Hindenburgstraße-Ost: Schulwegsicherung und kreatives Parken

Der Ausbau der Hindenburgstraße-Ost geht voran. Wer regelmäßig an der Baustelle vorbeikommt, sieht, dass der Bauabschnitt, der seit dem 13.04.2026 eingerichtet ist, vorankommt – soweit man das als Laie erkennen kann. Hier nun ein paar kleine Updates zum Thema, ich berichtete ja auch schon darüber.

Inhaltsverzeichnis

Schulwegsicherung

Ich hatte ja schon von einem Vorfall, dessen Zeuge ich geworden war, berichtet, dass offenbar Anwohner der Hindenburgstraße – Ost den Fuß- und Radweg benutzen, ca. 20 Meter, um mit ihren Kraftfahrzeugen vom Parkplatz auf die Straße zu gelangen (siehe hier).

Nachdem ich Sonntag nochmals die Stadtverwaltung um eine ordentliche Schulwegsicherung gebeten hatte, kann ich melden, seit gestern ist der Fußweg verengt, Kraftfahrzeuge, wie PKW, können nun nicht mehr über den Fußweg fahren. Damit ist nun sichergestellt, dass die Kinder einigermaßen sicher zur Schule gehen können.

Ich bin kein Blockwart oder so, aber bei der Sicherheit im Straßenverkehr und Kindern reagiere ich nun einmal so. Das hat auch gute Gründe, zu oft vergessen Verkehrsteilnehmer, dass alles, was sie machen auch Konsequenzen haben kann.

Vielen Dank an dieser Stelle an die Stadtverwaltung, auch wenn man da etwas schneller hätte sein können. War ja auch nur eine kleine Maßnahme, ohne Kosten.

Die Baustellen-Absperrung wurde in einem Teil biw zum Fußweg verlegt, so passt kein Auto mehr auf den Fußweg und die Schulkinder sind sicher. Foto: Marco Kulczyk

Rechtliche Bewertung

Das geschilderte Verhalten stellt mehrfache Verstöße gegen geltendes Recht dar:

a) Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • § 2 Abs. 1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen – Gehwege sind ausschließlich Fußgängern vorbehalten.
  • § 12 Abs. 4 StVO: Parken und Halten auf Gehwegen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis.
  • § 1 StVO (Grundregeln): Verbot der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Das Befahren eines Gehweges durch Kraftfahrzeuge stellt damit grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei Gefährdung sogar strafrechtlich relevant sein.

b) Gefährdung besonders schutzwürdiger Verkehrsteilnehmer

Kinder gelten im Straßenverkehr als besonders schutzbedürftig.

  • § 3 Abs. 2a StVO: Besondere Rücksichtspflicht gegenüber Kindern.
  • Diese Schutzpflicht richtet sich auch an Behörden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht.

c) Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt

Die Stadt Langenhagen ist als Straßenbaulastträger verpflichtet:

  • Gefahrenquellen zu erkennen.
  • geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.

Das Unterlassen wirksamer Absperrmaßnahmen trotz Kenntnis der Gefahrenlage kann eine Amtspflichtverletzung darstellen.

Rechtsgrundlagen:

  • § 839 BGB (Amtshaftung) i.V.m. Art. 34 GG
  • Pflicht zur Sicherung des Verkehrsraumes

Haftungsrisiken bei Untätigkeit (Unterlassen)

Sollte trotz Kenntnis und Zusage weiterhin keine wirksame Sicherung erfolgen, ergeben sich erhebliche rechtliche Konsequenzen:

Für die Stadt (Amtshaftung):

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
  • Regressforderungen bei Personenschäden.
  • Haftung bei nachgewiesener Pflichtverletzung.

Für Fahrzeugführer:

Kommt es zu einem Unfall mit einem Kind:

  • strafrechtliche Konsequenzen (z. B. fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB).
  • zivilrechtliche Haftung (Schmerzensgeld, Schadenersatz).

Versicherungsschutz – erhebliche Risiken

Ein besonders relevanter Punkt:

Wenn ein Fahrzeugführer bewusst oder grob fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstößt (z. B. Befahren eines Gehweges):

  • kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen.
  • kann der Versicherungsschutz teilweise oder vollständig eingeschränkt sein.
  • drohen dem Fahrer erhebliche persönliche finanzielle Belastungen.

Bei vorsätzlichem oder grob verkehrswidrigem Verhalten können Versicherer Leistungen kürzen oder zurückfordern. Das kann auch bedeuten, das Geschädigte nicht über notwendige Maßnahmen zur Rehabilitation zurück am vollständigen Leben teilnehmen können, da die finanzielle Grundlage fehlt.

Kreative Parkraumnutzung

Ein Thema ist erledigt, da dachte ich gestern Abend, ich sehe nicht richtig. Ich hatte mich erst gewundert, warum ein Mann gegen 22:00 Uhr die Absperrung zur Kurt-Schumacher-Allee aus der Verankerung löste und somit einen Bereich öffnete. Anschließend führ der Mann mit seinem PKW in die Baustelle, und schloss die Absperrung wieder.

Die Baustellen-Absperrungen an der Kurt-Schumacher-Allee werden vom Autofahrer aus den Verankerungen genommen und beiseite geschoben. Das Auto kann nun in die Baustelle einfahren. Foto: Marco Kulczyk

Er fuhr dann bis zur Tiefgarage. Dort das selbe Prozedere. Anschließend führ der Mann mit seinem PKW in die Tiefgarage.

Die Baustellen-Absperrung vor der Einfahrt zur Tiefgarage wird aus der Befestigung genommen und beiseite gestellt. Das Auto kann so in die Tiefgarage einfahren. Foto: Marco Kulczyk

Sehr kreativ. Aber nicht weniger illegal.

Hier nur mal eine Liste, der möglichen Konsequenzen:

  • Hausfriedensbruch.
  • Verlust des Versicherungsschutzes. Das betrifft vor allem die eigenen Kosten für PKW und ggf. Personenschaden.
  • Möglicherweise Austausch der Stahlplatte / Neukauf.
  • Möglicherweise Ersatz der bereits verlegten Rohre.
  • Möglicher Schadensersatz, da die Baumaßnahme nicht pünktlich abgeschlossen werden konnte.

Unrechtsbewusstsein und Komfortzone

Knallhart und ungeschminkt formuliert: „Mimimimimimi!“. Die Situation während der Baumaßnahme ist angespannt. Es ist laut, dreckig und direkt betroffene Anwohner*innen können ihre Parkplätze, für die sie wahrscheinlich Miete bezahlen, nicht nutzen. Das ist bedauerlich, aber zeitlich befristet, und muss nun einmal sein. Die Nichtnutzbarkeit von Parkraum, Parkraum ist eventuell im Mietvertrag geregelt, kann man ja mal freundlich beim Vermieter anfragen, ob auf die monatliche Summe vielleicht verzichtet wird.

Aber, das was dort passiert ist, hat auch etwas mit Kinderstube und Unrechtsbewusstsein zu tun. Und ist hier nur ein Symtom. Überall begegne ich dieser „Ignoranz“ und dem „Egoismus“. Sei es drum, dass man auf sein Vorfahrtsrecht besteht und schon fast gefährlich schnell an Gefahrensituationen heranfährt, bei Rot über die Ampel rauscht oder sich in einen Parkplatz vordrängelt.

Das ist wohl die vermisste Komfortzone, aus der man heute weniger schnell herauskommt oder herauskommen will. Statt ein paar Meter zu laufen, um von zu Hause zum Auto zu kommen, gefährdet man bewusst Kinder auf dem Schulweg oder riskiert einen Totalschaden, weil eine Stahlplatte verrutscht und man mit deinem Auto in das Loch darunter einbricht.

Was stimmt da nicht mit den Menschen?

Also, bitte nicht jammern, dafür habe ich absolut kein Verständnis. Gewöhnt man sich daran, es werden nach den Maßnahmen sogar weniger Parkraumflächen auf der Hindenburgstraße-Ost zur Verfügung stehen. Und eventuell mal darüber nachdenken, den Zweitwagen abzumelden und zu verkaufen, oder ein kleineres Auto verwenden – die Kinder und Enkelkinder werden es dir danken, der Klimawandel ist dann vielleicht nicht ganz so gefährlich (er ist ja nicht mehr aufzuhalten), als würden wir einfach so weitermachen. Langenhagen ist größtenteils echt gut angebunden an das ÖPNV und mit dem Fahrrad kommt man schnell und gut überall hin.

By Marco Kulczyk
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