Marine Le Pen, die 57-jährige Vorsitzende der rechtsnationalen Partei Rassemblement National (RN), wurde am 7. Juli 2026 vom Berufungsgericht in Paris wegen Veruntreuung öffentlicher EU-Gelder sowie Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Sie wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung und ein Jahr ohne Bewährung, das unter Auflagen vollstreckt werden kann – konkret in Form einer einjährigen elektronischen Fußfessel. Zusätzlich verliert sie für nur 15 Monate das Recht, bei Wahlen anzutreten, während weitere 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind.
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Hintergrund des Verfahrens ist der Vorwurf, dass Abgeordnete ihrer damals als Front National firmierenden Partei zwischen 2004 und 2016 Gelder für parlamentarische Assistenten erhielten, die tatsächlich zumindest teilweise für die Partei arbeiteten. Bereits in erster Instanz (2025) war sie deswegen verurteilt worden, damals zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie einem fünfjährigen Kandidaturverbot mit sofortiger Vollstreckung, was im Berufungsverfahren nun deutlich abgemildert wurde. Dazu kam eine Strafe von einer einmaligen Zahlung von EUR 100.000,00. Die Schadenssumme wurde vom Europäischen Parlament auf fast 7 Millionen Euro geschätzt
Le Pen und ihr Umfeld waren zuvor bereits mehrfach Gegenstand ähnlicher Ermittlungen und Verdachtsfälle rund um Parteifinanzierung, Scheinbeschäftigungen und den Umgang mit EU- sowie nationalen Fördermitteln, wobei dieser Fall der bislang gravierendste mit einer tatsächlichen Verurteilung ist.
Recht ist nicht Gerechtigkeit
Die Überschrift ist in der Tat schon immer so. Ein Urteil eines unabhängigen Gerichtes, dass zu einer Strafe führt, liegt immer im Ermessen der Richter im Rahmen der in Gesetzen vorgegebenen Strafen, also einer Mindeststrafe und einer maximalen Strafe. Lediglich bei Mord ist in Deutschland die Strafe festgeschrieben. Der so genannte Ermessensspielraum für Richter ist an sich eine gute Sache, da man mildernde Umstände geltend machen kann, wie zum Beispiel ein Geständnis, Mithilfe bei der Aufklärung oder zum Beispiel die Begleitumstände der Tat.
Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Opfer empfinden dabei anders. Opfer rücken bei der „Ungerechtigkeit“ in den Fokus, ich kann das sehr gut verstehen, dass verhängte Strafen nicht das abbilden, was Herz und Schmerz vielleicht fühlen, was eine gerechte Strafe wäre.
Dieses Dilemma wird auch nie behoben oder geheilt, da wir uns als Menschen und Gesellschaft entschieden haben, falsches Verhalten zu definieren, falsches Verhalten fair zu bestrafen und Resozialisation das erste Ziel sein sollte. Wir schlagen keine Kinder, wir unterdrücken keine Menschen und wir bringen sie auch nicht um.
Urteile sollen auch „abschrecken“
Normalerweise sollen dies schon Gesetze bewirken: Abschrecken, dass erst gar keine Tat erfolgt. Die Realität sieht anders aus, deshalb sollten Urteile auch abschrecken. Zahlreiche Urteile können aber auch nicht abschrecken, das zeigt sich nicht erst beim Fall von Marine Le Pen. Auch in Deutschland gab es ähnliche Fälle, wo Gesetze und urteile keinesfalls abschreckend waren. Otto Graf Lambsdorff (FDP), ehemaliger Bundeswirtschaftsminister, war eine zentrale Figur der sogenannten „Flick-Affäre“ in den 1980er Jahren. Ihm wurde vorgeworfen, im Gegenzug für steuerliche Vergünstigungen zugunsten des Flick-Konzerns illegale Parteispenden angenommen bzw. vermittelt zu haben – ursprünglich stand der schwerwiegende Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum. Im Prozess wurde er 1987 jedoch nicht wegen Bestechlichkeit, sondern wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der verschleierten Annahme von Parteispenden verurteilt. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe (keine Freiheitsstrafe) in Höhe von umgerechnet etwa 180.000,00 DM zuzüglich Verfahrenskosten. Eine solche Strafe schreckt nicht ab und andere prominente Politiker konnten sich ja auch vor Strafverfolgung und Verurteilung drücken, weil sie einfach alles vergessen hatten.
So etwas kann Demokratien im Mark erschüttern, Rechtsruck auslösen und an der Rechtsstaatlichkeit von Staaten zweifeln lassen, was wiederum zum Bruch mit Systemen führt, also der Demokratie schadet.
Marine Le Pen geht eine Wette ein
Marine Le Pen geht eine Wette ein, die sie wahrscheinlich gewinnen wird. Ihr Anhänger werden sie feiern und unterstützen im Wahlkampf um die Präsidentschaft in Frankreich. Ihnen ist Gesetzestreue schlichtweg egal, schließlich gibt es in ihren Augen „höhere Ziele“, die über dem Gesetz stehen. Man kann also sagen, hier ist das Rechtsempfinden nicht nur in Schieflage geraten, hier wird einfach ignoriert.
Prominentes historisches Beispiel: In der „Nacht der langen Messer“ („Röhm-Putsch“), 30. Juni bis 2. Juli 1934, lies Adolf Hitler nicht nur die Führungsspitze der SA um Ernst Röhm ermorden (offiziell aus Angst vor einem angeblichen Putschversuch der SA), sondern nutzte die Gelegenheit auch, um zahlreiche andere politische Gegner und alte Rechnungen zu begleichen – darunter etwa den früheren Reichskanzler Kurt von Schleicher und dessen Frau. Die Zahl der Todesopfer wird auf mindestens 85, teils auch deutlich höher geschätzt. Eine Verurteilung gab es nicht.
Straftaten gehören also zum guten Ton der Nazis, sie brauchen keine Strafe zu befürchten, so auch die Wette von Marine Le Pen: Als Präsidentin Frankreichs ist sie immun und kann die Republik umbauen.
Da Marine Le Pen jedoch auch auf Wählerstimmen abseits ihrer Anhängerschaft angewiesen ist, ist es eben eine Wette, sie weiß nicht, ob der Rest der französischen Bevölkerung eventuell doch ein korrektes Rechtsempfinden hat und sie genau aus diesem Grund, ihrer Verurteilung und der Skrupellosigkeit, Gelder zu veruntreuen, nicht wählen wird. Der Frustfaktor gegen demokratische Kandidaten steht hier also im Konflikt zur Straftat.
Was hat das mit der AfD zu tun?
Die Partei Rassemblement National (RN) ist der Alternative für Deutschland (AfD) sehr ähnlich, beides sind rechtsgerichtete Parteien, im Rahmen der Meinungsfreiheit und im politischen Kontext kann man auch NAZI sagen. Und auch die AfD ist skrupellos und pfeift auf Gesetze. Hier mal eine Liste exemplarisch:
Name | Vorwurf/Tat | Zeitpunkt | Strafe/Ausgang |
Björn Höcke | Verwendung der verbotenen NS-/SA-Parole „Alles für Deutschland“ (§ 86a StGB), zwei separate Vorfälle | Reden 2021 (Merseburg) und 2023 (Gera); Urteile 2024, bestätigt vom BGH 2025 | Zwei Geldstrafen: 13.000 € und 16.900 €, rechtskräftig |
Daniel Halemba (Bayern, Landtag) | Geldwäsche und Nötigung (eines Zeugen) | Tat 2022, Urteil Februar 2026 | Geldstrafe: 160 Tagessätze à 190 € |
Maximilian Krah | Verdacht der Bestechlichkeit als Mandatsträger und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen | Ermittlungen ab 2024, Immunität 2025 aufgehoben | Ermittlungsverfahren läuft, kein Urteil, keine Anklage bekannt |
Jian G. (ehem. Krah-Mitarbeiter) | Geheimdienstliche Agententätigkeit für China (kein AfD-Politiker, aber engstes Umfeld) | Tat 2019–2024, Urteil September 2025 | 4 Jahre 9 Monate Haft (OLG Dresden) |
Stephan Brandner | Wiederholter Verstoß gegen gerichtliche Unterlassungsverfügung (Beleidigung) | laufend, Stand 2025 | Ordnungsgeld insgesamt 50.000 €, davon 20.000 € beglichen |
90-jähriger AfD-Kreisvorsitzender (Bad Hersfeld) | Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen („Alles für Deutschland“) | Juli 2025 (Urteil AG), Verfahren später eingestellt | Erst Geldstrafe, dann Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 1.000 € |
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Solche Fälle und deren Urteile schrecken keinesfalls ab. Anhänger der jeweiligen Personen und Parteien werden dies für ihre Argumentation den eigenen Hass auf die Demokratie und diesen Staat verstehen, also verurteilte trotzdem zur Macht verhelfen.
Warum das am Ende kaum jemanden jucken wird?
Zum einen hat das etwas mit unserer Sozialisation zu tun und auch damit, wie wir damit umgehen.
Wir haben gelernt, dass Strafe am Ende bedeuten soll, der Täter lernt aus seiner Bestrafung und macht es nicht mehr wieder. Bei besonders schweren Taten also entsprechend hohe Strafen. Also glauben wir in allen Fällen an die Resozialisierung. Das das nicht bei allen funktioniert, wissen wir auch. Erst mit den Berichterstattungen gezielt von Straftaten und den sozialen Medien findet eine stärkere Wahrnehmung statt und man fordert untergründig höhere Strafen. Das führt zu Konflikten in der Gesellschaft, da zusätzlich Stigmatisierung und gezielte Berichterstattung das Wertesystem verschieben.
Ein Asylant, der möglicherweise einen Liter Milch stielt hat eine hohe Strafe verdient, er ist ja nur Gast. Im Gegensatz wird der Diebstahl von Freiheitsrechten und Nationalsozialismus belohnt mit Wiederwahl. Was stimmt also mit uns wirklich nicht?
Nein, Wähler*innen sind aus dem Gleichgewicht geraten. Sie zweifeln am Staat, am Rechtssystem und werden von Politiker*innen sogar beleidigt und in die Ecke gestellt, als würden sie, die Wähler*innen, Nichts für das Land und die Wirtschaft machen. So verzweifeln Wähler*innen. Kein Wunder also, warum die AfD Zulauf hat. Friedrich Merz und seine Freunde aus dem Partykeller im Sauerland leisten gute Arbeit, die Demokratie zu demontieren.

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