Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat heute, am 30. Juni 2026, den Verfassungsschutzbericht 2025 veröffentlicht. Der Bericht analysiert aktuelle Bedrohungen für die demokratische Grundordnung in Deutschland und gibt einen Überblick über die Arbeit des Verfassungsschutzes im vergangenen Jahr.
Ich habe nun einmal eine zusammengefasste Analyse des Verfassungsschutzberichts 2025 mit Fokus auf politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts) erstellt und werde die Gefahren für die Demokratie hervorheben. Ich weiß, viel Text, aber man sollte sich Zeit nehmen, Wissen erlangen, damit Argumente besser und fundierter vertreten werden können. Gerade die Alternative für Deutschland (AfD) wird ja gerne wieder einfache Botschaften ohne Fundament raushauen, da kann man mit klaren Gegenbotschaften eine Menge erreichen.
Inhaltsverzeichnis
Gesamtlage: Rechtsextremismus als größte Bedrohung
Das Personenpotenzial ist deutlich gewachsen und liegt nun bei 59.850 (2024: 51.800, +8.050), wobei sich insbesondere die gewaltorientierte Szene merklich verstärkt hat — auffällig ist der Zuwachs an gewaltbereitem Nachwuchs unter Kindern und Jugendlichen. Insgesamt gingen die registrierten Straftaten leicht zurück auf 36.951 (2024: 37.835, −2,3%), gleichzeitig ist jedoch ein Anstieg bei Gewaltdelikten zu verzeichnen: 1.395 Fälle (2024: 1.281, +8,9%). Propagandadelikte sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (23.122; 2024: 24.177, −4,4%). Besorgniserregend sind dabei mehrere strukturelle Entwicklungen: die gezielte Radikalisierung und Verjüngung der Szene, die zunehmende Vernetzung über virtuelle Gruppen (z. B. „Brenton Fanclub“) sowie eine stärkere Aktionsorientierung mit gehäuften Anschlagsfällen (unter anderem in Verbindung mit der „Letzten Verteidigungs Welle“). Insgesamt zeigen die Zahlen, dass trotz des leichten Rückgangs der Gesamtdelinquenz die Qualitätsverschiebung hin zu mehr Gewaltbereitschaft und einer breiteren, jünger werdenden Basis erhöhte Aufmerksamkeit und präventive Gegenmaßnahmen erfordert.
Schwere der Straftaten: Vergleich 2024 vs. 2025
|
Straftatart |
2024 |
2025 |
Veränderung |
Bemerkung |
|
Gewaltdelikte insgesamt |
1.281 |
1.395 |
+8,9% |
Höchster Stand seit Jahren. |
|
davon Tötungsdelikte (versucht) |
6 |
6 |
±0 |
Unverändert hoch. |
|
Körperverletzungen |
1.121 |
1.248 |
+11,3% |
Häufigste Gewalttat. |
|
Brandstiftungen |
23 |
20 |
−13% |
Rückgang, aber weiterhin kritisch. |
|
Sprengstoffexplosionen |
3 |
2 |
−33% |
Einzelfälle, aber hohe Gefahr. |
|
Propagandadelikte |
24.177 |
23.122 |
−4,4% |
Leichter Rückgang, aber massiv. |
|
Volksverhetzung |
5.905 |
4.824 |
−18,3% |
Rückgang, aber weiterhin hoch. |
|
Widerstandsdelikte |
79 |
73 |
−7,6% |
Geringfügiger Rückgang. |
|
Fremdenfeindliche Gewalttaten |
983 |
1.046 |
+6,4% |
75% aller rechtsextremen Gewaltdelikte 2025. |
|
davon gegen Asylunterkünfte |
19 |
14 |
−26% |
9 Brandanschläge (2024: 6). |
|
Antisemitische Gewalttaten |
54 |
49 |
−9,3% |
Leichter Rückgang, aber weiterhin bedrohlich. |
Wichtige rechtsextremistische Strömungen und Gruppen
Der Bericht benennt folgende zentrale Akteure und Gefahren:
Parteien und organisierte Strukturen
- „Die Heimat“ (ehemals NPD): Weiterhin aktiv, mit Jugendorganisation „Junge Nationalisten“.
- „Der III. Weg“: Aggressiv, mit Fokus auf Straßenkampf und Propaganda.
- „Freie Sachsen“: Regional stark in Sachsen, mit Bezügen zu „Reichsbürgern“.
- „Alternative für Deutschland (AfD)“: Wird als Verdachtsfall geführt (Beobachtung durch Verfassungsschutz).
- „Junge Alternative für Deutschland (JA)“: Jugendorganisation der AfD, ebenfalls unter Beobachtung.
Gewaltorientierte Gruppen
- „Letzte Verteidigungs Welle“: Verantwortlich für rechtsterroristische Anschläge.
- „Brenton Fanclub“: Online vernetzte Gruppe, die Gewalt anstrebt (Referenz auf den Attentäter von Christchurch).
- „Uniter“: Ehemalige Netzwerke von Sicherheitskräften mit rechtsextremen Bezügen.
Ideologische Schwerpunkte
- Antisemitismus: Verbindendes Element zwischen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus.
- Verschwörungsideologien: Verbreitung von Narrativen (z. B. „Großer Austausch“).
- Queerfeindlichkeit: Gezielte Hetze gegen LSBTIQ+-Personen.
- Kampfsport- und Musikszene: Nutzung zur Rekrutierung und Radikalisierung.
Gefahren für die Demokratie
Systematische Unterwanderung: Rechtsextremisten versuchen, Staat, Polizei und Militär zu infiltrieren (z. B. durch „Uniter“). Radikalisierung von Jugendlichen durch gezielte Online-Propaganda (z. B. über Gaming-Plattformen).
Hybride Bedrohungen: Verbindung von Rechtsextremismus und „Reichsbürgern“ (Ablehnung des Staates, Waffenaffinität). Transnationale Vernetzung mit ausländischen Extremisten (z. B. russische Einflussnahme).
Gewalteskalation: Anschläge auf kritische Infrastruktur (z. B. Stromversorgung in Berlin durch Linksextremisten, aber auch rechtsextreme Pläne). Zunahme von Tötungsdelikten und Brandanschlägen (trotz leichtem Rückgang bei einigen Kategorien).
Die Rolle der Alternative für Deutschland (AfD)
Die Gefahr für die Demokratie geht aber auch einher, dass der politische Arm der Rechtsradikalen die AfD die Gruppen befeuert und so sie auch für ihre Zwecke instrumentatlisiert. Es nützt der AfD.
Im Verfassungsschutzbericht 2025 wird die Alternative für Deutschland (AfD) als „Verdachtsfall“* eingestuft und explizit im Kontext des Rechtsextremismus thematisiert. Hier die zentralen Punkte zu ihrer Rolle:
Einstufung als „Verdachtsfall“*
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet, da hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.
Begründung:
- Programmatische Überschneidungen mit rechtsextremen Positionen (z. B. Ablehnung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ in Teilen des Parteiprogramms).
- Personelle Verquickungen mit rechtsextremen Akteuren (z. B. durch die „Junge Alternative für Deutschland“ (JA), die ebenfalls als Verdachtsfall gilt).
- Rhetorik und Agitation: Verbreitung von Verschwörungserzählungen (z. B. „Großer Austausch“), Antisemitismus (indirekt über Israel-Kritik) und Geschichtsrevisionismus (z. B. Relativierung der NS-Zeit).
Konkrete Vorwürfe
Ideologische Nähe zum Rechtsextremismus
„Flügel“-Nachfolge: Obwohl der „Flügel“ (um Björn Höcke) 2020 aufgelöst wurde, bestehen ideologische und personelle Kontinuitäten in der Partei.
Völkischer Nationalismus: Forderungen nach einer „Remigration“ (z. B. durch den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke) werden als menschenverachtend und verfassungswidrig bewertet.
Angriffe auf die Demokratie: Ablehnung von Pluralismus und Minderheitenrechten (z. B. gegen LSBTIQ+, Muslime). Delegitimierung des Staates (z. B. durch Rhetorik gegen „Systemmedien“ oder „Altparteien“).
Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA)
Die JA wird separat als Verdachtsfall geführt und gilt als besonders radikal.
Aktivitäten:
- Gezielte Radikalisierung von Jugendlichen (z. B. über Social Media, Camps).
- Vernetzung mit rechtsextremen Gruppen (z. B. „Identitäre Bewegung“).
Verbindung zu gewaltbereiten Strukturen
- Einzelne AfD-Mitglieder stehen in Kontakt mit rechtsterroristischen Gruppen (z. B. „Letzte Verteidigungs Welle“).
- Dulden von Extremisten: Die Partei wird kritisiert, weil sie keine klare Abgrenzung zu rechtsextremen Akteuren in den eigenen Reihen vollzieht.
AfD als Gefahr für die Demokratie
Normalisierung rechtsextremer Positionen:
- Die AfD trägt durch ihre parlamentarische Präsenz (z. B. in Landtagen und im Bundestag) zur Verbreitung extremistischer Narrative bei.
- Brückenfunktion: Sie verbindet bürgerliche Konservative mit offen rechtsextremen Kreisen.
Unterwanderung von Institutionen:
- Versuche, Sicherheitsbehörden, Polizei und Militär zu infiltrieren (z. B. durch ehemalige „Uniter“-Mitglieder).
Spaltung der Gesellschaft:
- Hasskampagnen gegen Geflüchtete, Muslime und politische Gegner (z. B. „Klimaproteste“ als „Öko-Terroristen“ diffamiert).
- Angriffe auf die Pressefreiheit (z. B. durch gezielte Kampagnen gegen Journalisten).
Zitate aus dem Bericht
„Die AfD nutzt demokratische Freiheitsrechte, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen.“
— Bundesamt für Verfassungsschutz, 2025
„Besonders problematisch ist die gezielte Ansprache von Jugendlichen durch die JA, die mit rechtsextremen Inhalten radikalisiert werden.“
— Verfassungsschutzbericht 2025, S. 130
Auf ein Wort - Genoss*innen!
Links denken und links handeln bedeutet nicht gegen die bestehende demokratische Grundordnung oder geltendes Recht zu verstoßen. Dies gießt Wasser auf die Mühlen, die gerne auf dem rechten Auge blind sind und die große Gefahr lieber links sehen. Außerdem bietet es propagandistische Angriffsfläche für rechtsradikale Elemente, die von Innen heraus die Demokratie abschaffen wollen. Man sollte sich nicht provozieren lassen, es gibt genügend gute Beispiele in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, bei denen friedlicher Protest zu geänderter Handlung der Politik geführt hatte, denkt an Bewegungen wie Anti-Atomkraft, Proteste gegen den NATO-Doppelbeschluss oder einfach die friedliche „Revolution“ in der DDR.
Es geht also. Man muss sich nicht radikalisieren, man muss sich nicht festkleben oder gar Anschläge planen und durchführen. Deutschland braucht keine RAF 2.0. Die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland kann viel Solidarität geben mit Menschen, die für eine bessere Politik eintreten und dabei friedlich und kreativ protestieren oder zu mindest mit einer NGO im Rücken, die auch entsprechend gut organisiert ist mit Public Relation und Rechtsanwälten, so wie das bei Greenpeace oder Amnesty International der Fall war und ist.
Keine Gewalt! Kein Rechtsbruch! Links denken und handeln ist bitte immer demokratisch!
Demokratie muss sich wehren!
Der Verfassungsschutzbericht 2025 zeigt erneut deutlich auf, die Gefahr kommt von Rechts. Und zwar nicht mehr leise. Politischer Arm (AfD) und radikale gewaltbereite Rechtsradikale arbeiten Hand in Hand, um die Demokratie von Innen heraus zu zerstören.
Völlig ungeniert verhält sich die AfD im aktuellen Wahlkampf in Sachsen – Anhalt, zurückhaltende Propaganda ist schon lange nicht mehr. Die Demokratie muss endlich handeln und mit scharfem Schwert die politische Partei Alternative für Deutschland (AfD) verbieten und mit voller Härte des Gesetzes gegen die radikalen und gefährlichen Gruppen vorgehen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wirken auf mich, wie Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrumspartei) im Jahre 1930, nach dem er die „Denkschrift des Preußischen Ministeriums des Innern“ u.a. von Robert Kempner verfasst – ein 97-seitiges Dokument, das die „NSDAP als „staats- und republikfeindliche hochverräterische Verbindung“ entlarvte, erhielt.
Man kann die Demokratie nicht mit Wahlpropaganda und warmen Worten verteidigen, man konnte weder die NSDAP mit politischen Mitteln stoppen, noch die AfD. Es muss jetzt passieren, nicht gleich, später oder morgen. Die AfD muss sofort verboten werden. Wacht auf! Wacht auf, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)! Schluss mit lustig.
Verfassungsschutzbericht 2025
Quelle: Verfassungsschutzbericht 2025, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Aktualität: Berichtsjahr 2025, veröffentlicht am 30. Juni 2026.
* Eine erneute (begründete) Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“, wie im Mai 2025 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfolgte nicht, da die Einstufung per Eilbeschluss durch das Verwaltungsgericht Köln aus dem Mai 2025 im Februar 2026 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt wurde.

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