Langenhagen – Erstaufnahmelager wird politisch genutzt

Langenhagen. In meiner Stadt Langenhagen bei Hannover ist die Einrichtung einer neuen Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 530 geflüchtete Menschen geplant. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) gab am 6. Februar 2026 bekannt, dass die Einrichtung auf dem ehemaligen EDC-Gelände an der Emil-Berliner-Straße entstehen soll. Die Inbetriebnahme ist für das zweite Halbjahr 2027 vorgesehen. Die neue Unterkunft soll die bisherige Notunterkunft in Garbsen ersetzen, die im Juni 2026 geschlossen wird. Ziel ist es, die gesetzliche Verpflichtung des Landes zur Bereitstellung ausreichender Erstaufnahmeplätze zu erfüllen und die Kommunen zu entlasten. Die Einrichtung soll unter anderem Kinderbetreuung, medizinische Versorgung und Freizeitmöglichkeiten bieten.

Schon kurz danach hatte ich einen AfD Flyer im Briefkasten und die Politiker der Stadt, die sich ja oft nicht mit Ruhm bekleckern, gaben schon Meinungen ab, Schuldzuweisungen machten die Runde und am 23. Februar 2026 gab es offene Kritik in der öffentlichen Stadtratssitzung. Und wofür das alles, ach ja, am 13. September 2026 ist Kommunalwahl, der Stadtrat wird gewählt und auch das Amt des Bürgermeisters.

Was für ein Aufriss. Dabei geht es um nichts. Das ehemaligen EDC-Gelände an der Emil-Berliner-Straße steht größtenteils leer, die meisten kennen es eh nur, wenn sie dort entlangfahren, um nach Hannover zu gelangen. Und, es kostet Langenhagen keinen Euro.

Nutzt jede Chance, die Demokratie zu sabotieren und abzuschaffen: Die gesichert rechtsextreme AfD mit ihren "Einheizern" in Langenhagen.

Hier einmal die echten Fakten:

Standortbestimmung: Die Zuständigkeit für die Standortbestimmung liegt in der Regel bei den unteren Bauaufsichtsbehörden, also den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten. Bei der Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende kann das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, die Klosterkammer Hannover oder die Bauverwaltung eines Landkreises oder einer Gemeinde die Entwurfsarbeiten leiten und die Bauarbeiten überwachen. Dies gilt insbesondere für die zeitlich befristete Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden.

Baukosten: Die Baukosten für Erstaufnahmelager werden in der Regel vom Land Niedersachsen getragen, sofern die Errichtung durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen oder die Klosterkammer Hannover erfolgt. Bei kommunalen Bauvorhaben können die Kosten auch von den Landkreisen oder Gemeinden übernommen werden, insbesondere wenn diese die Bauarbeiten selbst überwachen.

Betriebskosten: Die Betriebskosten für Erstaufnahmelager werden in der Regel vom Land Niedersachsen getragen. Dies umfasst die laufenden Kosten für Unterhalt, Personal und Verwaltung der Einrichtungen. Die genaue Verteilung kann jedoch je nach Vereinbarung zwischen Land und Kommune.

Zusammengefasst:

  • Standortbestimmung: Untere Bauaufsichtsbehörden, Staatliches Baumanagement Niedersachsen, Klosterkammer Hannover oder kommunale Bauverwaltungen.
  • Baukosten: Land Niedersachsen oder Kommunen, je nach Zuständigkeit.
  • Betriebskosten: Land Niedersachsen, ggf. in Absprache mit den Kommunen.

Dazu kommt, dass die durchschnittliche Aufenthaltszeit 6 Monate ist und bei positivem Bescheid die Asylbewerber im Bundesland verteilt werden. Statistisch ist keine signifikante Erhöhung der Kriminalität zu messen, so das BKA.

Statt eine solche Einrichtung also als Chance zu verstehen, immerhin benötigt die Wirtschaft Fachkräfte und der Staat Steuerzahler, regen sich alle auf. Die Folge ist doch klar:

Die AfD wird jede Reaktion der Parteien zur Kommunalwahl nutzen. Die AfD interessiert das gar nicht, sie ist gesichert rechtsextremistisch und will die Demokratie von innen zerstören. Die Politik in Langenhagen kann nur eines machen: Aufklären und die AfD demaskieren. Wer wann in welchem Umfang informiert hat interessiert nicht, Pragmatismus und Aufklärung sind wichtig.

By Marco Kulczyk
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