Das Ende der gläsernen Behörde?

Was die IFG-Reform für Bürgerinnen und Bürger bedeutet

Seit 2006 gilt in Deutschland ein einfacher Grundsatz: Der Staat gehört den Bürgerinnen und Bürgern – und was in seinen Akten steht, geht sie grundsätzlich etwas an. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat dieses Prinzip in Recht gegossen. Jede Person konnte bislang, ohne Angabe von Gründen, bei einer Bundesbehörde Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Kein Verdacht war nötig, kein rechtliches Interesse, keine besondere Berechtigung – nur die Neugier, was der Staat eigentlich tut.

Inhaltsverzeichnis

Genau dieses Prinzip steht nun zur Disposition. Anfang Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD eine Reform beschlossen, die von Transparenzorganisationen als „der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ bezeichnet wird. Zeit, genauer hinzuschauen.

Was das IFG bisher geleistet hat

Das IFG war kein Nischengesetz für Aktivisten. Es war ein Werkzeug, mit dem:

  • Journalist:innen Skandale aufgedeckt haben, die sonst im Dunkeln geblieben wären
  • Umweltverbände Gutachten und interne Kommunikation von Ministerien einsehen konnten
  • Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen konnten, wie Entscheidungen zustande kamen, die sie selbst betreffen
  • Korruption, Vetternwirtschaft und Fehlentscheidungen überhaupt erst öffentlich wurden

Die Grundidee dahinter: Eine Demokratie funktioniert nur, wenn die Regierten kontrollieren können, was die Regierenden tun. Geheimhaltung ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Was sich jetzt ändern soll

Der Koalitionsbeschluss klingt in seiner Sprache harmlos – von „Weiterentwicklung“ und „Anpassung an aktuelle Herausforderungen“ ist die Rede. Ein Blick auf die einzelnen Punkte zeigt aber, wie tief die geplanten Einschnitte reichen.

Anfragen nur noch mit "berechtigtem Interesse"

Bislang musste niemand erklären, warum er etwas wissen wollte. Künftig soll das Recht auf natürliche Personen beschränkt werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen – und dieses Interesse auch nicht anderweitig befriedigen können.

Was das praktisch bedeutet: Organisationen wie „FragDenStaat“, die „Deutsche Umwelthilfe“ oder „Amnesty International“, die das IFG systematisch für Recherchen nutzen, dürften als juristische Personen künftig gar nicht mehr anfragen. Auch für Journalist:innen ist unklar, ob ihre pressegesetzlichen Auskunftsrechte als „andere Regelung“ gelten würden, mit der sie ihr Interesse angeblich schon befriedigen können – obwohl das Pressegesetz Behörden anders als das IFG nicht zur Herausgabe von Dokumenten zwingt.

Ausschluss von Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit

Die Koalition prüft, den Kreis der Antragsberechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger:innen zu beschränken.

Was das praktisch bedeutet: Millionen Menschen, die in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen und von staatlichen Entscheidungen betroffen sind, verlören das Recht, diese Entscheidungen einzusehen – nur weil sie einen anderen Pass haben.

Schwärzung von Mitarbeiternamen

Offiziell zum Schutz der Beschäftigten vor Anfeindungen sollen Namen von Behördenmitarbeitenden künftig pauschal geschwärzt werden.

Was das praktisch bedeutet: Das beträfe nicht nur Sachbearbeiter:innen, sondern offenbar auch Führungspersonal. Wer eine Entscheidung getroffen hat, wer wofür verantwortlich war – all das würde in den Dokumenten unsichtbar. Verantwortlichkeit lässt sich aber nur zuordnen, wenn man weiß, wer gehandelt hat.

Höhere Gebühren

Der bisherige Gebührendeckel soll zugunsten des „Kostendeckungsprinzips“ fallen.

Was das praktisch bedeutet: Beansprucht eine Anfrage mehrere Beamte über längere Zeit, könnten Gebühren künftig im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen. Informationsfreiheit würde damit zur Frage des Kontostands – ein Recht, das sich nur noch leisten kann, wer es sich leisten kann.

Mehr Ausnahmen für "sensible" Bereiche

Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung sollen stärker geschützt werden – obwohl es für Sicherheitsbehörden bereits heute umfangreiche Ausnahmen gibt.

Der Widerspruch zum eigenen Versprechen

Bemerkenswert ist der Vergleich mit dem Koalitionsvertrag von 2025. Dort hatten sich CDU, CSU und SPD noch darauf geeinigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren – nachdem ein früherer Vorstoß der Union, das Gesetz ganz abzuschaffen, am öffentlichen Druck gescheitert war. Von diesem Mehrwert ist im aktuellen Beschluss nichts mehr zu finden. Kritiker:innen wie die „Initiative Mehr Demokratie“ sprechen von einer „Rolle rückwärts„.

Was Transparenz, Korruption und Demokratie miteinander zu tun haben

Diese drei Begriffe sind kein Zufall in der Debatte – sie hängen ursächlich zusammen.

Transparenz ist die Voraussetzung dafür, dass Fehlverhalten überhaupt sichtbar wird. Kein Journalist und keine Bürger*in kann Korruption aufdecken, die sich vollständig hinter verschlossenen Türen abspielt. Das IFG hat genau diese Tür einen Spalt offengehalten – nicht durch Verdacht oder Ermittlung, sondern durch das simple Recht, zu fragen.

Korruption gedeiht dort, wo Entscheidungen ohne Kontrolle getroffen werden können. Wenn Namen geschwärzt werden und Anfragen an finanzielle oder rechtliche Hürden geknüpft sind, sinkt das Risiko, dass fragwürdige Entscheidungen jemals ans Licht kommen. Das schützt nicht in erster Linie einzelne Sachbearbeiter:innen vor Anfeindungen – es schützt Systeme vor Aufdeckung.

Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur wählen, sondern zwischen den Wahlen kontrollieren können, was mit ihrer Zustimmung geschieht. Ein Staat, der zunehmend entscheidet, wer fragen darf, was beantwortet wird und was etwas kosten darf, verschiebt die Machtbalance zu seinen eigenen Gunsten. Genau das ist der Kern der Kritik: Es geht nicht um technische Details eines Verwaltungsgesetzes, sondern um die Frage, wie viel Kontrolle Bürgerinnen und Bürger über ihren Staat behalten.

Aufhorchen, CDU, CSU und SPD schwächen die Demokratie - erneut

Der Koalitionsbeschluss ist bislang kein fertiges Gesetz, sondern ein politisches Signal. Ob und in welcher Form die einzelnen Punkte tatsächlich umgesetzt werden, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen. Klar ist aber schon jetzt: Es geht um mehr als Verwaltungsdetails. Es geht um die Frage, wie durchsichtig ein Staat gegenüber denen sein muss, in deren Namen er handelt. Es ist eine Änderung, die Parteien und Gruppen in die Hände spielt, deren Aktivität auf Verschleierung und Geheimnissen beruht. Transparenz schützt eben nicht nur vor Vetternwirtschaft in der AfD bzw. kann diese aufdecken, sie schützt vor allem vor autoritären Systemen und Willkür, die die AfD nun einmal ausmacht.

Kommen diese Änderungen, hat die Koalition wieder einmal auf Basis ihrer Entscheidung, den Weg geebnet für eine Regierung unter der AfD. Super: Mehr Wählerstimmen durch falsche Sozialpolitik, weniger Chance, eine mögliche Landesregierung unter der AfD zu stürzen.

Vielen Dank, liebe CDU, CSU und SPD. Gute Arbeit!

By Marco Kulczyk
This topic contains 1 voice and has 0 Antworten.
1 voice
0 Antworten
  • Author
    Beiträge
  • #15124
    Avatar von Marco KulczykMarco Kulczyk
    Administrator

    Seit 2006 gilt in Deutschland ein einfacher Grundsatz: Der Staat gehört den Bürgerinnen und Bürgern – und was in seinen Akten steht, geht sie grundsät
    [See the full post at: Das Ende der gläsernen Behörde?]

You must be logged in to reply to this topic.

Das könnte Dich auch interessieren...

Entdecke mehr von FokusM

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen