Wie kann man Frauen im Ratsbetrieb schützen?

Stadtrat beschäftigte sich am 28. September 2026 mit zwei Anträgen zur Istanbul-Konvention

Am 28. September 2026 stand im Rat der Stadt Langenhagen ein Thema auf der Tagesordnung, das in der Kommunalpolitik bislang kaum geregelt ist: Wie lässt sich eine Gewaltschutzanordnung umsetzen, wenn Betroffene und Beschuldigte im selben Gremium sitzen? Sieben Ratsmitglieder hatten dazu zwei Anträge eingebracht (BD/2026/218 und BD/2026/219), beide öffentlich. Es geht um einen verbindlichen Verhaltenskodex, ein Schutzkonzept und eine Resolution an das Land Niedersachsen. Der Grund: Betroffene geraten unter Druck und können ihr Mandat nicht mehr ausüben.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet. Deutschland stimmte ihr mit dem Gesetz vom 17. Juli 2017 zu und hinterlegte die Ratifikationsurkunde am 12. Oktober 2017 in Straßburg. Am 1. Februar 2018 trat sie für Deutschland in Kraft, seitdem gilt sie im Rang eines Bundesgesetzes. Die Pflichten richten sich an Bund, Länder und Kommunen.

Die Konvention versteht Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als Form der Diskriminierung. Erfasst sind alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schaden verursachen, ausdrücklich auch die Androhung solcher Handlungen.

Für die kommunale Ebene gibt es seit Mai 2021 eine „Handreichung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis„. Sie soll Städten zeigen, wie sich Gewaltschutz als Querschnittsaufgabe vor Ort verankern lässt. Gremien wie der Stadtrat selbst kommen darin allerdings kaum vor, und hier setzen die Langenhagener Anträge an.

Was wollen die Anträge?

BD/2026/218 – Verhaltenskodex und Schutzkonzept. Die Verwaltung soll gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten zeitnah einen verbindlichen Verhaltenskodex zu Sexismus, Diskriminierung und Gewalt bei der Mandatsausübung erarbeiten. Außerdem soll sie ein Schutzkonzept mit klaren, rechtssicheren Regeln entwickeln für den Fall, dass die Ratsarbeit von einer Gewaltschutzanordnung oder einer vergleichbaren Vereinbarung betroffen ist. Die Antragstellenden sehen ein Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor Gewalt nach der Istanbul-Konvention und dem Anspruch auf freie Mandatsausübung. Fehlen klare Regeln in der Verwaltung oder der Geschäftsordnung, geraten Betroffene unter Druck, bis sie ihr Mandat nicht mehr ausüben können.

BD/2026/219 – Resolution an das Land. Der Landtag soll aufgefordert werden, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu überarbeiten. Hat ein Ratsmitglied eine Gewaltschutzanordnung oder eine vergleichbare Regelung, soll seine Teilnahme an den Sitzungen unter Umsetzung der Schutzmaßnahmen verbindlich sichergestellt werden. Dazu soll das kommunale Parlament ein Schutzkonzept verabschieden, als Grundlage wird § 53 NKomVG genannt. Die Resolution begründet das so: Eine Gewaltschutzanordnung klammere jedes kommunalpolitische Gremium aus. Die Betroffenen blieben der Politik fern, während die Gewaltausübenden ihr Rede- und Stimmrecht weiter nutzen. Als Hintergrund nennt der Antrag, dass rund 80 Prozent der polizeilich registrierten Opfer häuslicher Gewalt Frauen sind. Die Verwaltung soll die Musterresolution an den Niedersächsischen Städtetag weiterleiten, der sie an alle Mitgliedskommunen verteilen soll.

Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten (21.09.2026) unterstützt das Vorhaben. Sie betont aber zwei Punkte: Der Schutz vor Diskriminierung, Beleidigung, Bedrohung und Einschüchterung soll allen Gremienmitgliedern zugutekommen, und Vertraulichkeit hat Vorrang, ohne öffentliche Benennung von Beschuldigten und Betroffenen. Das Konzept soll regeln, wie im Sitzungsbetrieb mit Gewaltschutzanordnungen umgegangen wird, welche organisatorischen und räumlichen Maßnahmen möglich sind, wer zuständig ist und wie Betroffene bei ihrem Mandat unterstützt werden. Sie hält auch eine begleitende Regelung im NKomVG für sinnvoll.

Meine Meinung

Beide Anträge sind eine gute Idee und gut für Frauen. Es ist überfällig, dass eine Stadt ausspricht, was bislang als „Privatsache“ galt: Wer Gewalt erfährt, darf nicht auch noch sein politisches Mandat verlieren. Dass die Betroffene zu Hause bleibt, während der Beschuldigte weiter redet und abstimmt, ist keine Neutralität, sondern ein struktureller Nachteil.

Es war auch sehr gut, die beiden Anträge im öffentlichen Teil der Ratssitzung im Gremium zu behandeln. Warum? Aus aktuellen Skandalen und Affären bundesweit merkt man sehr schnell, ob gerade männliche Politiker das korrekte Mindset besitzen und ob sie sich ebenfalls für Opfer einsetzen und die Fälle nicht instrumentalisieren. Gerade konservative Politiker tun sich ja mit dem Thema schwer, das war schon immer so. Gewalt gegen Frauen ist aber eben kein privates Thema, es geht uns alle an. Wer so etwas nicht öffentlich diskutieren möchte, hilft den Tätern und möglichen Tätern und grenzt Opfer aus. Das geht gar nicht.

Offen ist für mich die praktische Umsetzung, vor allem bei Menschen, die nicht verurteilt sind und nur eine mögliche Gefahr darstellen. Eine Gewaltschutzanordnung setzt keine Verurteilung voraus, sie wird auf zivilrechtlicher Grundlage erlassen. Wie setzt ein Rat so etwas um? Wer entscheidet über Sitzordnung, getrennte Zugänge oder Teilnahme per Video? Und wie bleibt die Vertraulichkeit gewahrt, wenn Sitzungen öffentlich sind?

Hier muss das Schutzkonzept konkret werden, sonst bleibt es bei einer Absichtserklärung.

Meine Haltung dazu ist klar: Beim Schutz von Frauen darf es keine Grauzone geben. Null Toleranz heißt, dass im Zweifel der Schutz der Betroffenen zuerst kommt und die Last nicht bei ihr liegt, sondern bei dem, von dem die Gefahr ausgeht. Und es geht um mehr als Paragrafen: Das Mindset einer männlich geprägten Politik muss sich endlich ändern 

Wie schwer das fällt, zeigt die Deepfake-Affäre in der CDU-Landtagsfraktion, über die ich hier berichtet habe. Ein sexualisiertes KI-Video einer Mitarbeiterin wurde in einer Chatgruppe geteilt. Der Ersteller bekam im Juli 2026 einen Strafbefehl nach dem Kunsturhebergesetz, die Fraktion kostete es rund 70.000 Euro, die Betroffene erhielt „Unterstützung“. Gelernt wurde daraus wenig.

Genau deshalb braucht es verbindliche Regeln und keine guten Vorsätze.

By Marco Kulczyk
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