Hindenburgstraße-Ost: Kinder, springt bitte zur Seite!

Langenhagen. Am heutigen 8. Mai 2026 gegen 8 Uhr konnte ich meinen Augen fast nicht trauen. Momentan wird die Hindenburgstraße-Ost im Zuge des Fernwärmenetz-Ausbaus gesperrt, lediglich der Fußweg rechts und links von der Baustelle kann verwendet werden. Um die Uhrzeit sind zahlreiche Kinder auf diesem Fußweg unterwegs, um zu den Kindertagesstätten und zur Schule zu gelangen. Da fährt doch ein PKW über den Fußweg. Kinder, springt bitte zur Seite!

Inhaltsverzeichnis

Bauabschnitt 1: Verwendung der Baupläne zur Darstellung der Absperrungen. Die roten Nummern zeigen die nicht mehr zu verwenden Parkflächen der Anlieger während der Bauphase.

Kein Scherz, offenbar verwenden die Anwohner noch den Parkplatz (Höhe 4 im Plan), um den täglichem Stress der Parkplatzsuche zu entfliehen. Und wie man am Foto gut erkennen kann: Man drängelt sich dann an den Kindern vorbei.

Foto: Marco Kulczyk. Fahrzeugkennzeichen annonymisiert.

Rechtliche Einordnung

Nach deutschem Recht stellt das geschilderte Verhalten einen erheblichen Verkehrs- und Sicherheitsverstoß dar. Ein Kraftfahrzeug darf einen reinen Gehweg grundsätzlich nicht befahren (§ 2 Abs. 1, § 41 StVO), es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt oder zwingend erforderlich und für Fußgänger gefahrlos. Das Befahren eines Gehwegs über ca. 15 m, insbesondere während des morgendlichen Schul- und Kindergartenverkehrs, sowie das Verdrängen von Fußgängern verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot (§ 1 Abs. 2 StVO) und erfüllt regelmäßig den Tatbestand der Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer (§ 3 Abs. 2a StVO).

Rechtsfolgen

Nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (auch in Niedersachsen, Kommune Langenhagen) drohen für das unzulässige Befahren eines Gehwegs mindestens 55 € Bußgeld, bei Behinderung 70 €, bei konkreter Gefährdung 80 € und 1 Punkt in Flensburg, bei Sachbeschädigung 100 € und 1 Punkt. Bei vorsätzlichem oder rücksichtslosen Verhalten kann zusätzlich eine Ahndung wegen Nötigung (§ 240 StGB) oder bei konkreter Gefährdung auch § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht kommen; hier reichen die möglichen Sanktionen bis zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, sowie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Kommunal- oder straßenrechtliche Sonderregelungen während einer Baustelle verschärfen die Lage zusätzlich, da Fußwege dann regelmäßig besonders geschützt sind.

Foto: Marco Kulczyk. Fahrzeugkennzeichen annonymisiert.

Fazit

Ich habe natürlich den kommunalen Ordnungsdienst über das Vergehen informiert und darum gebeten, die Baustelle besser und nachhaltig abzusichern. Poller, die man beiseite schieben kann, werden auch diesen dreisten Kraftfahrzeugführer nicht aufhalten und die Kinder weiter gefährden. Geht gar nicht!

Das ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass mit dem Mensch an sich etwas nicht stimmt. Unrechtsbewusstsein gleich Null. Egoismus gleich 100.

By Marco Kulczyk
This topic contains 1 voice and has 0 Antworten.
1 voice
0 Antworten

You must be logged in to reply to this topic.

Das könnte Dich auch interessieren...

Entdecke mehr von FokusM

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen