Demokratie in Gefahr – Übergriffe auf Journalisten dürfen wir nicht hinnehmen!

Wo der Staat heute schon versagt und wegschaut.

In meiner kleinen Reihe „Worst-Case-Szenario: Wie kann man die Demokratie verteidigen?“ beschreibe ich im „Teil 1: Woran erkenne ich, dass die Demokratie in Gefahr ist?“ die wichtigsten Indizien, woran ein Demokrat erkennen kann, dass die Demokratie als Staatsform in Gefahr ist. Nun sollte klar sein, das Grundgesetz ist keine Randnotiz, sondern es beschützt Demokratie, und Aufgabe der Exekutive und Judikative ist es, beim Verstoß gegen das Grundgesetz zu handeln.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Definition

Rechtsgrundlage

Verfassungsfeindlich

Bestrebungen gegen die FDGO

Art. 9 Abs. 2, 18, 21 GG

Verfassungswidrig

Handlungen/Gesetze, die dem GG widersprechen

Art. 93 GG (Verfassungsbeschwerde)

Hochverrat

Gewalt gegen die verfassungsmäßige Ordnung

§ 81 StGB

Staatsgefährdung

Unterstützung verbotener Parteien oder Symbole

§§ 84–92 StGB

Volksverhetzung

Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung

§ 130 StGB

Tabelle: Wenn jemand gegen das Grundgesetz (GG) verstößt, spricht man juristisch von einem Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

In den letzten Monaten wurde vermehrt darüber berichtet, dass bei Veranstaltungen der AfD oder der rechten Szene, Journalisten an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert wurden bis hin sogar zu Einschüchterungen und körperlichen Angriffen. Darüber muss berichtet werden und darüber müssen wir Demokraten reden. Es ist nicht nur fatal, dass das überhaupt in Deutschland passiert, es ist um so dramatischer, dass die Hüter des Grundgesetzes hier total versagen.

Zunächst einmal sind Veranstaltungen oft durch das Versammlungsrecht gedeckt und bestenfalls behördlich genehmigt. Auch das garantiert das Grundgesetz. Doch im Grundgesetz steht auch (Artikel 5 Absatz 1 GG):

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Eine Aufnahme aus einem Video, in dem der Spiegel TV Journalist bedrängt wird, auch körperlich.

Die Zahlen - Gewalt gegen Journalisten aus dem rechten Spektrum

Rund ein Drittel aller politisch motivierten Straftaten gegen Journalisten in Deutschland wird dem rechten Spektrum zugerechnet. Allein zwischen April 2024 und November 2025 registrierte die Polizei 244 Straftaten aus diesem Bereich, darunter 89 Gewaltdelikte wie Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen dokumentierte 2025 18 gewaltsame Übergriffe durch Rechtsextreme, darunter Tritte, Schläge oder Angriffe mit Gegenständen. Seit 2020 gibt es jährlich 5–11 verifizierte Angriffe, mit einem besorgniserregenden Anstieg auf 10 Fälle im Jahr 2025. 

Besonders riskant sind Demonstrationen rechtsextremer und verschwörungsideologischer Gruppen wie Pegida, Querdenker oder AfD-nahen Akteuren: 70–95 % aller Übergriffe auf Medienvertreter:innen ereignen sich im Umfeld solcher Veranstaltungen. Eine Umfrage unter betroffenen Journalisten zeigt, dass 63 % die AfD als Hauptverantwortliche für die Angriffe nennen, gefolgt von 20,2 %, die allgemeine rechtsextreme Gruppierungen wie Pegida oder Rechtsradikale als Täter identifizieren.

Jahr/Berichtszeitraum

Rechte Aktivisten/Rechtsradikale

Exekutive (Polizei)

Gesamt (politisch motiviert)

2020–2023

5–8 Fälle/Jahr

Einzelfälle

Steigend

2024

11 Fälle

25+ Fälle (kein Eingreifen) + direkte Übergriffe

41 Fälle/Monat (Gesamt)

2025

10 Fälle

10 Fälle

818 Straftaten (Apr–Nov 2025)

2026 (bis Februar)

244 Straftaten (rechtes Spektrum)

–

41 Fälle/Monat

Rechtsbewußtsein gleich Null

Die Übergriffe auf Journalisten sind gerade in den letzten Monaten medial gegangen. Nicht etwa primär, um aufzuzeigen, dass Straftaten verübt wurden, nein, oft werden genau solche Übergriffe von rechten Aktivisten genutzt, um diese „Taten“ dann gleich zu teilen und aufzuzeigen, dass die „Lügenpresse“ die „falsche“ Wahrheit verbreiten und sie am Ende selbst Schuld sind. Eine typische Täter – Opfer – Umkehr, die an der Basis verfängt, geradezu gefeiert wird und die etwas über den Menschen aussagt.

Ein aktueller Fall lässt einen Demokraten wir mich fassungslos zurück: Ein User hat auf YouTube einen Film veröffentlicht, der genau die Methode zeigt, die ich gerade beschrieben habe. Unter dem Titel „YouTuber schubst Spiegel TV Reporter heftig zurück“ mit der Beschreibung „Mann lässt sich nichts gefallen vom Spiegel TV Reporter und schupst zurück. Beim AfD Fest mit Ulrich Siegmund in Merseburg!“ Das Video wurde am 26.08.2026 veröffentlicht und zeigt die perfide Vorgehensweise, Journalisten einzuschüchtern und die Propaganda zu nutzen.

Was kann man wem vorwerfen? Darüber muss geredet werden.

Bei dem eben beschriebenem Vorfall sind Täter und Opfer je nach „Sichtweise“ und „alternativer“ Wahrnehmung dokumentiert. In einer engen Menschenmenge, wie zum Beispiel vor der Bühne beim Konzert, versucht jemand durch die Menschen hindurchzugehen. Da ruckelt es ja auch etwas, aber normalerweise geht man zur Seite und lässt die Person durch. Hier erkennt man schnell, der YouTuber ist bewusst stehen geblieben und hat eben bewusst sein Körpergewicht eingesetzt, um den Journalisten zu treffen. Dazu die falsche Darstellung im weiteren Verlauf. Das ist krank, aber dokumentiert. 

Solche Fälle häufen sich.

Die Polizei vor Ort

Das eine Versammlung geschützt werden sollte, ist wohl jedem klar. Jedoch in vielen Fällen versagt die Polizei auf ganzer Linie.

Beispiel 1 - PKW ohne Kennzeichen

Es ist gut dokumentiert, dass bei rechten Veranstaltungen Besucher mit abmontierten KFZ Kennzeichen vorfahren. Das geht natürlich gar nicht. Hier muss die Polizei eingreifen und die Personalien feststellen, schließlich ist es verboten in Deutschland mit KFZ öffentliche Wege zu benutzen, ohne eine Zulassung. Mal abgesehen davon, man weiß gar nicht, ob es überhaupt genutzt werden darf (TÜV) und im Schadensfall muss man schnell ermitteln können, ob ein Versicherungsschutz vorliegt. 

Ganz einfach: Hier hat die Polizei versagt! Sie ist ihrer Pflicht nicht nachgekommen und hat es schlichtweg unterlassen, einzugreifen. Das muss eigentlich dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispiel 2 - sichtbare Hinweise auf strafrechtliches Verhalten des Veranstalters oder durch ihn geduldet

Es ist auch gut dokumentiert, dass Journalisten direkt von Besuchern von Veranstaltungen angegangen werden. Sie werden mit Wasser bespritzt oder es geht sogar so weit, dass gegen Journalisten Gewalt angewendet wird.

Ganz einfach: Auch hier versagt die Polizei auf ganzer Linie:

  • Bei jedem anderen Vorfall anderer Veranstaltungen wird die Versammlung aufgelöst, notfalls auch mit entsprechenden Maßnahmen. In den dokumentierten Fällen schaut die Polizei weg und löst die Versammlung nicht auf. Dazu wäre sie aber schon nach dem Grundgesetz nach verpflichtet.
  • Bei den direkten Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen wird nicht sofort eingegriffen, Personalien festgestellt, Medien beschlagnahmt und eine vorläufige Festnahme durchgeführt.

Klassische Fälle der Unterlassung? Das kann man natürlich nur vermuten. Die Vermutung ist aber, im Rahmen der „Deeskalation“ wird ein einzelner Polizist dies wahrscheinlich gar nicht entscheiden wollen, man muss so etwas aushalten. Und man braucht Polizisten, die eben nicht auch, weil es eben auch nur Menschen sind, der rechten Propaganda verfallen und Feindbilder entwickeln, die dem Grundgesetz und somit der Demokratie schaden.

Das bestätigt eben, dass die Staatsorgane eben auch systematisch betroffen sind und das nur wenig gemacht wird, um dem Einhalt zu gewähren. Schon früh in der Weimarer Republik waren die Behörden durch NSDAP Anhänger oder Mitglieder unterwandert, ähnliches ist heute auch zu befürchten (alles vermutet). Das typische Phänomen, dass beispielsweise CDU und CSU Innenminister in der Regel auf dem rechten Auge blind sind und lieber links draufhauen (symbolisch) zieht sich wie ein roter, nein, brauner Faden durch die Struktur. Nicht alle, aber viele. Siehe auch hier.

Was muss passieren?

Die Innenminister sind gut beraten, ihren Laden aufzuräumen und konsequent Angriffe auf Journalisten zu verfolgen. Die Übergriffe auf die Pressefreiheit ist kein Kavaliersdelikt und lässt auch keinen Ermessensspielraum.

Die Exekutive muss aufgeräumt und im Sinne der Demokratie ertüchtigt werden. Das gilt auch für die Judikative, verehrte Justizminister. Jeder Fall muss erfasst und verfolgt werden. Beim kleinsten sichtbaren Verstoß gegen das Grundgesetz, also nicht erst, wenn jemand ein Körperverletzung begangen hat, muss die Exekutive handeln und die Judikative urteilen. Wehret den Anfängen ist getragen, hier passt es. 

Alles andere wäre Unterlassung und auch das ist strafbar. Journalisten sind heute die einzigen, die noch die Bevölkerung korrekt informieren. Sie sind ein wichtiges Schwert für die Demokratie. Schützen wir sie also und verfolgen jeden Täter mit voller Härte des Gesetzes. Versammlungen können aufgelöst werden. Personalien dürfen erfasst werden. Beweismittel dürfen beschlagnahmt werden.

Mehr und Quellen
By Marco Kulczyk
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