Koalitionsausschuss im Kanzleramt: Schwarz-Rot ringt um Reformpaket

Am Mittwoch, den 1. Juli 2026, kamen die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Bundeskanzleramt in Berlin zum Koalitionsausschuss zusammen – darunter die Parteivorsitzenden und die Vorsitzenden der beiden Bundestagsfraktionen. Nach rund achtstündigen Beratungen einigte sich die Koalition am Abend auf mehrere Reformvorhaben.

Ziel des Treffens war es, Grundsatzentscheidungen bei Steuern, Rente und Arbeitnehmerrechten zu treffen und einen Reformplan vorzulegen – Themen, die noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden sollen, unter anderem weil Finanzminister Klingbeil kurz darauf den Haushaltsentwurf 2027 vorstellt.

Heute morgen stellten die Parteivorsitzende der CDU, CSU und der SPD die Einigung vor, hier eine kleine Zusammenfassung des 34-Punkte-Paket.

Inhaltsverzeichnis

Grundidee

Angesichts technologischen Wandels, demografischer Entwicklung und außenwirtschaftlichem Druck will die Koalition Wachstum fördern, Arbeitsplätze sichern und sozialen Zusammenhalt stärken – bei gleichzeitiger Entlastung von Bürokratie.

Zentrale Themenblöcke

Rente & Steuern

  • Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026
  • Einkommensteuerentlastung ab 1.1.2027 (höherer Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld), Gesamtvolumen ca. 10 Mrd. €/Jahr
  • Gegenfinanzierung u.a. über höhere „Reichensteuer“ (45%/47% ab bestimmten Einkommensgrenzen)

Arbeitsmarkt

  • Erleichterte sachgrundlose Befristung (bis 48 Monate) für bis Ende 2030 Eingestellte
  • Neue Abfindungsregelungen für Hochverdiener und bei schnellem Jobwechsel
  • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, strengere Sanktionen bei Missbrauch
  • Begrenzung der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen/Jahr ab 2027
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Tag der Krankmeldung

Wachstum & Wirtschaft

  • Förderung von Zukunftsbranchen (Automobil (Wirklich?), KI, Chemie, Halbleiter etc.)
  • Ausbau des Deutschlandfonds, Beschleunigung des Stromnetzausbaus
  • Neue Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum
  • Handelsschutzmaßnahmen und Investitionsscreening bei Drittstaaten

Bürokratieabbau

  • Berichtsentlastungsgesetz zur pauschalen Streichung von Berichtspflichten
  • Genehmigungsfiktion nach 4 Monaten als Regelfall
  • 8%-Personaleinsparung bei Bundesbehörden
  • Vereinfachte, digitale Steuererklärung

Weitere Punkte

  • Verschärfung gegen Sozialleistungsmissbrauch (mehr Behördendatenaustausch)
  • Vereinfachung des Datenschutzrechts (DSGVO-Ausnahmen für KMU)
  • Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Punkte mit klar positiver Sozialwirkung

  • Steuerentlastung (Pkt. 2): Fokus auf mittlere/geringe Einkommen und Familien mit Kindern – hier profitieren untere/mittlere Schichten am stärksten.
  • „Zweite Chance“ / BuT-Reform (Pkt. 9): Zielt auf Jugendliche ohne Schulabschluss – potenziell entlastend für sozial benachteiligte junge Menschen.
  • Anschlussgarantie Stromnetz, Wohnungsbaugesellschaft (Pkt. 18): Adressiert Wohnraummangel im bezahlbaren Segment.

Punkte mit erkennbaren Nachteilen für bestimmte Gruppen

Arbeitnehmer in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen 

  • Pkt. 5: Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate mit sechsmaliger Verlängerung – begünstigt Arbeitgeber, schwächt die Position befristet Beschäftigter, die seltener klagen oder Kredite/Wohnungen erhalten.
  • Pkt. 34: Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen – vereinfacht Befristungen weiter, potenziell zulasten der Beweissicherheit von Arbeitnehmern.

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen / chronisch Kranke

  • Pkt. 11: Abschaffung der telefonischen Krankschreibung – trifft besonders Menschen mit eingeschränkter Mobilität, in ländlichen Regionen mit Arztmangel, oder mit ansteckenden Erkrankungen, die trotzdem persönlich vorstellig werden müssen.

Geringverdiener/Minijobber

  • Pkt. 2: Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von 2% auf 5% – trifft Arbeitgeber, kann aber über geringere Nettolöhne oder weniger Anstellungen auch Minijobber selbst treffen.
  • Pkt. 2: Kürzung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (20%→15%) – trifft eher Mittelschicht-Haushalte, die diese Steuervergünstigung nutzen.

Sozialleistungsempfänger und Migranten

  • Pkt. 13: Umfassender Datenaustausch zwischen Behörden (Sozial-, Ausländer-, Finanzbehörden etc.), Anknüpfung an „rechtmäßigen“ statt „gewöhnlichen“ Aufenthalt – erhöht Kontrolldruck und Bürokratie speziell für Menschen im Bezug von Sozialleistungen und mit Migrationshintergrund; Kritiker würden hier auf Stigmatisierungsrisiken und Generalverdacht hinweisen.
  • Pkt. 23: Begrenzung der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen/Jahr – schränkt Arbeitsmigration aus dieser Region ein.

Bundesbedienstete

  • Pkt. 31: 8%-Personaleinsparung bei Bundesbehörden – betrifft Verwaltungsmitarbeiter, potenziell Arbeitsplatzabbau oder Arbeitsverdichtung, auch wenn „Vollzug“ ausgenommen sein soll.

Hochverdiener (steuerlich stärker belastet)

  • Pkt. 2: Anhebung der „Reichensteuer“ auf 45%/47% ab 250.000€/280.000€ zu versteuerndem Einkommen – hier liegt die Lastenverteilung bewusst zulasten hoher Einkommen, um die Entlastung unten zu finanzieren.

Hochverdiener (arbeitsrechtlich flexibilisiert)

  • Pkt. 6: Neue Regelung analog Risikoträger im Finanzsektor erlaubt Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption bei sehr hohen Einkommen – schwächt hier den Kündigungsschutz für eine bestimmte Gruppe.

Ambivalente / unklare Punkte

  • Pkt. 29 (Lieferkettengesetz): Engere Anwendung (nur Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten/1,5 Mrd. € Umsatz) entlastet Unternehmen, kann aber laut Kritikern menschenrechtliche Schutzstandards in Lieferketten abschwächen – betroffen wären dann Arbeiter in Zulieferbetrieben, meist im globalen Süden.

Hier nun eine vertiefte Analyse der drei Gruppen, Arbeitnehmer*innen, Kranke und Sozialleistungsempfänger*innen.

Kranke / Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Betroffene Maßnahme (Pkt. 11):

  • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
  • Verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag (bisher oft erst ab Tag 3)
  • Verschärfte Strafen bei unrichtiger AU-Ausstellung (§ 278 StGB)

Wer besonders betroffen ist:

  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität (chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung), für die der Arztbesuch selbst eine Belastung darstellt
  • Menschen in ländlichen Regionen mit Arztmangel und langen Wegen/Wartezeiten
  • Personen mit ansteckenden, aber „leichten“ Erkrankungen (Erkältung, Magen-Darm), die dennoch persönlich vorstellig werden müssen und dabei andere Patienten und Praxispersonal gefährden
  • Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die sich einen Arztbesuch am ersten Krankheitstag zeitlich schwerer einrichten können

Arbeitnehmer*innen in befristeten Verhältnissen

Betroffene Maßnahmen (Pkt. 5, 34):

  • Sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monaten (bisher meist 24 Monate Obergrenze), mit bis zu sechsmaliger Verlängerung
  • Erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich (umgeht bisherige Sperrfristen gegen „Kettenbefristungen“)
  • Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen zum 1.1.2027

Wer besonders betroffen ist:

  • Berufseinsteiger und jüngere Arbeitnehmer, die überproportional in befristeten Verhältnissen starten
  • Arbeitnehmer, die dadurch strukturell schwerer an Kredite, Mietverträge oder Familienplanung herankommen (Banken/Vermieter verlangen oft unbefristete Verträge)
  • Beschäftigte, deren Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber sich verschlechtert, da die Aussicht auf Entfristung in die Ferne rückt
  • Der Wegfall der Schriftform kann im Streitfall die Beweisführung für Arbeitnehmer erschweren (mündliche Befristungsabreden sind schwerer nachweisbar/anfechtbar)

Sozialleistungsempfänger*innen

Betroffene Maßnahme (Pkt. 13):

  • Umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken-/Pflegekassen
  • Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister an Leistungsbehörden bei „leistungseinschränkenden Sachverhalten“
  • Anknüpfung an „rechtmäßigen“ statt „gewöhnlichen“ Aufenthalt für Sozialleistungen nach 5 Jahren
  • Leistungsausschluss bei Haftbefehl
  • Auskunftspflicht der Energieversorger zu Wohnsitzen/Kundenbeziehungen

Wer besonders betroffen ist:

  • Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus – die Unterscheidung „rechtmäßiger“ vs. „gewöhnlicher“ Aufenthalt kann Personen treffen, die zwar faktisch seit Jahren in Deutschland leben, aber keinen vollständig „rechtmäßigen“ Status haben
  • Alle Leistungsbezieher generell, durch verstärkte behördliche Überwachung ihrer Lebensumstände (Energieversorger-Daten über Wohnsitze könnten z.B. Bedarfsgemeinschaften aufdecken)
  • Menschen, die durch Datenfehler oder -verknüpfungsfehler fälschlich ins Visier geraten (ein strukturelles Risiko bei jedem behördenübergreifenden Datenaustausch)

Wenn der Preis der Kontrolle die Falschen trifft

Drei Maßnahmen, ein Muster: Ob es um schärfere Kontrollen im Gesundheitswesen, verlängerte sachgrundlose Befristungen am Arbeitsmarkt oder behördenübergreifenden Datenabgleich bei Sozialleistungen geht – immer wieder stellt sich dieselbe Frage. Steht der Aufwand, den solche Regelungen erzeugen, in einem angemessenen Verhältnis zu dem, was sie tatsächlich bewirken? Und wer trägt am Ende die Lasten?

Symptombekämpfung statt Ursachenarbeit

Hier wird auf vermuteten Einzelfall-Missbrauch reagiert, das Instrument treffe aber das gesamte System. Mehr Arztbesuche, überfüllte Praxen, zusätzliche Belastung für Patientengruppen, die ohnehin am stärksten auf Versorgung angewiesen sind – das sei der Preis für eine Maßnahme, deren Nutzen sich in der Praxis kaum belegen lasse. Der eigentliche Missbrauch ist lediglich ein gefühlter Wert und lässt sich nicht real bemessen.

Befristung ohne Beleg für mehr Beschäftigung

Das Kernprinzip des Kündigungsschutzes wird ausgehöhlt, prekäre Beschäftigung strukturell gefördert – und das, ohne dass ein empirischer Beleg dafür existiert, dass dadurch tatsächlich mehr Einstellungen entstehen. Der naheliegende Verdacht: Es entstehen nicht mehr Arbeitsplätze, sondern lediglich mehr befristete statt unbefristeter Verträge.

Generalverdacht statt gezielter Kontrolle

Ein solcher Abgleich erzeuge einen Generalverdacht gegenüber allen Betroffenen, obwohl der tatsächliche Missbrauchsanteil laut vorliegenden Studien vergleichsweise gering ausfällt. Die damit verbundenen Eingriffe in den Datenschutz stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum eigentlichen Problem.

Das gemeinsame Muster

Maßnahmen, die im Namen von Missbrauchsbekämpfung oder mehr Beschäftigung eingeführt werden, treffen überproportional Gruppen, die ohnehin schon unter Druck stehen und seit Monaten stigmatisiert werden. Der intendierte Nutzen bleibt dabei häufig empirisch unsicher oder schlicht umstritten, während die Lasten – mehr Bürokratie, mehr Misstrauen, mehr prekäre Verhältnisse – konkret und sofort spürbar sind. Und im übrigen, diese Maßnahmen bauen allesamt die Bürokratie nicht ab.

Nein, für den Wind und die Unruhe, die diese Koalition seit Amtsantritt verursacht hat, ist dies kein großer Wurf, es ist vielleicht noch bestenfalls noch nicht so „schlimm“, aber ja auch noch nicht als Komplettpaket sichtbar. Kein Wunder also, die Bevölkerung bleibt verunsichert und wendet sich weiter ab.

Kleine Ansätze sind erkennbar, was die „Reichensteuer“ angeht, ist aber im Detail eher Schönfärberei, um wahrscheinlich die linken SPD Mitglieder zu beschwichtigen.

Nein, besser wäre es gewesen, gemeinsam und sozial verträglicher mit einer wirklich großen Mehrheit der Gesellschaft, also mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE ein Gesamt Paket auszuhandeln. Da hätte man sicher die Bevölkerung auch besser mitnehmen können. So sind weitere Diskussionen vorprogrammiert und am Ende bezahlt die kleine Frau / der kleine Mann die Zeche.

Abschließend sei bemerkt, viele Details sind noch gar nicht geklärt. Die Vorhaben müssen größtenteils „eingegossen“ werden und durch den Bundestag. Es wird also noch Zeit vergehen und Zeit für Diskussionen.


Koalitionsbeschluss 02.07.2026

Koalitionsbeschluss 02.07.2026. Reformvorhaben.
By Marco Kulczyk
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