Wir Männer müssen über Männer reden

Ein Kommentar über Gewalt, Verantwortung und die Pflicht, nicht wegzusehen

„Gefühlt kein sicherer Ort“: Die Debatte im Langenhagener Stadtrat macht sichtbar, dass Schutzregeln wichtig sind. Doch sie verweist auf ein größeres gesellschaftliches Problem: Gewalt, Bedrohung und Kontrolle gehen überproportional häufig von Männern aus.

Hintergrund des Kommentars: Das Langenhagener Echo hatte in der Ausgabe vom 24. Oktober 2026 vom Thema der Ratssitzung vom 28. September 2026 berichtet „Gefühlt kein sicherer Ort“, also fast einen Monat später, als es im Rat der Stadt thematisiert wurde. Ich hatte darüber schon berichtet, siehe hier, und nehme das zum Anlass, den Kommentar zu verfassen, auch weil Medien und Politik das Thema, wenn es gerade en Vogue ist, gerne benutzen, wenn es aber um tatsächliche Maßnahmen geht, Gesetzesänderungen oder Prävention, gerne weggesehen wird, es nicht für so wichtig erachtet oder gar Gesetzesänderungen in Ausschüssen landen oder als Referentenentwurf vor sich “hindümpeln” (momentan befindet sich ein Gesetz (Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt) im Status „Regierungsentwurf“). Dabei vergessen die Verantwortlichen: Das Problem ist nicht weg, es gibt jeden Tag neue Opfer und jeden Tag sterben Menschen.

Inhaltsverzeichnis

Das Thema beginnt nicht erst im Ratssaal

„Gefühlt kein sicherer Ort“ lautet die Überschrift über den Bericht aus dem Langenhagener Stadtrat vom Langenhager Echo. Dass Mandatsträgerinnen offen darüber sprechen, dass politische Räume für sie durch einen rauen Ton, persönliche Grenzüberschreitungen oder Bedrohungen unsicher werden können, ist wichtig.

Aber wir sollten an dieser Stelle nicht stehen bleiben. Hinter dieser Diskussion liegt eine grundsätzlichere Frage: Warum sind es so häufig Männer, von denen Bedrohung und Gewalt ausgehen?

Nein, nicht jeder Mann ist gewalttätig. Nicht jeder Mann bedroht Frauen. Die allermeisten Männer werden niemals ihre Partnerin schlagen, jemanden verfolgen oder einen anderen Menschen töten. Männer sind außerdem selbst Opfer von Gewalt. Eine pauschale Anklage wäre deshalb ebenso falsch wie nutzlos.

Aber genauso falsch wäre es, das Geschlecht der Täter einfach auszublenden.

Die Zahlen lassen sich nicht wegdiskutieren

2024 registrierte die Polizei in Deutschland 265.942 Opfer häuslicher Gewalt. 187.128 davon waren weiblich. Unter den 215.520 Tatverdächtigen waren 162.980 Männer, also 75,6 Prozent.

Noch deutlicher wird das Verhältnis bei Partnerschaftsgewalt. Von 171.069 registrierten Opfern waren 135.713 beziehungsweise 79,3 Prozent weiblich. Gleichzeitig waren 77,7 Prozent der Tatverdächtigen männlich.

Wenn ausschließlich Fälle häuslicher Gewalt betrachtet werden, bei denen mindestens ein weibliches Opfer registriert wurde, waren 89,2 Prozent der Tatverdächtigen männlich. Bei Partnerschaftsgewalt mit weiblichen Opfern lag der Anteil bei 98,3 Prozent.

Bei Sexualstraftaten mit weiblichen Opfern waren 97,9 Prozent der Tatverdächtigen männlich. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff, sexueller Belästigung sowie sexuellem Missbrauch Minderjähriger lag der Männeranteil jeweils bei mindestens 96 Prozent.

Diese Zahlen pauschalisieren Männer nicht. Sie beschreiben ein statistisches Muster. Und dieses Muster müssen gerade wir Männer ernst nehmen.

Langenhagener Echo in der Ausgabe vom 24.10.2026 über eine Stadtratssitzung, die vor fast einen Monat bereits stattfand.

Und manchmal endet dieses Muster tödlich

308 Frauen und Mädchen wurden 2024 in Deutschland bei Tötungsdelikten tatsächlich getötet. 191 davon starben im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, darunter 132 durch einen Partner oder Ex-Partner und 59 im Kontext innerfamiliärer Gewalt.

Insgesamt registrierte die Polizei 859 Frauen und Mädchen als Opfer versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte. Bei Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer waren 84,9 Prozent der Tatverdächtigen männlich. Bei partnerschaftlichen Tötungsdelikten mit weiblichem Opfer waren es 98,1 Prozent.

Das heißt nicht, dass jede getötete Frau automatisch Opfer eines Femizids war. Das Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik die Tatmotivation hierfür nicht ausreichend abbildet.

Aber wenn Frauen im Kontext von Partnerschaft und Familie getötet werden, dürfen wir nicht so tun, als hätte das alles nichts mit männlicher Gewalt zu tun.

Gewalt beginnt nicht mit dem Schlag

Gewalt ist nicht erst dort ein Problem, wo jemand geschlagen wird. Vorher können Erniedrigung, Einschüchterung, Kontrolle, Drohungen und Stalking stehen. Bei der Partnerschaftsgewalt registrierte das Bundeskriminalamt 2024 allein 43.832 Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung.

Hinzu kommt die digitale Dimension. 2024 wurden 18.224 Frauen und Mädchen als Opfer digitaler Gewalt erfasst, darunter Fälle von Cyberstalking und Online-Bedrohungen. Das waren sechs Prozent mehr als 2023.

Die Polizeistatistik zeigt zudem nur das Hellfeld. Gerade häusliche und sexualisierte Gewalt bleiben häufig verborgen oder werden nicht angezeigt. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte deshalb deutlich höher liegen.

Auch Minderheiten erleben Bedrohung

Der Blick darf nicht bei Frauen enden. Menschen werden eingeschüchtert und angegriffen, weil sie lesbisch, schwul, bisexuell, trans, intergeschlechtlich oder queer sind. Für 2024 weist die Bundesregierung im Themenfeld „Sexuelle Orientierung“ 1.765 politisch motivierte Straftaten aus, darunter 253 Gewaltdelikte. Im Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ wurden 1.152 Taten registriert, darunter 128 Gewaltdelikte.

Frauen, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen verschiedener Herkunft oder Religion können unterschiedliche Formen von Gewalt erfahren. Der gemeinsame Nenner ist nicht ihre Herkunft. Es geht um Macht, Abwertung, Kontrolle und Grenzüberschreitung.

Der Pass erklärt das Problem nicht

Es ist falsch, Gewalt gegen Frauen reflexartig auf Nationalität oder Religion zu reduzieren. Natürlich dürfen Tatmerkmale wissenschaftlich untersucht werden. Prävention muss Risiken erkennen und Statistik darf nichts verschweigen. Aber wer Gewalt ausschließlich als Problem bestimmter Herkunftsgruppen beschreibt, macht es sich zu einfach.

Von den 138.543 erfassten Tatverdächtigen der Partnerschaftsgewalt 2024 waren 87.223 deutsche Staatsangehörige, also 63 Prozent. Zugleich waren Nichtdeutsche gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil statistisch überrepräsentiert. Beides gehört zu einer ehrlichen Darstellung.

Die deutlichere Konstante bleibt jedoch das Geschlecht: Unter deutschen Tatverdächtigen der Partnerschaftsgewalt waren 75,4 Prozent männlich, unter nichtdeutschen 81,6 Prozent. Männliche Gewalt kennt keine Staatsangehörigkeit.

Weniger „Nicht alle Männer“, mehr Verantwortung

Natürlich sind es nicht alle Männer. Aber diese Feststellung darf nicht der Schlusspunkt der Diskussion sein. Sie sollte deren Anfang sein. Die interessantere Frage lautet: Was können die Männer tun, die nicht gewalttätig sind?

  • Nicht mitlachen, wenn Frauen erniedrigt werden.
  • Bedrohliches Verhalten im Freundeskreis nicht als „privaten Beziehungsstreit“ abtun.
  • Stalking nicht romantisieren.
  • Ein Nein als Nein akzeptieren. Denn nur “Ja” bedeutet auch “Ja”!
  • Andere Männer zur Rede stellen, wenn Grenzen überschritten werden.
  • Akzeptieren, dass Stärke sich nicht darin zeigt, andere Menschen zu kontrollieren.

Männer müssen andere Männer nicht unter Generalverdacht stellen. Aber Männer können Verantwortung dafür übernehmen, welches Verhalten unter Männern akzeptiert, entschuldigt oder verharmlost wird.

Ein Verhaltenskodex kann nur der Anfang sein

Genau deshalb ist die Diskussion im Langenhagener Stadtrat wertvoll. Wenn Frauen sagen, dass ein politischer Raum für sie nicht sicher erscheint, sollte unsere erste Reaktion nicht die Frage sein, ob sie vielleicht überempfindlich reagieren. Unsere erste Frage sollte lauten: Was müssen wir verändern, damit niemand Angst haben muss, sich politisch zu engagieren?

Ein Verhaltenskodex kann helfen. Schutzkonzepte können helfen. Klare Grenzen und Konsequenzen können helfen. Aber kein Papier reicht aus, wenn sich gesellschaftlich nichts verändert.

Es geht um eine Kultur, in der Dominanz nicht mit Stärke verwechselt wird. In der ein Nein keine Kränkung männlicher Ehre darstellt. In der Zurückweisung keinen Besitzanspruch verletzt. In der Frauen, Minderheiten und politisch engagierte Menschen keine Angst davor haben müssen, sichtbar zu sein.

Und deshalb sollten gerade wir Männer diese Debatte nicht defensiv führen.

„Ich bin nicht so. Und gerade deshalb dulde ich es auch bei anderen Männern nicht.“

Denn vielleicht beginnt Veränderung genau dort: Nicht erst im Gerichtssaal, nicht erst bei der Polizei und nicht erst mit einem Schutzkonzept im Rat, sondern dort, wo Männer anfangen, Verantwortung für männliches Verhalten zu übernehmen.

Und dabei bitte nicht vergessen...

Der Gesetzgeber muss am Ende des Tages die Gesetze entsprechend verschärfen. Es gibt Möglichkeiten schnell das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen und die Fallzahlen aus dem Hellfeld zu senken. Spanien macht es vor. Es muss einem Richter ausreichen, wenn ein Annäherungsverbot, als Beispiel, beschlossen wurde, also kein Urteil vorliegt, eine Fußfessel anzuordnen, ähnlich einer Untersuchungshaft. Und es muss gewährleistet sein, dass Opfer und Polizei automatisch bei einer Annäherung informiert werden und Maßnahmen ergriffen werden. Und natürlich muss gewährleistet werden, dass die Täter bestraft und resozialisiert werden. Denn alles, was wir nicht sehen, nicht präventiv steuern können, würde nicht helfen, wenn die Polizei erst nach der Tat aktiv werden darf, und wir möglicherweise ein weiteres Menschenleben verloren haben. Keine Hand breit Platz für Gewalt. Schutzräume schaffen.

Quellen
  • Bundeskriminalamt: Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024.
  • Bundeskriminalamt: Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“.
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu – Häusliche Gewalt auf Höchststand, 21. November 2025.
  • Deutscher Bundestag: Straftaten mit dem Themenfeld „Sexuelle Orientierung“, 11. November 2025.
By Marco Kulczyk
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