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Langenhagen, 08. August 2026. In meiner Stadt Langenhagen bei Hannover ist die Einrichtung einer neuen Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 530 geflüchtete Menschen geplant. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) gab am 6. Februar 2026 bekannt, dass die Einrichtung auf dem ehemaligen EDC-Gelände an der Emil-Berliner-Straße entstehen soll. Die Inbetriebnahme ist für das zweite Halbjahr 2027 vorgesehen. Die neue Unterkunft soll die bisherige Notunterkunft in Garbsen ersetzen, die im Juni 2026 geschlossen wird. Ziel ist es, die gesetzliche Verpflichtung des Landes zur Bereitstellung ausreichender Erstaufnahmeplätze zu erfüllen und die Kommunen zu entlasten. Die Einrichtung soll unter anderem Kinderbetreuung, medizinische Versorgung und Freizeitmöglichkeiten bieten.
Am 13. September 2026 wird in Langenhagen ein neuer Stadtrat gewählt – gleichzeitig mit der Bürgermeisterwahl und der Wahl zur Regionsversammlung Hannover. Ein Thema, das die meisten Kandidat*innen und Parteien nicht direkt in den Wahlprogrammen aufgenommen haben, treibt die Langenhagener*innen wohl um: Die geplante Erstaufnahmeeinrichtung (EAE).
Chronologie

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) informiert die Stadt Langenhagen in einem Erstgespräch über Überlegungen, auf dem ehemaligen EDC-Gelände (Emil-Berliner-Straße 13–15) eine Erstaufnahmeeinrichtung für über 500 Personen zu errichten. Bürgermeister Mirko Heuer lehnt eine Einrichtung dieser Größenordnung in Langenhagen sofort ab.

In einem Gespräch mit Staatssekretär Manke (Innenministerium) bekräftigt Bürgermeister Mirko Heuer die ablehnende Haltung der Stadt. Das Land schließt eine Weiterverfolgung des Vorhabens jedoch nicht aus.

Bei der Stadt geht eine Bauvoranfrage für die Umnutzung der Bestandsgebäude als EAE ein. Die Prüfung ergibt, dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

Die Bauverwaltung erteilt einen positiven Bauvorbescheid, da das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Der Bescheid verweist auf offene Prüfpunkte (Brandschutz, Immissionsschutz, Kampfmittelbelastung) und ersetzt keine Baugenehmigung.

Bürgermeister Mirko Heuer nimmt Kontakt zum Langenhagener Landtagsabgeordneten Tim Wook (SPD) auf. Wook setzt sich auf Landesebene für einen Alternativstandort ein. Die Stadt geht davon aus, dass das Vorhaben in Langenhagen nicht weiterverfolgt wird.

Bürgermeister Mirko Heuer wendet sich schriftlich an Innenministerin Behrens und Staatssekretär Manke und fasst die ablehnende Haltung der Stadt zusammen. Er betont, dass es keinerlei Unterstützung für das Projekt über das rechtlich zwingend erforderliche Maß hinaus geben wird.

Überraschend geht ein Bauantrag der Thelen Gruppe für den Umbau und die Umnutzung der Gebäude auf dem EDC-Gelände ein. Zuvor wurden Verträge zwischen dem Land und dem Grundstückseigentümer geschlossen – ohne die Stadt zu informieren.

Bürgermeister Mirko Heuer protestiert schriftlich bei Innenministerin Behrens gegen das Vorgehen des Landes.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) gibt das Vorhaben öffentlich über eine dpa-Pressemitteilung bekannt – ohne vorherige Abstimmung mit der Stadt. Die EAE soll für bis zu 530 geflüchtete Menschen entstehen, zunächst für 12 Jahre mit Verlängerungsoption. (Diese Pressemitteilung kann man im Web nicht finden.)

Der Rat der Stadt Langenhagen soll über eine gemeinsame Resolution von CDU und SPD abstimmen, in der das Land aufgefordert wird, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen.
Der Rat der Stadt Langenhagen tagte, u.a. konnten Bürger*innen teilnehmen. Die Sitzung verlief turbulent. Die Resulution wurde beschlossen.
Medien berichteten über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates. Stimmungsmache und fatale Signale!
Bürgermeister Mirko Heuer (CDU) hat sich in einem offenen Brief an die Bürger:innen gewandt und die Haltung der Stadt erläutert. Doch während die Diskussionen emotional geführt werden, bleiben zentrale Fragen offen: Welche Fakten sprechen für oder gegen den Standort? Was sind die tatsächlichen Beweggründe der Verantwortlichen? Und wie könnte eine Lösung aussehen, die gerade der humanitären Verantwortung nachkommt? Wie geht es jetzt weiter für Langenhagen?
Erstaufnahmelager in Langenhagen: Warum Widerstand an dieser Stelle falsch ist!
Ein notwendiges Projekt – und eine unnötig aufgeheizte Debatte
Mit dem Umbau des ehemaligen CD‑Werks in Langenhagen zu einer Landeserstaufnahmeeinrichtung hat Niedersachsen ein Projekt auf den Weg gebracht, das vor allem eines verfolgt: Ordnung, Menschlichkeit und Verlässlichkeit im Umgang mit geflüchteten Menschen. Dass inzwischen die Fassadenarbeiten begonnen haben, wie das Langenhagener Echo am 18. April 2026 berichtet, zeigt: Dieses Projekt ist kein Gedankenspiel mehr, sondern Realität.
Ich habe mal die Position zur Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) der Parteien zur Kommunalwahl 2026 analysiert, auch andere Themen, und tabellarisch aufgelistet.
Diese Seite ist nun öffentlich verfügbar. Zusätzlich habe ich eine Anfrage gestellt über FRAG DEN STAAT nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da ich genau wissen möchte, warum das alles so spät und so hoch gekocht wurde.
Als Quellen diente u.a. die Chronologie der Stadt Landenhagen sowie eigene Recherchen. Ob Personen oder Ämter etwas gesagt, bestätigt oder Annahmen von irgendeiner Seite korrekt sind, kann nicht verifiziert werden, da Unterlagen, Protokolle und Korrenspondenz nicht öffentlich zugänglich sind.
Blogbeiträge
Langenhagen Silbersee – Erst Unfall, dann Raub und nun?
Wenn Menschlichkeit zur politischen Verhandlungsmasse wird
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Langenhagen – Erstaufnahmelager wird politisch genutzt
Bauvorhaben - Thelen Gruppe
Die Thelen Gruppe entwickelt in Langenhagen eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit einer Kapazität von bis zu 530 Personen, deren Nutzungsbeginn für das zweite Halbjahr 2027 geplant ist. Das Projekt, das auf eine Laufzeit von zwölf Jahren mit Verlängerungsoption ausgelegt ist, umfasst neben Unterkünften auch soziale Betreuung, medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, schulische Angebote und Freizeitflächen. Die EAE dient der Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen, wobei die Aufenthaltsdauer individuell variiert. Mit diesem Standort stärkt die Thelen Gruppe ihre Kompetenz in der Umsetzung öffentlicher Immobilienprojekte und schafft eine langfristige Infrastruktur in der Region Hannover.
Quelle: Thelen Gruppe
Fragen und Antworten
Was ist geplant?
Auf dem ehemaligen EDC-Gelände an der Emil-Berliner-Straße 13–15 soll eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für bis zu 530 geflüchtete Menschen entstehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) hat dies am 6. Februar 2026 öffentlich bekanntgegeben. Die Nutzung ist zunächst auf zwölf Jahre angelegt, mit Option auf Verlängerung.
Wann soll die Einrichtung öffnen?
Der Nutzungsbeginn ist für das zweite Halbjahr 2027 vorgesehen. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der LAB NI und der Thelen Gruppe, die den Standort entwickelt, sind bereits abgeschlossen. Der Bauantrag liegt der Stadt Langenhagen vor, eine Bauvoranfrage wurde bereits positiv beschieden.
Warum wird die Einrichtung gebraucht?
Sie soll die bestehende Notunterkunft in Garbsen ersetzen, die im Juni 2026 schließt. Zudem wird eine ursprünglich geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Hannover-Wülfel nicht weiterverfolgt. Das Land ist gesetzlich verpflichtet, ausreichend Erstaufnahmeplätze vorzuhalten, und will damit auch die Kommunen entlasten.
Was soll vor Ort angeboten werden?
Neben der Unterbringung sind laut Betreiber soziale Betreuungsangebote, medizinische Versorgung, Kinderbetreuung sowie schulische Angebote und Freizeitmöglichkeiten vorgesehen.
Wird die Sicherheit im Stadtteil sinken?
Nein. Diese Sorge wird zwar häufig geäußert, insbesondere mit Blick auf die Nähe zu Wohngebieten. Belastbare Zahlen zur konkreten Kriminalitätsentwicklung rund um vergleichbare Einrichtungen in Niedersachsen liegen öffentlich bislang nicht flächendeckend aufbereitet vor. Die BKA Statistik gibt ebenfalls keine erhöhte Kriminalität im Umfeld einer Erstaufnahmeeinrichtung heraus.
Wird die Stadt Langenhagen finanziell belastet?
- Nein. Die Stadt Langenhagen braucht keine Mittel aufzuwenden, um eine Erstaufnahmeeinrichtung zu ermöglichen.
- Ja, wenn die Stadt Langenhagen entscheidet per Ratsbeschluss, sich an der Gestaltung der Erstaufnahmeeinrichtung zu beteiligen. Das ist momentan eher unwahrscheinlich.
- Ja, wenn die Stadt Langenhagen Maßnahmen ergreift, um die subjektive Sicherheit der Bürger*innen zu erhöhen.
Reichen die Infrastruktur und die sozialen Angebote in Langenhagen aus?
Die Frage stellt sich nicht, da alle Einrichtungen auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung errichtet werden. Nach dem Aufenthalt und bei positivem Bescheid einer Bleibe werden Geflüchtete auf das Bundesland verteilt, wie vorher auch schon.
Kursieren Falschinformationen zu dem Projekt?
Ja, wer also was sieht, kann sich an die Behörden wenden, um Informationen zu verifizieren.
Sinkt der Wert von Immobilien oder die Attraktivität des Wohnumfelds?
Hierzu gibt es keine belastbaren Zahlen. Nach einer Nutzung zeigt sich jedoch, dass vorhandene Infrastrukturen weiterverwendet werden können. Zum beispiel Sozialwohnung.
Was tut die Stadt, um auf diese Sorgen einzugehen?
Die Verwaltung hat eine Informationsseite bereit gestellt. Man sollte sich jedoch umfangreich informieren, da manchmal nicht klar ist, ob Informationen sachgerecht oder politisch sind.
Erstaufnahmeeinrichtung erklärt...
Was ist eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)?
Eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) ist eine Unterkunft, in der Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst registriert, versorgt und auf die weitere Verteilung vorbereitet werden. Diese Einrichtungen dienen als erste Anlaufstelle für Asylsuchende und haben den Zweck, die Identität der Personen festzustellen, medizinische Grundversorgung zu gewährleisten und die weiteren Schritte im Asylverfahren einzuleiten. In der EAE werden auch die persönlichen Daten erfasst, Fingerabdrücke genommen und die Asylanträge vorbereitet. Die Unterbringung in einer EAE ist in der Regel zeitlich begrenzt und soll den Übergang in eine Gemeinschaftsunterkunft oder private Wohnungen ermöglichen.
Wer ist zuständig für die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen, wer trägt die Kosten?
In Niedersachsen ist das Land für die Errichtung und den Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Niedersächsischen Aufenthaltsgesetz (NAufG), insbesondere in § 10 NAufG, der die Aufgaben des Landes im Bereich der Unterbringung von Asylsuchenden regelt. Die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Erstaufnahmeeinrichtungen werden ebenfalls vom Land Niedersachsen getragen. Dies umfasst auch die Finanzierung von Personal, Infrastruktur und der grundlegenden Versorgung der Geflüchteten.
Zusätzlich sind die Kommunen (alle im Verlauf der Asylprüfung) in die Unterbringung eingebunden, sobald die Geflüchteten nach der Erstaufnahme auf die Kommunen verteilt werden. Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, einem bundesweiten Verteilmechanismus, der die Aufnahmekapazitäten der Bundesländer berücksichtigt.
Wie funktioniert eine Erstaufnahmeeinrichtung für einen Flüchtling – der Ablauf während des Aufenthaltes?
Für einen Geflüchteten beginnt der Ablauf in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit der Ankunft und Registrierung. Hier werden persönliche Daten wie Name, Herkunftsland und Reiseweg erfasst, und es erfolgt eine erste medizinische Untersuchung. Anschließend wird der Asylantrag vorbereitet, wobei die Geflüchteten über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren informiert werden.
Während des Aufenthalts in der EAE erhalten die Geflüchteten Unterkunft, Verpflegung und medizinische Grundversorgung. Sozialarbeiter:innen und Dolmetscher:innen unterstützen sie bei der Orientierung und der Klärung individueller Bedürfnisse. Parallel dazu wird geprüft, ob der Asylantrag zulässig ist, und es werden gegebenenfalls weitere Befragungen durchgeführt.
Der Aufenthalt in der EAE dauert in der Regel bis zu sechs Monate, kann aber in Einzelfällen verlängert werden. Nach Abschluss der Erstaufnahme werden die Geflüchteten auf die Kommunen verteilt, wo sie in Gemeinschaftsunterkünften oder privaten Wohnungen untergebracht werden. Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Wie funktioniert das mit Kindergarten und Schule?
In Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) wird die Betreuung von Kindern besonders berücksichtigt, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen. Hier sind die zentralen Aspekte:
- Schulische Betreuung: Kinder im schulpflichtigen Alter haben das Recht auf Beschulung. In Niedersachsen werden sie in der Regel in Vorbereitungsklassen oder internen Schulangeboten der EAE unterrichtet, bis sie in eine reguläre Schule wechseln können. Dies ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) verankert, insbesondere in § 64 NSchG, der die Beschulung von zugewanderten Kindern regelt.
- Kindergarten und frühkindliche Betreuung: Für jüngere Kinder gibt es oft Betreuungsangebote in Form von Spielgruppen oder Kindertagesstätten, die direkt in der EAE oder in Kooperation mit externen Trägern organisiert werden.
- Psychosoziale Unterstützung: Viele Kinder haben traumatische Erfahrungen gemacht. Daher bieten EAE oft psychologische Betreuung durch Sozialarbeiter:innen, Traumahelfer:innen oder spezialisierte NGOs an.
- Freizeitgestaltung: Es werden Freizeitaktivitäten wie Sport, Basteln oder Sprachkurse organisiert, um den Kindern eine strukturierte und kindgerechte Umgebung zu bieten.
- Medizinische Versorgung: Kinder erhalten regelmäßige medizinische Untersuchungen, Impfungen und bei Bedarf spezielle medizinische oder psychologische Behandlung.
Wie hatte das mit der Schule in Garbsen funktioniert?
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Garbsen war die Betreuung von Kindern, insbesondere im schulischen Bereich, wie folgt geregelt:
Kinderbetreuung und Schulangebot: Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung gab es eine Kinderbetreuung sowie ein Schulangebot für die dort untergebrachten Kinder. Dies wurde von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) organisiert, um sicherzustellen, dass die Kinder während ihres Aufenthalts Zugang zu Bildung und Betreuung haben. Die Einrichtung sollte bewährte Standards einer Erstaufnahmeeinrichtung in Niedersachsen umsetzen, zu denen auch die schulische Betreuung gehört.




