Vor der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 und der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 war die NSDAP bereits in zwei Landesregierungen der Weimarer Republik vertreten: Thüringen und Braunschweig. Diese Regierungen dienten der Partei als Experimentierfeld, um Maßnahmen zu erproben, die später im gesamten Deutschen Reich umgesetzt wurden. Hier wurden demokratische Strukturen ausgehöhlt, Gewalt gegen Minderheiten und politische Gegner:innen eskaliert und die NS-Ideologie in Alltagsbereiche wie Bildung, Kultur und Polizei getragen.
Inhaltsverzeichnis
Thüringen: Vorreiter der NS-Herrschaftspraxis
Regierungsbeteiligung
Baum-Frick-Regierung (ab Januar 1930):
Die NSDAP stellte erstmals in der Weimarer Republik zwei Minister in einer Landesregierung:
- Wilhelm Frick (Innen- und Volksbildungsminister)
- Willy Marschler (Staatsrat ohne Ressort)
Nach der Landtagswahl 1932 übernahm die NSDAP mit Fritz Sauckel (Innenminister und Vorsitzender des Staatsministeriums) und vier weiteren Ministern die Führung der Landesregierung.
Maßnahmen gegen Demokratie und Bürgerrechte
Verwaltung und Polizei
- Zentralisierung der Verwaltung und Entlassung von sozialdemokratischen und kommunistischen Beamten, Lehrern und Bürgermeistern.
- Bevorzugung nationalsozialistisch gesinnter Polizisten bei der Schaffung einer zentralen Landespolizei.
- „Säuberung“ der Polizei von demokratisch gesinnten Kräften.
Bildung und Kultur
- Wiedereinführung des Schulgebets mit nationalsozialistischer Ausrichtung (teilweise vom Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt).
- Verbot des Buches Im Westen nichts Neues von Erich Maria Remarque im Schulunterricht.
- Ernennung von Paul Schultze-Naumburg zum Leiter der Weimarer Kunsthochschule als Gegenpol zum Bauhaus.
- Entfernung von Werken moderner Künstler:innen (z. B. Oskar Schlemmer, Otto Dix, Ernst Barlach, Paul Klee) als „entartete Kunst“.
- Einrichtung eines Lehrstuhls für Rassefragen und Rassenkunde an der Universität Jena unter Hans F. K. Günther; Übernahme der NS-Rassenideologie in den Schulunterricht.
Politische Unterdrückung
- Gezielte Störung von Landtagssitzungen und Nutzung von Regierung und Parlament für NS-Propaganda.
- Nach dem Reichstagsbrand (28. Februar 1933): Auflösung der KPD-Landtagsfraktion, Durchsuchung und Versiegelung der Fraktionsräume, Inhaftierung der 10 KPD-Abgeordneten in „Schutzhaft“.
Rechtliche Maßnahmen
- Annahme eines Ermächtigungsgesetzes am 29. März 1930, das die Landesregierung für ein halbes Jahr weitgehend unabhängig von parlamentarischer Kontrolle stellte.
Braunschweig: Macht Demonstration und Unterdrückung
Regierungsbeteiligung
Koalition zwischen Bürgerlicher Einheitsliste (BEL) und NSDAP (ab Oktober 1930):
Die NSDAP stellte folgende Minister:
- Anton Franzen (Innenministerium, bis Juli 1931)
- Dietrich Klagges (Innenministerium, ab 15. September 1931; zusätzlich Kontrolle über das Schulwesen)
Maßnahmen gegen Demokratie und Bürgerrechte
Polizeiliche Repression
- Die NSDAP kontrollierte ab 1930 das Innenministerium und damit die Polizei.
- Genehmigung von NS-Aufmärschen und gewaltsame Unterdrückung von Gegenprotesten, besonders gegen Kommunist:innen.
- Die Polizei agierte zunehmend parteiisch und duldete oder unterstützte sogar Übergriffe durch SA und SS.
SA-Aufmarsch als Machtdemonstration
- Im Oktober 1931 organisierte die NSDAP in Braunschweig den größten SA-Aufmarsch der Weimarer Republik mit bis zu 104.000 Teilnehmern.
- Begleitet von Straßenkämpfen, bei denen zwei Menschen starben und 61 verletzt wurden.
Gewalt gegen politische Gegner:innen
- Verhaftungen und Einschüchterungen von SPD- und KPD-Mitgliedern wurden systematisch vorangetrieben.
- Nach der Machtergreifung 1933 wurden sozialdemokratische Landtagsabgeordnete verhaftet, misshandelt und zum Mandatsverzicht gezwungen.
- Willkürliche Entlassungen: Demokratische Beamte wurden durch NS-treue Personen ersetzt, besonders in Polizei und Schulwesen.
Instrumentalisierung der Justiz
- Die NSDAP nutzte ihre Macht, um politische Prozesse gegen Gegner:innen zu führen und die Justiz für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.
Gemeinsame Muster: Erprobung der NS-Diktatur
Bereich | Thüringen | Braunschweig | Auswirkung auf Bürger:innen |
Polizei | Umbesetzung mit NS-treuen Kräften | Kontrolle durch NSDAP-Minister | Willkürliche Verhaftungen, Schutz für SA |
Bildung/Kultur | Zensur, Rassenkunde, „Entartete Kunst“ | NS-Propaganda im Schulwesen | Indoktrination, Einschränkung der Meinungsfreiheit |
Gewalt | SA-Übergriffe, Straßenkämpfe | SA-Aufmarsch mit Toten und Verletzten | Direkte Bedrohung für Oppositionelle |
Rechtliche Maßnahmen | Ermächtigungsgesetz (1930) | Unterdrückung von KPD/SPD | Aushöhlung demokratischer Strukturen |
Alltagsrepression | Entlassungen, Denunziationen | Verfolgung von SPD-Mitgliedern | Klima der Angst und Einschüchterung |
Thüringen und Braunschweig als „Modellregionen“
Beide Länder dienten der NSDAP als Testlabor für die spätere Diktatur. Die Maßnahmen waren keine bloße Symbolpolitik, sondern hatten konkrete, spürbare Folgen für die Bevölkerung:
- Gewalt gegen Minderheiten und Opposition nahm deutlich zu – sowohl durch staatliche Repression (Polizei, Justiz) als auch durch paramilitärische Gruppen (SA/SS).
- Willkürliche Verhaftungen, Entlassungen und Zensur wurden normalisiert.
- Demokratische Institutionen (Landtage, Gerichte, Verwaltungen) wurden systematisch ausgehöhlt, oft unter dem Deckmantel der Legalität.
- Die NS-Ideologie drang in Alltagsbereiche wie Schulen, Kultur und Polizei vor und prägte das öffentliche Leben.
Thüringen galt dabei als besonders radikal: Hier wurden viele der später reichsweit umgesetzten Maßnahmen erstmals erprobt – von der Gleichschaltung der Polizei bis zur Einrichtung von Rassenkunde-Lehrstühlen. Braunschweig zeigte vor allem, wie die NSDAP Macht durch Massenaufmärsche und polizeiliche Repression demonstrierte.
