Am 25. Juni 2026 wurde das „Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?“- Gutachten veröffentlicht im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF). Nach den offiziellen Maßnahmen, der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ im Mai 2025 durch den Bundesverfassungsschutz und des Eilbeschlusses durch das Verwaltungsgericht Köln, diese Bezeichnung im Februar 2026 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verwenden zu dürfen (untersagte), könnte nun wieder Bewegung in ein AfD Verbotsverfahren kommen. Doch es blieb relativ ruhig nach der Berichterstattung. Das hat wohl sein Grund.
Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt (also wer ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten kann) sind gemäß Art. 21 Abs. 4 GG i. V. m. § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG):
- der Deutsche Bundestag,
- der Bundesrat und
- die Bundesregierung.
Richtet sich der Antrag gegen eine Partei, die nur in einem Bundesland organisiert ist, kann zusätzlich auch die jeweilige Landesregierung einen Antrag stellen (§ 43 Abs. 2 BVerfGG). Da die AfD bundesweit organisiert ist, kämen hier nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung infrage.
Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag wäre wohl am ehesten in der Lage per Beschluss ein solchen Verbotsantrag zu stellen, man benötigt dort eine Mehrheit. In der Geschichte des Bundestages gab es jedoch nur wenige Abstimmungen, bei denen Abgeordnete ohne Fraktionszwang, den es ja eh nicht gibt, abstimmen konnten. Also ihrem Gewissen verpflichtet.
Ein solcher Beschluss ist nur in Mehrheit möglich und somit sind alle Parteien, außer der AfD gefordert. Es wundert also nicht, dass es ruhig blieb, die CDU/CSU ist bei solchen Angelegenheiten ein Bremser, zumal die Strategie der CDU/CSU ja ist, die nicht vorhandene Brandmauer nicht zu manifestieren, durch ein Verbot, denn dann wäre ja eine Mehrheit/Regierung links der CDU möglich. Macht ist hier also ein Berater, da opfert man gerne lieber die Demokratie.
Bundesrat
Eine Alternative wäre, dass der Bundesrat per Beschluss einen solchen Antrag stellt. Auch hier steht und fällt alles mit der Regierungsbeteiligung der CDU und den entsprechenden Koalitionsverträgen.
Bisher hat nur die Regierung Schleswig – Holsteins als CDU geführte Regierung überhaupt drüber nachgedacht. Es ist also eher unwahrscheinlich. Außerdem sind in Bundesländern noch Landtagswahlen in diesem Jahr, das könnte der CDU schaden, also ist jetzt auch strategisch ein schlechter Zeitpunkt.
Bundesregierung
Nein, mit der CDU von Friedrich Merz ist das nicht möglich. Friedrich Merz braucht die AfD noch als Backup, falls die SPD aus der Regierung rausgeht.
Was bleibt?
Die jeweiligen antragsberechtigen Institutionen können nur durch den Druck der Straße gedrängt werden. Von sich aus sind entweder keine Mehrheiten möglich oder gewollt. Das Engagement, mit Ausnahme der Parteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, der Parlamentarier und Parteivorsitzenden der größeren Fraktionen CDU/CSU und SPD lässt ja zu Wünschen übrig.
Es bleibt also abwarten, was nun passiert oder eben nicht. Oder man engagiert sich. Ein paar Organisationen habe ich hier mal aufgelistet:

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