Gericht bestätigt: AfD in Niedersachsen weiterhin „gesichert rechtsextrem“

Gute Nachrichten für Demokraten, die beinahe untergegangen wären

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am 29. Oktober 2026 die Beschwerde (Eilverfahren) des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen seine Hochstufung durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen. Damit bestätigt es den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026. Der Verfassungsschutz hatte die Hochstufung am 17. Februar 2026 bekannt gemacht. Der Landesverband gilt als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung und darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, etwa durch Telefonüberwachung und V-Leute. Die Entscheidung des 11. Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren läuft noch vor dem Verwaltungsgericht Hannover.

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Es gibt Nachrichten, die in der Flut des Tages untergehen. Diese gehört nicht dazu, sie hätte aber fast dazugehört. Am 29. Oktober 2026 hat das OVG Lüneburg entschieden, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen so einstufen und beobachten durfte, wie er es getan hat.

Was das Gericht festgestellt hat

Nach Auffassung des Senats liegen Tatsachen vor, die eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung belegen. Der Landesverband will demnach „den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen„. Er vertrete ein völkisch-abstammungsmäßiges, ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das mit Rassismus gepaart sei. Deutsche mit Migrationshintergrund würden herabgewürdigt und ausgegrenzt.

Das Gericht sieht auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip angegriffen. Das politische System werde als gescheitert dargestellt, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten des Staates zu erschüttern. Dazu kommen zahlreiche Verbindungen zu anderen rechtsextremen Organisationen und Kräften, vor allem aus dem Umfeld der Neuen Rechten.

Die Einstufung entspricht laut SPIEGEL der als gesichert rechtsextrem in anderen Bundesländern. Die Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte die Entscheidung und zeigte sich zuversichtlich, dass sie auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird.

Die Gegenseite

Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe (AfD) hält den Verfassungsschutz für politisch instrumentalisiert und spricht von „an den Haaren herbeigezogenen Spekulationen“. Die AfD setzt auf das Hauptsacheverfahren. Dort wird sich zeigen, ob die Bewertungen des Verfassungsschutzes endgültig Bestand haben. Dass ein Eilverfahren nur ein Zwischenschritt ist, gehört zur Wahrheit dazu. Zwei Gerichtsinstanzen haben aber nun unabhängig voneinander dieselbe Linie bestätigt.

Ich habe es kommen sehen

Ich habe bereits am 1. Juni 2026 darüber berichtet, als das Verwaltungsgericht Hannover entschieden hatte. Schon damals habe ich geschrieben, dass gute Vorarbeit des Verfassungsschutzes sich auszahlt und Entscheidungen nicht einfach einkassiert werden. Die Entscheidung aus Lüneburg bestätigt das. Hier den Beitrag von damals: Heute ist ein guter Tag für die Demokratie.

Konsequenzen ziehen, bevor es zu spät ist

Eine Beobachtung allein reicht nicht. Unsere Verfassung kennt aus gutem Grund das Instrument der wehrhaften Demokratie. Das Grundgesetz sieht vor, dass Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, vom Bundesverfassungsgericht verboten werden können. Es hat diese Möglichkeit geschaffen, weil Deutschland erlebt hat, wie eine Demokratie mit demokratischen Mitteln abgeschafft wird.

Demokratiegefährdende Kräfte müssen deshalb notfalls verboten werden, bevor sie die Demokratie abschaffen. Danach ist es zu spät. Ein Verbotsverfahren ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Selbstachtung. Die Gerichtsentscheidungen der letzten Monate liefern dafür Argumente, und die Politik sollte sie nutzen. Mehr dazu in meinem Beitrag Gutachten bestätigt: AfD-Verbotsverfahren möglich.

Und morgen? Die Angst vor der Jugend

Dass diese Nachricht beinahe untergegangen wäre, hat auch mit der Aufmerksamkeit zu tun, die derzeit anderswo gebündelt wird. Für den 31. Oktober 2026 ruft die Initiative „Gen Z regelt“ in über 20 deutschen Städten zu Protesten auf. Sie fordert mehr Investitionen in Bildung und Gesundheit, ein bezahlbares Leben, Klimaschutz, politische Mitbestimmung und ein Nein zur Wehrpflicht. Die Initiative sagt von sich, überparteilich und gewaltfrei zu sein.

In der öffentlichen Debatte ging es in den letzten Tagen aber vor allem um eines: Die Furcht vor Ausschreitungen. Warnungen vor Krawallen, Bilder aus Frankreich, die Polizei rüstet sich. Teile der Politik und der Medien haben diese Angst massiv geschürt. Über die Forderungen der jungen Menschen wurde dagegen deutlich weniger gesprochen.

Das ist verkehrt. Hier gehen junge Menschen auf die Straße, weil sie sich um ihre Zukunft und um die Demokratie kümmern. Genau das wünschen wir uns doch von einer Generation, der oft vorgeworfen wird, sich nicht zu interessieren. Politik und Medien sollten diese Beteiligung hervorheben, statt Misstrauen zu säen. Sie sollten auch Nachrichten wie die aus Lüneburg stärker in den Vordergrund rücken, denn sie zeigen, dass die Demokratie sich wehren kann.

Wer die Demokratie schützen will, muss sie von beiden Seiten stärken: Gegen ihre Feinde mit Konsequenz, und für ihre jungen Verteidiger mit Respekt und Gehör.

By Marco Kulczyk
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