeit führen. Der Landesvorstand des BSW Sachsen-Anhalt habe einstimmig beschlossen, ein entsprechendes Angebot der AfD anzunehmen, teilte die Partei mit.
Am Ende siegen die Antidemokraten und ihnen ist das Volk egal
Die AfD in Sachsen-Anhalt wirbt mit Wahlversprechen, die bei genauerer Betrachtung keine Vorteile für das Bundesland oder seine Bürger*innen bieten. So werden etwa die Strompreise als „zweithöchste der Welt“ dargestellt, obwohl Deutschland laut seriöser Quellen nur auf Platz vier oder fünf liegt – eine bewusste Übertreibung, um emotionale Wirkung zu erzielen. Im Bereich Migration behauptet die AfD, „hunderte Millionen Euro an Migranten verschenkt“ zu werden, obwohl es sich um rechtlich verankerte Sozialleistungen handelt, die zudem 2025 rückläufig waren.
Besonders brisant ist die Ablehnung der schulischen Inklusion: Die AfD sieht diese als „gescheitertes Experiment“ und fordert die Rückführung von Kindern mit Behinderung in separate Förderschulen – eine strukturell diskriminierende Maßnahme, die im Wahlprogramm klar dokumentiert ist. Diese Versprechen zielen nicht auf Lösungen für Sachsen-Anhalt ab, sondern dienen der Polarisierung und Spaltung, ohne konkrete Verbesserungen für die Bevölkerung zu bieten.
Die Sondierungen der AfD mit dem BSW und der Wortbruch von Ulrich Siegmund, der nur mit eigener Mehrheit regieren wollte, offenbaren das eigentliche Ziel: Machtergreifung. Es geht nicht um sachliche Politik, sondern um die Etablierung eines antidemokratischen Vorzeigeprojekts in Sachsen-Anhalt. Ulrich Siegmund nutzt die Gelegenheit, um persönliche Macht auszubauen und die AfD als regierungsfähig zu inszenieren – ein Testlauf, um später die Macht in der gesamten Bundesrepublik zu ergreifen. Historische Parallelen, wie die NSDAP in Landesregierungen der Weimarer Republik, zeigen, wie solche Strategien in der Vergangenheit zur Aushöhlung der Demokratie führten. Die AfD agiert dabei nicht im Interesse der Bürger*innen, sondern im Sinne einer antidemokratischen Agenda.
AfD Verbotsverfahren ohne Friedrich Merz?
Auch wenn die Stimmen in der CDU lauter werden, die „Sozialreformen“ zu überdenken und sogar ein AfD Verbotsverfahren anzustreben, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) regte eine Prüfung an, hält der Bundeskanzler und CDU-Bundesvorsitzende Friedrich Merz an seiner gefährlichen Strategie fest, die AfD nicht zu verbieten. Er handelt dabei wie viele Konservative, allen voran Franz von Papen, die schon in der Weimarer Republik die rechtsradikalen Kräfte unterschätzte: Dabei verliert Friedrich Merz und seine CDU Tag für Tag die eigenen Wähler*innen an die in Sachsen-Anhalt und einigen anderen Bundesländern als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD.
Eine AfD Landesregierung ist dabei ein großer Schritt auf ein Deutschland zu, dass nicht mehr demokratisch regiert wird sondern nach und nach der braunen Ideologie folgt und Andersdenkende unterdrückt.
Offenbar schreckt den Bundeskanzler nicht, dass Teile der demokratischen Strukturen gerade in Ostdeutschland bereits indoktriniert sind, sogar eigene CDU Leute, die offen mit der AfD sympathisieren. Auch steht zu befürchten, dass Teile der neuen Landesregierung der AfD aus Personen des rechtsradikalen Spektrums stammen, sich der Lebenslauf wie Vorstrafenregister lesen. Nein Friedrich Merz ist blind, seine treuesten Begleiter aus CDU und CSU bereiten schon lange den Weg vor, nach rechts abzudriften und kriminalisieren sogar die Zivilgesellschaft. Alles ist bereits in meinem Blog dokumentiert.
Wenn ein AfD Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht nur durch Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat eingereicht werden kann, fällt also die Regierung unter Friedrich Merz weg. Der Bundestag könnte dies nur in einer Mehrheit beschließen, wenn die SPD die CDU unter Druck setzt und auf eine Abstimmung ohne Fraktionszwang besteht. Das würde aber bedeuten, wenn es eine solche Abstimmung nicht gibt, dass die SPD endlich mal Haltung zeigen sollte und die Regierung verlassen sollte.
Erforderliche Mehrheit im Bundesrat
Für die Beantragung eines Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat neben Bundestag und Bundesregierung antragsberechtigt (Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 43 BVerfGG). Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Die Entscheidung darüber liegt im politischen Ermessen der Antragsberechtigten – es gibt keine Pflicht dazu.
Für den Bundesratsbeschluss gilt die reguläre absolute Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen – eine besondere Zweidrittelmehrheit (46 Stimmen) ist für diesen Beschluss nicht vorgeschrieben. Der Bundesrat als Antragsberechtigter muss die formale Mehrheit von 35 Stimmen sichern, sowie auch die Zustimmung der von Koalitionsregierungen geforderten Landesregierungen erhalten.
Stimmenverteilung Bundesrat
Bundesland | Stimmen | Regierungskoalition | Ministerpräsident/in |
Nordrhein-Westfalen | 6 | CDU + Grüne | Hendrik Wüst (CDU) |
Bayern | 6 | CSU + Freie Wähler | Markus Söder (CSU) |
Baden-Württemberg | 6 | Grüne + CDU | Cem Özdemir (Grüne) |
Niedersachsen | 6 | SPD + Grüne | Olaf Lies (SPD) |
Hessen | 5 | CDU + SPD | Boris Rhein (CDU) |
Berlin | 4 | CDU + SPD | Kai Wegner (CDU) |
Rheinland-Pfalz | 4 | CDU + SPD | Gordon Schnieder (CDU) |
Sachsen | 4 | CDU + SPD | Michael Kretschmer (CDU) |
Sachsen-Anhalt | 4 | CDU + SPD + FDP* | Sven Schulze (CDU) |
Schleswig-Holstein | 4 | CDU + Grüne | Daniel Günther (CDU) |
Thüringen | 4 | CDU + BSW + SPD | Mario Voigt (CDU) |
Brandenburg | 4 | SPD + BSW | Dietmar Woidke (SPD) |
Mecklenburg-Vorpommern | 3 | SPD + Linke | Manuela Schwesig (SPD)** |
Bremen | 3 | SPD + Grüne + Linke | Andreas Bovenschulte (SPD) |
Hamburg | 3 | SPD + Grüne | Peter Tschentscher (SPD) |
Saarland | 3 | SPD (Alleinregierung) | Anke Rehlinger (SPD) |
Gesamt | 69 |
* In Sachsen-Anhalt fand am 6. September 2026 die Landtagswahl statt (AfD stärkste Kraft). Da der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen besteht, ändert sich seine Zusammensetzung am Wahlabend zunächst nicht – entscheidend ist die Bildung einer neuen Landesregierung. Bis dahin stimmt die geschäftsführende Regierung Schulze weiter ab.
** Auch Mecklenburg-Vorpommern (und Berlin) wählen am 20. September 2026 neu; bis zur Neubildung der Landesregierung ändert sich die Zusammensetzung des Bundesrates nicht.
Politische Praxis: mehr als reine Arithmetik
Rein rechnerisch kämen z. B. alle CDU/CSU- und SPD-geführten Länder zusammen weit über 35 Stimmen. In der Praxis ist die Sache aber komplizierter: Da jedes Land seine Stimmen nur einheitlich abgeben darf, blockieren sich Koalitionspartner mit unterschiedlicher Haltung oft gegenseitig – das Land enthält sich dann, was im Bundesrat wie eine Nein-Stimme wirkt. Bei einem so kontroversen Thema wie einem Parteiverbotsantrag wäre also nicht nur die Parteizugehörigkeit der Ministerpräsidenten entscheidend, sondern die konkrete Einigungsfähigkeit jeder einzelnen Koalition.
Zivilgesellschaft muss mehr Druck aufbauen
Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass selbst nach den Wahlen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und dem Abgeordnetenhaus Berlin, ein AfD Verbotsverfahren geben wird. Bleibt also nur, den Druck auf die Regierungen im Land durch die Bevölkerung aufzubauen bzw. zu verstärken. Denn eines wissen wir auch nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Es gibt mehr als 50% Demokraten in Deutschland und diese sollten nun auch endlich handeln.
AfD und die Geschichte in Deutschland
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