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Einführung von Software In Betrieben mit Mitbestimmung

Einführung von Software In Betrieben mit Mitbestimmung

Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gibt, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer überwachen können. Dies gilt…
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