Heute hat das Verwaltungsgericht Hannover ein klares Signal gesetzt: Die AfD in Niedersachsen darf als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ein 212-seitiges Gutachten beweist, was viele längst ahnten – die Partei agiert gegen die Menschenwürde, diffamiert systematisch andere Parteien und untergräbt damit die Grundfesten unserer Demokratie.
Dieser Eilbeschluss ist mehr als eine juristische Entscheidung. Er ist ein Weckruf. Ein Weckruf, dass unsere freiheitliche Grundordnung nicht selbstverständlich ist – und dass sie verteidigt werden muss. Die AfD kann zwar noch Rechtsmittel einlegen, doch das Urteil ist ein starkes Zeichen: Wer die Demokratie angreift, muss mit Konsequenzen rechnen.
Und das ist erst der Anfang. Während in Niedersachsen der Weg für eine intensivere Beobachtung geebnet ist, laufen bundesweit weitere Verfahren – etwa vor dem Verwaltungsgericht Köln im Fall des Bundesverfassungsschutz gegen die Bundes-AfD. Heute ist ein Tag, an dem die Demokratie zurückschlägt. Und das ist ein guter Tag. Für uns alle.
Zum Abschluss noch ein Satz: Man kann also auch als Verfassungsschutz gute Vorarbeit leisten und muss keine Angst haben, dass Entscheidungen einkassiert werden. Gute Arbeit im Vorfeld kann also helfen und stützt auch das Bestreben nach einem endgültigen Verbot. Das bringt jetzt wieder Motivation, hoffentlich auch für die Bundespolitik.

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