Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Was klingt, wie Utopie, ist aus unserem Grundgesetz.
Das Volk muss dementsprechend natürlich wissen, was besondere Organe der Gesetzgebung machen und ob das Volk damit einverstanden ist. Das bedeutet im Umkehrschluss:
Kontrolle der Macht: Demokratie beruht auf dem Prinzip, dass Macht nicht unbeaufsichtigt ausgeübt werden soll. Wenn Bürgerinnen nicht wissen dürfen, was Regierung, Behörden und Parlament tun, fehlt die Grundlage, um diese Macht überhaupt zu kontrollieren – sei es durch Wahlen, öffentlichen Druck, Gerichte oder Medien.
Informierte Wahlentscheidung: Wählen kann nur sinnvoll sein, wenn man weiß, wofür die eigene Stimme steht – also was eine Regierung tatsächlich getan hat, nicht nur, was sie behauptet getan zu haben.
Aufdeckung von Fehlverhalten: Korruption, Machtmissbrauch, Verschwendung von Steuergeldern oder schlicht schlechte Entscheidungen kommen oft nur ans Licht, weil Journalistinnen, Oppositionsparteien oder einzelne Bürgerinnen nachfragen und Informationen einfordern durften.
Legitimität: Ein System gewinnt Vertrauen dadurch, dass es sich erklären muss. Geheimhaltung untergräbt dieses Vertrauen langfristig, selbst wenn im Einzelfall nichts Illegales passiert.
Deshalb gibt es in vielen Demokratien auch konkrete Institutionen dafür: Informationsfreiheitsgesetze, parlamentarische Untersuchungsausschüsse, eine freie Presse, unabhängige Gerichte, Rechnungshöfe usw.
Was passieren kann, wenn dieses Recht wegfällt
- Machtmissbrauch bleibt unentdeckt: Ohne Kontrolle und Öffentlichkeit haben Amtsträger weniger Anreiz, sich an Regeln zu halten.
- Korruption und Vetternwirtschaft können sich leichter ausbreiten, weil niemand nachprüfen kann, wie Entscheidungen zustande kommen oder Gelder verteilt werden.
- Erosion des Vertrauens: Paradoxerweise führt mehr Geheimhaltung oft zu mehr Misstrauen und Verschwörungstheorien, weil die Bevölkerung das Gefühl bekommt, dass etwas verborgen wird.
- Aushöhlung der Gewaltenteilung: Parlament und Justiz können ihre Kontrollfunktion nur ausüben, wenn sie und letztlich auch die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen haben.
- Schleichender Übergang zu autoritären Strukturen: Historisch ist die Einschränkung von Informationsrechten und Pressefreiheit oft ein früher Schritt, mit dem Regierungen ihre Macht gegen Kontrolle absichern – nicht zwangsläufig durch einen dramatischen Bruch, sondern durch viele kleine Einschränkungen.
Das heißt nicht, dass alles hundertprozentig transparent sein muss – es gibt legitime Gründe für Geheimhaltung, etwa bei laufenden Ermittlungen oder sicherheitsrelevanten Fragen. Aber die grundsätzliche Möglichkeit, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen, gilt in der Demokratietheorie als so fundamental, dass ihr Fehlen meist als deutliches Warnsignal gewertet wird.
Die Bundesregierung, das ist eines dieser Organe, unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU), sein Amt ist Bundesinnenminister haben sich unter Zustimmung des Bundesfinanzministers und SPD Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil mal was überlegt.
Ob die Idee wirklich im Sauerland im Partykeller entstanden ist, weiß ich natürlich nicht, aber es wäre möglich. Die Bundesregierung strebt im Gesetzgebungsverfahren (das läuft über das Organ Bundestag) eine massive Änderung des „Informationsfreiheitsgesetz“ an. Das ist das Gesetz, dass den Artikel 20 des Grundgesetzes flankiert.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das seit 2006 in Kraft ist, gewährt jeder Person einen grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes, ohne dass dafür ein besonderes rechtliches oder persönliches Interesse nachgewiesen werden muss. Anders als bei klassischen Akteneinsichtsrechten reicht ein formloser Antrag, und die Behörde muss innerhalb bestimmter Fristen antworten. Der Zugang kann jedoch eingeschränkt oder verweigert werden, etwa zum Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, laufenden Verfahren, der öffentlichen Sicherheit oder internationalen Beziehungen.
Jetzt kommt raus, dass die Regierung das Gesetz nicht nur „abschwächen“ möchte, wie ich hier bereits berichtet hatte, nein, eigentlich kommt es einer Abschaffung gleich und zieht eine Mauer hoch um die Regierung, so dass wichtige Vereine, wie FragDenStaat keinen Zugang mehr zu Informationen erhalten können, das geht aus internen Dokumenten hervor, die MDR Investigativ vorliegen:
Die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes durch das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt, die im Kern eine Identifikationspflicht für Personen einführen will, sobald sie IFG-Anfragen stellen will. Das bedeutet konkret: Anstatt wie bisher formlos per E-Mail oder Online-Formular anonym Anfragen zu stellen, müssten Antragstellende künftig ihre Identität eindeutig nachweisen. In der Praxis richtet sich das laut den internen Dokumenten vor allem gegen Plattformen wie FragDenStaat, die bislang mit wenigen Klicks vereinfachte Anfragen für rund 170.000 Menschen ermöglicht haben – solche Portale könnten dann nicht mehr als erleichternder Vermittler („Strohmann“) fungieren. Zusätzlich sollen auch Journalistinnen und Bundestagsabgeordnete gezielt vom erleichterten IFG-Zugang ausgeschlossen werden, da sie das Gesetz angeblich nutzen, um Beschränkungen des Presserechts bzw. des parlamentarischen Fragerechts zu umgehen.
Die praktische Bedeutung ist erheblich: Die Hürde für eine Anfrage steigt spürbar, was insbesondere niedrigschwellige, digitale und anonyme Anfragen de facto unmöglich macht – also genau die Fälle, die bisher zur Aufdeckung von Missständen wie der gescheiterten Pkw-Maut beigetragen haben. In Kombination mit der geplanten Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit (der zentralen Kontroll- und Vermittlungsinstanz) würde damit nicht nur der Zugang erschwert, sondern auch die Aufsicht über die korrekte Anwendung des Gesetzes entfallen.
Man könnte auch sagen, Alexander ist im Glück. Seine Freunde und er werden nicht mehr erwischt. Und man weiß, wer diese Deppen sind, die einen bei der lustigen Ministerarbeit stören und kann sie vielleicht mal etwas einschüchtern. So kann man ungestört Masken-Deals abschließen, Behörden so zurechtbauen, wie man es möchte und keiner merkt es. Ist das nicht toll?
Der Plan von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unter Zustimmung des Bundesfinanzministers und SPD Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil ist ein gehöriger Angriff auf die Demokratie, den wir in der Form nur von der Alternative für Deutschland (AfD) kennen und erwartet haben. Das muss in jedem Fall verhindert werden, das ist ein Türöffner für Korruption und Machtmissbrauch und steht im Widerspruch zum Grundgesetz und auch den Verpflichtungen der Mitgliedschaft der Europäischen Union.
Ich kann also nur empfehlen, die Kampagne von FragDenStaat zu unterstützen. Hier geht es um ein Kernelement unserer Verfassung und Demokratie.

You must be logged in to reply to this topic.