Staatsfern(es)fernsehen ist nicht Staatsfernsehen

Ein ganz besonderes Dankeschön geht heute an Jan Böhmermann und seiner Sendung „ZDF – Magazin Royal“. In seiner gestern Abend auf dem ZDF ausgestrahlten Sendung beschäftigte er sich intensiv mit dem Begriff „Staatsfernsehen“ und „ÖRR“ (Öffentlich Rechtlicher Rundfunk) und hat den Zuschauern einfach erklärt, was der Unterschied ist und warum die Politik sich eigentlich nicht in Programmgestaltung einmischen sollte. Gerade im Hinblick auf die Ankündigung von Ulrich Siegmund und seine AfD Sachsen – Anhalt, die mal nach der Regierungsübernahme 150 bis 200 Stellen in der Verwaltung austauschen möchte, um den Staat nach seiner Meinung nach umzubauen (Interview von Ulrich Siegmund in der „Mitteldeutschen Zeitung“), ist die ständige Einflussnahme der Politik auf die unabhängigen Medien um so wichtiger zu kritisieren.

Doch vorweg mal was zum überlegen: Was haben die hier gezeigten drei Logos mit ARD, ZDF und Deutschlandradio zu tun?

Nichts. Richtig. Die „Deutsche Wochenschau“, die „Aktuelle Kamera“ als Nachrichtenmagazin des Fernsehens der DDR und der chinesische TV Sender sind so genannte „Staatsfernsehen“-Sender. Reine Propaganda-Medien, um die jeweiligen Diktaturen zu unterstützen und ja keine Opposition aufkommen zu lassen. Gleichgeschaltet und Linientreu. 

Das hat nichts, absolut nicht mit dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk zu tun:

  • ARD (Das Erste) + Landesrundfunkanstalten
  • ZDF
  • Deutschlandradio (bundesweit)
  • Landesrundfunkanstalten der ARD (Radio)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat die Aufgabe, die Bevölkerung umfassend, unabhängig und ausgewogen zu informieren, Bildung zu fördern, Kultur zu vermitteln und zur freien Meinungsbildung sowie zur demokratischen Willensbildung beizutragen; er soll dabei staatsfern organisiert sein, um politische Einflussnahme zu verhindern. Seine Einführung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich von den alliierten Siegermächten (insbesondere Großbritannien und den USA) angestoßen, die aus den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Propaganda ein pluralistisches und kontrolliertes Mediensystem schaffen wollten. Die gesetzliche Grundlage bildet vor allem das Grundgesetz (insbesondere Artikel 5 zur Rundfunkfreiheit) sowie die von den Bundesländern geschlossenen Staatsverträge, insbesondere der Medienstaatsvertrag, der Organisation, Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelt.

Das ist auch gut so. Diese Aufgaben sind übrigens auch sozial sinnvoll, Menschen mit geringem Einkommen können so Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen haben, wie den ESC, Florian Silbereisen Shows, Helene Fischer oder gar die Fußballweltmeisterschaft. Wem das nicht gefällt, es gibt noch mehr Angebote. Und auch wenn ich mich persönlich manchmal darüber ärgere, wenn gewohnte Sendungen wegen Fußball oder andere Sportübertragungen ausfallen, der ÖRR erfüllt damit seine Aufgabe.

Und nur weil einem was nicht passt oder die Reporter*innen Fragen stellen, die einem nicht gefallen: Finger weg vom ÖRR! Nein, die Einflussnahme gerade rechtsorientierter Politiker darf nicht toleriert werden, das Bundesverfassungsgericht hat hier schon oft klare rote Linien gesetzt. Wenn man Demokratie stärken möchte, so muss man den Medienstaatsvertrag stärken und die Zustimmung der Bundesländer zu den Erhöhungen von Rundfunkgebühren entfernen. Denn da ist das ÖRR abhängig und eben nicht unabhängig, und so eine rechtsorientierte Leuchte aus Bayern darf nicht Gelder oder Erhöhungen vorenthalten, nur weil es dem kleinen Markus Söder nicht passt.

Finger weg, vom ÖRR! Ihr demontiert gerade schon genug die Demokratie.

By Marco Kulczyk
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