In der aktuellen Diskussion über die digitale Gewalt an Frauen fließen auch Informationen, wie, dass bestimmte Straftaten gar nicht als solche in Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland verankert sind oder Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen einstellen. Dazu die schiere Ohnmacht, dass digitale Gewalt sich seit Erfindung von Computern enorm verändert hat und sich rasant weiterentwickelt.
Inhaltsverzeichnis
Das nehme ich mal auf und versuche mal zu erklären, selbst wenn die Gesetzgebung rasch hinterher kommt, dass es trotzdem schwer bleibt, Täter zügig vor Gericht zu bekommen.
Nehmen wir mal an, es reicht nicht aus, dass Persönlichkeitsrechte betroffen sind, das wäre ein Ansatz übrigens, sobald ein Bild (Gesicht) oder eine Stimme von einem Opfer verwendet wurde, dann benötigt dies oft ein spezielles Gesetz. Spätestens nach dem Teile von Urteilen gegen Raser von Mordes revidiert wurden, sollte jedem klar sein: Mord ist nicht gleich Mord, auch wenn das Resultat in allen Fällen Tod ist. Klingt jetzt sehr kalt, aber unser Rechtssystem kennt bei der Definition einer Tat keine Emotion, nur in der Festsetzung des Strafmaßes und der Berücksichtigung milderer Umstände.
Wie funktioniert das in Deutschland?
In Deutschland gibt es zunächst die Gewaltenteilung. Was? Die Gewaltenteilung in Deutschland sorgt dafür, dass staatliche Macht nicht in den Händen einer einzelnen Institution liegt. Sie verteilt sich auf drei unabhängige Gewalten, die sich gegenseitig kontrollieren und ausgleichen.
Wie ist die Gewaltenteilung aufgebaut?
Legislative – die gesetzgebende Gewalt
Sie macht die Gesetze. In Deutschland sind das vor allem Bundestag und Bundesrat.
Exekutive – die ausführende Gewalt
Sie führt die Gesetze aus. Dazu gehören Bundesregierung, Ministerien, Behörden und Polizei.
Judikative – die rechtsprechende Gewalt
Sie überwacht die Einhaltung der Gesetze und entscheidet in Streitfällen. Dazu zählen alle Gerichte, vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht.
Warum gibt es die Gewaltenteilung?
Die Gewaltenteilung dient dazu,
Machtmissbrauch zu verhindern,
Freiheit und Rechte der Bürger zu schützen,
eine funktionierende Demokratie sicherzustellen.
Jede Gewalt kontrolliert die andere – so bleibt das staatliche Handeln ausgewogen, transparent und rechtsstaatlich.
Wie kommt es zu einem Gesetz?
Der Bundestag kann Gesetze beschließen. Sofern der Bundesrat kein Mitbestimmungsrecht hat, kann der Bundespräsident dann das Gesetz Verabschieden, mit seiner Unterschrift. Danach wird das Gesetz veröffentlicht.
Alle anderen Funktionen, wie Bundeskanzler oder der bekannte „Kabinettsbeschluss“ sind nur schmückendes Beiwerk, man hat Initiativrechte als Regierung, beschließt aber keine Gesetze. Sie sind ja auch Exekutive.
Wer achtet auf die Gesetze?
Dafür ist die Exekutive zuständig. In solchen Fällen die Polizei und auch die Staatsanwalt, die auch entsprechend eine Klage einreichen kann.
Dabei ist auch wichtig zu wissen, ob eine Polizei handeln darf. Es gibt Straftaten, da muss die Polizei sofort selbst ermittel (Offizialdelikt) oder eben, wenn man eine Straftat anzeigt (Antragsdelikt). Die Polizei handelt dann im Sinne einer Ermittlung und versucht Beweisketten zu erstellen, muss jedoch in „alle Richtungen“ ergebnisoffen ermitteln, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Beweisketten bauen sich im Zusammenhang von Zeit und Beweisen zusammen, also wann war welche Person wo, gibt es Zeugen, gibt es Spuren, Fingerabdrücke und DNA?
So weit, so gut. Bei Kapitalverbrechen oder Verbrechen der guten alten analogen Zeit sind die Werkzeuge für die Polizei vorhanden, aber auch da gibt es Herausforderungen, zum Beispiel bei der so genannten Organisierten Kriminalität oder bei Betrug. So was ist immer schwer zu beweisen.
Dabei darf man nicht vergessen: Kriminelle versuchen immer mit ihrer Kreativität vor die Entwicklung von Werkzeugen der Polizei zu gelangen, vergleichbar mit dem Virusschutzprogramm, das erst helfen kann, wenn der Virus bekannt ist.
Strafverfolgung in der digitalen Welt
Jetzt darf jeder mal nachdenken: Wer weiß alles über seine eigene digitale Technik? Wer weiß, welche Daten von seinem eigenen Smartphone oder PC wirklich sicher sind oder welche Daten von einem selbst im Internet oder bei Dritten gespeichert wurden?
Keine Sorge, selbst Profis wissen nicht alles. Und es gibt keine 100% Sicherheit.
Die EU und auch einzelne Staaten in Europa versuchen schon immer die großen Tech-Konzerne, gerade aus den USA oder China, zu regulieren. Das klappt natürlich nicht, dazu benötigt es in der Gewaltenteilung auch Parlamente, die nicht sofort einknicken, wenn ein Dritter mit Zöllen droht.
Und so bietet gerade das Internet, Soziale Netzwerke sind ein Bestandteil des Internets, einen riesigen Spielplatz für Kriminelle aller Art. Sei es drum, Geld von betroffnen Personen zu ergaunern, Zugangsdaten zu stehlen, Identitätsdiebstahl zu betreiben oder eben kinderpornografischen Inhalt bereitzustellen oder Menschen zu bedrohen. Und ich spreche jetzt nicht von einem Aktenordner, das riesige Daten, die die Täter dann auch noch verschleiern und verschlüsseln.
Schon diese wenigen Absätze deuten die Komplexität und die Menge an, mit der sich die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) schon ganz offiziell widmen müssten, zusätzlich zu den Strafanzeigen von betroffenen Personen.
Machen wir uns nichts vor, auch in der digitalen Welt läuft man der Kreativität von Tätern hinterher. Das ist kein Vorwurf, das sind die nüchternen Fakten. Dazu kommt, dass zum Beispiel die Betreiber von sozialen Netzwerken nicht sehr schnell Daten zur Verfügung stellen. Sie haben ja schon kein Interesse, Daten bei eigener Identifikation zu löschen. So was kostet Geld.
Technische Lösung: Palantir
Palantir ist heute einer der einflussreichsten Anbieter für datengetriebene Ermittlungs- und Analyseplattformen weltweit. In Deutschland wird die Software, insbesondere das Produkt Palantir Gotham, bereits in mehreren Bundesländern von Polizeibehörden eingesetzt. Doch während die Plattform Ermittlungen beschleunigen und komplexe Kriminalfälle aufklären kann, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Grundrechten und demokratischer Kontrolle.
Die entsprechenden Kritikpunkte habe ich hier mal aufgelistet:
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2023 klar: Die automatisierte Analyse großer Datenbestände ohne enge gesetzliche Grenzen ist verfassungswidrig. Die Systeme können zu weitreichenden Profilbildungen führen.
In Bayern durchsucht VeRA Daten von über 30 Millionen Menschen – auch völlig unbescholtene Bürger. Der Datenschutzbeauftragte hält dies für unverhältnismäßig.
Behörden kennen teils nicht den aktuellen Quellcode. Europol erwog rechtliche Schritte wegen Leistungsproblemen. Nur 2 von 69 Dokumenten zu Europols Palantir-Einsatz wurden veröffentlicht.
Palantir hat enge Verbindungen zu US-Geheimdiensten (CIA-Investment über In-Q-Tel). Es besteht das Risiko von Datenabfluss oder politischer Einflussnahme.
Systeme können zu „Gefährder-Scoring“ führen. Gefahr: Menschen geraten in den Fokus, ohne etwas getan zu haben. Internationale Beispiele (z. B. New Orleans) zeigen, dass solche Systeme auch heimlich getestet wurden.
Verträge wurden mehrfach ohne Ausschreibung oder parlamentarische Zustimmung geschlossen (z. B. in Hessen und Baden-Württemberg). Big Brother Awards weisen auf strukturelle Risiken hin.
Die Liste scheint kurz, aber grundsätzlich muss man einfach feststellen, was gegen Kriminelle eingesetzt werden kann, kann auch gegen alle Bürger*innen der Bundesrepublik zum Einsatz kommen und das eben auch von Dritten, denn wegen der mangelnden Transparenz und Nähe zur USA weiß man ja auch nicht, was die USA oder deren Verbündete dann mit diesen Daten machen. Und wer möchte denn schon so leben, wie die Menschen zum Beispiel in China, unter Generalverdacht, unfrei und ständig kontrolliert.
Europa und Personal
Grundsätzlich sollte gerade für staatliche Institutionen die digitale Unabhängigkeit im Vordergrund stehen. Es gibt einfach zu viele Abhängigkeiten und die Gefahr besteht, dass selbst abgesicherte Systeme von Außen abgestellt werden können oder Daten abfließen, die möglicherweise Konsequenzen für unbescholtene Bürger*innen haben.
Das muss eben dann bedeuten, dass man innerhalb der Europäischen Union etwas eigenes entwickelt und somit sicher ist, dass Systeme auch wirklich in der Hoheit der EU funktionieren.
Unsere Strafverfolgungsbehörden benötigen aber nicht nur das richtige Werkzeug sondern auch qualifiziertes Personal, in ausreichender Menge. Auch ohne digitale Taten kommen die Behörden nicht hinterher. Das liegt nicht an den Menschen, das liegt einfach daran, dass es so viele Fälle sind. Es muss einfach mehr Personal geben, die dann zusätzlich aber auch digital qualifiziert werden. Polizei, Staatsanwälte und Richter können nur dann richtig entscheiden, wenn sie wissen, worum es geht und wo die Fallstricke liegen.
Politik-Versagen
Digitale Straftaten gibt es seit dem es Computer gibt und so etwas wie Photoshop, als Beispiel. Das Internet hat die Möglichkeiten krimineller Aktivitäten nur beschleunigt und potenziert. Wo analoge Gesetze nicht greifen bedarf es eines „Digital-Gesetz“ oder der jeweiligen Erweiterung „…auch im digitalen Raum“ in allen Gesetzen.
Das ist eine Fleißaufgabe!
Ansonsten hat es die Politik verschlafen, sich auf diese Form der Gewalttaten einzustellen. Hier muss das Parlament liefern und das ohne Fraktionszwang. Gerade Gewalttaten gegen Frauen werden noch viel zu sehr verharmlost. Hier kann ein Parlament also die Werkzeuge erstellen, damit die Exekutive auch handeln kann.
Die Parlamente müssen aber eben auch dafür Sorge tragen, dass ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Wer Recht haben will, muss für Recht sorgen und dafür auch die Mittel zur Verfügung stellen. Ansonsten sind Empörungen von Politikern absurd!

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